SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8667 Thema: Begabtenförderung an Sachsens Schulen (I) Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Weiterbildungsmaßnahmen für die Unterrichtung von hochbegabten Kindern werden den Lehrerinnen weiterführender Schulen in Sachsen angeboten? Ein Schwerpunkt wurde in den Jahren 2009 bis 2016 auf Qualifizierungsund Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte und Schulleitungen im Rahmen des Schulprojekts Gymnasiales Netzwerk zur individuellen Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler (GIFted) gelegt, z. B.: • Ausbildung zum Impulskreismoderator für Begabtenförderung, • eVOCATIOn Weiterbildungsprogramm (Qualifizierung zur "begabungsfördernden Lehrperson" mit je fünf Fortbildungsmodulen), • Unterstützung bei der Durchführung von schulinternen Fortbildungsveranstaltungen (SchiLF) durch die Vermittlung von Referenten, • wissenschaftlicher Input zu Fragen der schulischen Begabungs- und Begabtenförderung im Rahmen der jährlichen Netzwerktagungen. Die Anlage enthält eine Übersicht über zentral vom Sächsischen Bildungsinstitut angebotene Fortbildungsveranstaltungen in den Jahren 2014 bis 2017. Darüber hinaus bildet die 2016 vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus herausgegebene Publikation "Jeder zählt! - Begabungs- und Begabtenförderung in Sachsen" eine Grundlage für ein mehrstufiges Fortbildungskonzept auf zentraler, regionaler und schulinterner Ebene. Die Beratungsstelle zur Begabtenförderung (BzB) bietet weitere Fortbildungsmöglichkeiten an: Seite 1 von 3 SSACHsEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 28. Februar 2017 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/8/60 Dresden, Zl . März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS 5i SACHsEN • Qualifizierung von Multiplikatoren für den Einsatz in der regionalen bzw. schulinternen Fortbildung zur Begabtenförderung , • zentrale Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte aller Schularten (für Einsteiger ), • zentrale Fortbildungsveranstaltung speziell für Lehrkräfte der weiterführenden Schulen mit Praxisbeispielen zum begabungsförderlichen Unterricht, • Bereitstellung von Fortbildungsmodulen für die regionale und schulinterne Fortbildung . Eine wichtige Fortbildungsmöglichkeit für Lehrkräfte und Schulleitungen aller Schularten sowie für Erzieherinnen und Erzieher ist das "Sächsische Kolloquium zur Begabtenförderung ", welches in der Regel jährlich und im November 2017 bereits zum 17. Mal stattfindet. Darüber hinaus bietet die BzB auf Nachfrage auch die Unterstützung bzw. Mitwirkung bei der Gestaltung von pädagogischen Tagen zum Thema individuelle Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler in allen Schularten an. Frage 2: Wie viele Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie welche sächsischen Schulen nutzen seit dem Jahr 2013 die Unterstützung der Beratungsstelle zur Begabtenförderung (BzB) bei der Begleitung begabter Schülerinnen und Schüler? (Bitte um jährliche Angaben.) Diese Angaben werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: Wie ist die Arbeit der BzB in Radebeul in die Lehrerausbildung eingebunden ? Die Mitarbeiter der BzB bieten jährlich im Rahmen der 2. Phase der Lehrerausbildung an den Ausbildungsstätten für das Lehramt an Grundschulen und das Höhere Lehramt an Gymnasien jährlich ca. sechs bis acht Veranstaltungen zum Thema "Schulische Begabtenförderung" an. Frage 4: Besteht für sächsische hochbegabte und interessierte Schülerinnen analog anderer Bundesländer die Möglichkeit, spezielle Lernangebote an sächsischen Hochschulen zu belegen? Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2013 (SächsGVBI. S. 3), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBI. S. 349) geändert worden ist, regelt in § 19 Abs. 2: "Ein Schüler, der nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule eine besondere Begabung aufweist, kann als Frühstudierender zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden . Vor seiner Zulassung ist er als Frühstudierender zu immatrikulieren. [ ... ]." Bereits im Sommersemester 2005 nahmen einige Gymnasiasten in einer Pilotphase am Frühstudium an der TU Dresden teil. Im November 2005 wurde daraufhin eine ,,Vereinbarung zwischen der Technischen Universität Dresden und dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus über die Frühstudierenden" abgeschlossen. Weitere Vereinbarungen folgten in den Jahren: 2006 mit der Hochschule für Musik "Carl Maria von Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Weber" Dresden und der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, 2007 mit der Hochschule Zittau/Görlitz (FH) und der TU Chemnitz, 2013 mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden sowie der Westsächsischen Hochschule Zwickau. Das Frühstudium ist eine wichtige Maßnahme der Begabtenförderung. Es vermittelt den Schülerinnen und Schülern einen Einblick in das akademische Leben an der Hochschule und das gewählte Fach und unterstützt sie bei der Berufs- und Studienwahl . Frage 5: Wie viele Schülerinnen haben jährlich seit dem Jahr 2009 von der Möglichkeit des Überspringens einer Klassenstufe Gebrauch gemacht? (Bitte nach Landkreis/kreisfreier Stadt, nach SBA-Regionalstelle und für den Freistaat Sachsen insgesamt sowie nach Schulart und Geschlecht angeben.) Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die von der Möglichkeit des Überspringens einer Klassenstufe Gebrauch gemacht haben, wird statistisch nicht erfasst. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 3 von 3 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/8667 Nr. Nummer von bis Bezeichnung 1 SBI05378 10.10.2014 11.10.2014 15. Kolloquium zur Begabtenförderung/ Bewegung- Beziehung- Begabung 2 SBI05495 06.11.2015 07.11.2015 16. Kolloquium zur Begabtenförderung/Lernstrategien- Lernumgebung- Lernbegleitung 3 SBI05603 15.09.2015 15.09.2015 7. Tagung des Netzwerkes GIFted zur Begabtenförderung 4 SBI06885 04.09.2017 05.09.2017 Begabungs- und Begabtenförderung an weiterführenden Schulen 5 SBI06884 13.03 .2017 14.03.2017 Erkennen und Fördern von (besonderen) Begabungen im schulischen Kontext 6 SBI05597 24.11.2014 25 .11.2014 Expertenforum begabungsförderlicher Unterricht 7 SBI05598 23.03.2015 24.03.2015 Expertenforum begabungsförderlicher Unterricht 8 SBI05599 29.06.2015 30.06.2015 Expertenforum begabungsförderlicher Unterricht 9 SBI05600 16.09.2015 16.09.2015 Expertenforum begabungsförderlicher Unterricht 10 SBI06171 05.11.2015 06.11.2015 Expertinnen-und Expertenforum begabungsförderlicher Unterricht 11 SBI06173 11.01.2016 12.01.2016 Expertinnen- und Expertenforum begabungsförderlicher Unterricht 12 SBI06175 09.03.2016 09.03.2016 Expertinnen- und Expertenforum begabungsförderlicher Unterricht 13 SBI06176 30.08.2016 31.08.2016 Expertinnen-und Expertenforum begabungsförderlicher Unterricht 14 SBI07256 14.08.2017 15.08.2017 Expertinnen-und Expertenforum begabungsförderlicher Unterricht 15 SBI07259 25.09.2017 26.09.2017 Expertinnen- und Expertenforum begabungsförderlicher Unterricht 16 SBI05793 27.05.2015 27.05.2015 Fachtag für lmpulskreismoderatorinnen und -moderateren 17 SBI06095 30.09.2015 30.09.2015 Fachtag für lmpulskreismoderatorinnen/-moderatoren- Nachschulung 18 SBI06808 01.11.2016 19.06.2017 Qualifizierung für Fortbildnerfinnen in der Begabungs- und Begabtenförderung 2017-03-22T13:54:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes