STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8627 Thema: Beobachtung von Mitgliedern der Partei AfD in Sachsen durch den Verfassungsschutz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Sachsen werden einzelne Mitglieder der AfD vom Verfassungsschutz beobachtet. Nach Mitteilung des sächsischen Innenministers stünden diese allerdings ,nicht wegen ihrer Parteimitgliedschaft unter Beobachtung, sondern wegen ihrer Aktivitäten oder ihrer Kontakte in die rechtsextremen Szene`." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage die Begriffe „rechtsextrem " und „linksextrem". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Werden einzelne Mitglieder der AfD wegen ihrer Aktivitäten oder ihrer Kontakte in die rechtsextreme Szene vom Verfassungsschutz beobachtet ? Frage 2: Werden einzelne Mitglieder der AfD wegen ihrer Aktivitäten oder ihrer Kontakte in die linksextreme Szene vom Verfassungsschutz beobachtet ? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2979 Dresden, C März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat fla SAL-HSLN / Frage 3: Werden einzelne Mitglieder der AfD wegen ihrer Aktivitäten oder ihrer Kontakte in einer religiösen oder religiös -extremistischen Szene vom Verfassungsschutz beobachtet ? Frage 4: Werden einzelne Mitglieder der AfD wegen ihrer Aktivitäten oder ihrer Kontakte, die sonst irgendeine verfassungsschutzrechtliche Relevanz haben, beobachtet? Falls ja: Welche verfassungsschutzrechtliche Relevanz? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Sächsisches Verfassungsschutzgesetz (SächsVSG). Danach darf das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten speichern, verändern und nutzen, wenn: 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1 SächsVSG vorliegen, 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1 SächsVSG erforderlich ist. Im RImen der Beobachtung extremistischer Bestrebungen können Erkenntnisse zu Bezügen yon Personen zu nichtextremistischen Parteien anfallen. Erkenntnisse über Mitgliedshaften in diesen nichtextremistischen Parteien werden jedoch vom LfV Sachsen weder erhoben noch gespeichert. I I / Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig, Seite 2 von 2 2017-03-23T12:17:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes