SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AID-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8623 Thema: Bodenreform Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach dem zweiten Weltkrieg wurden in der Sowjetischen Besatzungszone die Äcker und Böden von so genannten Großagrariern enteignet. Besitz über 100 Hektar hinaus wurde parzelliert in bis zu zehn Hektar große Stücke und an rund 200.000 Landlose und Mittellose verteilt; die meisten von ihnen waren Flüchtlinge aus den ehemaligen Ostgebieten. Diese „Neusiedler" mussten Kredite aufnehmen und ihr Land abzahlen. Nach DDR-Recht wurden sie dadurch zu Eigentümern und konnten das Land vererben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gab es in Sachsen Fälle, in denen sich das Land auf die sog. Ja. Besserberechtigten-Stellung gegenüber dem Grundeigentümer ab 1991 berufen hat? ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-W 2000/20/27/155- 2017/10418 Dresden, 22.. März 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SACHsEN Frage 2: Existieren in Sachsen derzeit noch offene Entschädigungsfälle über die rechtswidrige Landnahme von Grundbesitz in Sachsen seit 1991? Wenn ja: a) wie viele behördliche Fälle? b) wie viele gerichtliche Verfahren? (Bitte die Antwort nach Landkreisen aufschlüsseln) Frage 3: Sofern Frage 2 bejaht wird: Mit welcher Höhe an Entschädigungszahlungen ist zu rechnen? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Eine rechtswidrige Landnahme von Grundbesitz in Sachsen seit 1991 gab es nicht. Die Abwicklung der Bodenreform erfolgte nach den Regelungen in Art. 233 §§ 11 ff. EGBGB. Offene Entschädigungsfälle existieren nicht. Mit freundlichen Grüßen Pro~ o~U~ Seite 2 von 2 2017-03-23T08:09:57+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes