STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8632 Thema: Treffobjekte von Linksextremisten und Anhängern Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Als Linksextremisten im Sinne der Anfrage gelten alle Personen und Gruppen, die vom Bundes-und/oder Landesverfassungsschutz unter dem Sammelbegriff Linksextremismus verortet werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (UV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregie- , C711111MIE MIM\ 471 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2980 Dresden, 7 4 März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www smi sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN rung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Sächsische Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden wie viele Objekte von Linksextremisten als Treffobjekte genutzt? (Bitte letzte fünf Jahre einzeln und nach Landkreisen / Kreisfreien Städten gesondert aufschlüsseln. Gewünscht wird auch die Angabe der Gemeinde) Linksextremisten nutzten im entsprechenden Zeitraum Objekte in nachfolgend genannter Anzahl für Veranstaltungen/Treffen mit Szenebezug. Landkreis/ Objekte I Objekte Objekte Objekte Objekte Kreisfreie 2013 2014 2015 2016 2017 (Ja- Stadt nuar bis Februar) Stadt Chemnitz 1 3 2 2 0 Stadt Dresden 1 1 1 2 2 Stadt Leipzig 3 6 5 8 5 Landkreis 0 0 0 0 0 Bautzen Erzgebirgskreis 0 0 0 0 0 Landkreis 0 0 0 0 0 Görlitz Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Landkreis 0 0 0 0 0 Leipzig Landkreis 0 0 0 0 0 Meißen Landkreis 1 3 1 2 , 0 Mittelsachsen Landkreis 0 . 0 0 0 0 Nordsachsen Landkreis 1 0 0 0 0 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Vogtlandkreis 0 1 1 0 0 Landkreis 2 1 0 0 0 Zwickau Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 2: Welche der Objekte befinden sich in öffentlicher Hand? (Bitte wie in Ziffer 1 aufschlüsseln ) Bei einem Objekt in Chemnitz ist die Stadt Eigentümer. Weitere Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 3: Bei welchen der aus Ziffer 1 genannten Objekten haben Linksextremisten eine grundsätzliche Zugangsmöglichkeit? Hierüber liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage Unter welchen Zugangsbeschränkungen (v.a. hinsichtlich der Rechte Dritter und Kapazitäten) stehen die aus Ziffer 1 benannten Objekte? Hierüber liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen , L ‘ . Markus Ulbi\ Seite 3 von 3 2017-03-22T12:26:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes