SÄCHSìScHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster (AfD) Drs.-Nr.: 6/8625 Thema: Übertragungsrechte Olympische Spiele Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Verhandlungen zwischen dem US-amerikanischen Medienkonzern Discovery Communications und ARD und ZDF über die Zweitrechte für Olympia-Livebilder sind gescheitert. Die vier Olympischen Spiele zwischen den Jahren 2018 und 2024 werden nicht live in den öffentlichrechtlichen Sendern zu sehen sein. Das Programm von ARD und ZDF wird derzeit unverschlüsselt über die Astra-Satelliten in ganz Europa und in Teilen von Nordafrika ausgestrahlt. Somit wurden auch die Liveberichterstattungen zu den letzten Olympischen Spielen einem ca. 750 Millionen Zuschauer umfassenden Publikum zugänglich gemacht. Die Kosten für den Erwerb der Senderechte für die Olympischen Spiele von ARD und ZDF finanzierte bisher der deutsche Rundfu nkbeitragszah ler." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: frage 1: Werden die Preise für die Übertragungsrechte den Ubertragungsreichweiten angepasst? ln der Regel werden die Ubertragungsrechte im Rahmen einer Ausschreibung vom Lizenzgeber angeboten. Die wirtschaftliche Venruertung der Rechte erfolgt in der Regel auf Basis gebietsbezogener Exklusivität. Entsprechend der jeweiligen Nachfrage werden die audiovisuellen Venrvertungsrechte zur Nutzung in territorial abgrenzbaren Lizenzgebieten vertraglich eingeräumt. Diese Lizenzgebiete können, müssen aber nicht mit den nationalen Grenzen der EU-Mitgliedstaaten im europäischen Binnenmarkt übereinstimmen. Bezüglich des zitierten Beispiels ,,Übertragungsrechte Olympischen Spiele 2018 und 2024" hat das Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-1051t1t805- 2017t17482 oresden,(y' . Mitrz2Q17 Die Kampagne des Freistaates Sachsen, Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße I 01097 Dresden .. SO GEHT SACHSISCH Seite 1 von 2 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEì l5 FreistaatSACHSEN lnternationale Olympische Komitee (lOC) die Rechte auf der Grundlage des europäischem Wettbewerbsrechts zeitgleich in allen europäischen Ländern ausgeschrieben, wobei lnteressenten für einzelne Territorien oder aber für sämtliche europäische Territorien Angebote abgeben konnte. lm Ergebnis hat der USamerikanische Medienkonzern Discovery Communications den Zuschlag für die Ü bertrag u ngsrechte auf dem gesamteuropäischen Markt exklusiv erhalten. frage 2: Woran und wonach bemisst sich die Höhe der Kosten für die Ubertragungsrechte? Die Höhe der Kosten für die Übertragungsrechte richtet sich nach den klassischen Marktmechanismen, insbesondere nach den Marktfaktoren Angebot und Nachfrage. Frage 3: Würde sich der Preis für die Übertragungsrechte der Olympischen Spiele verringern, wenn die Übertragung der L¡ve-berichterstattung auf das Bundesgebiet beschränkt wird? Nein. Für Programme von ARD und ZDF werden Ubertragungsrechte an Sportereignissen wie den Olympischen Spielen aufgrund des national begrenzten Versorgungsauftrages nur für das Territorium Deutschland enruorben. Die Empfangbarkeit in andere Länder über Satellit stellt kein zielgerichtetes, bezwecktes Angebot im Ausland dar. Eine gesonderte Vergütung der vom Satellitenverbreiter technisch vorgegebenen Ausleuchtungszone (sog. Footprint) des genutzten ASTRAund /oder Eutelsat-Satelliten findet wegen des - vertraglich in der Regel gemäß dem Prinzip der Gegenseitigkeit anerkannten - Overspills nicht statt. Frage 4: Wenn ja, sind diese Kosteneinsparungsmöglichkeiten, die u.a. auch fürden Einkauf von Filmausstrahlungsrechten anfallen, schon einmal im Rundfu nkrat beraten worden? Siehe Antwort auf die Frage 3. Frage 5: Sieht die Staatsregierung in der derzeitigen Handhabung eine Ungleichbehandlung der deutschen Bürger innerhalb der Europäischen Union? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen 1l S''^'(. Dr. Fritz Jaeckel Seite 2 von 2 2017-03-17T13:55:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes