STAATSMINISTER) UM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8629 Thema: Beobachtung von Mitgliedern der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen durch den Verfassungsschutz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Sachsen werden einzelne Mitglieder der AfD vom Verfassungsschutz beobachtet. Nach Mitteilung des sächsischen Innenministers stünden diese allerdings ,nicht wegen ihrer Parteimitgliedschaft unter Beobachtung, sondern wegen ihrer Aktivitäten oder ihrer Kontakte in die rechtsextremen Szene`." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage die Begriffe „rechtsextrem " und „linksextrem". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Werden einzelne Mitglieder der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wegen ihrer Aktivitäten oder ihrer Kontakte in die rechtsextreme Szene vom Verfassungsschutz beobachtet? Frage 2: Werden einzelne Mitglieder der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wegen ihrer Aktivitäten oder ihrer Kontakte in die linksextreme Szene vom Verfassungsschutz beobachtet? vg:Freistaat:C3M SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2977 Dresden, ( . März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Werden einzelne Mitglieder der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wegen ihrer Aktivitäten oder ihrer Kontakte in einer religiösen oder religiös -extremistischen Szene vom Verfassungsschutz beobachtet? Frage 4: Werden einzelne Mitglieder der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wegen ihrer Aktivitäten oder ihrer Kontakte, die sonst irgendeine verfassungsschutzrechtliche Relevanz haben, beobachtet? Falls ja: Welche verfassungsschutzrechtliche Relevanz? Zusar,Arnenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Auf /die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 4 der Kleihen A/nfrage Drs.-Nr. 6/8627 wird verwiesen. I( / Mit4reundlichen Grüßen „ j Markus Ulbi Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-03-23T12:19:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes