STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8676 Thema: Notarztdienste 2016 in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Notarztdienste blieben im Jahr 2016 in Sachsen unbesetzt (bitte aufschlüsseln nach Notarztstandorten)? Eine Aufschlüsselung je Notarztstandort der im Jahr 2016 unbesetzt gebliebenen Zwölf -Stundendienste ist in der Anlage 1 beigefügt. Der Anteil an den insgesamt zu besetzenden 55.032 Soll-Zwölfstundendiensten beträgt 2,41 %. Frage 2: Wie viele medizinisch rettungsdienstlichen Einsätze gab es 2016 (bitte aufschlüsseln nach Rettungszweckverbänden und in Monatsscheiben )? Frage 3: Bei wie vielen dieser Einsätze wurde ein Notarzt angefordert (aufschlüsseln wie unter 2.)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die zum bodengebundenen Rettungsdienst in der Jahresstatistik für den Rettungsdienst erfassten Daten enthalten u. a. die Notfalleinsatzzahlen für jeden aufgrund einer Rufmeldung einer Leitstelle ausgerückten Rettungswagen einschließlich Fehleinsätzen sowie die Notfalleinsatzzahlen unter Beteiligung eines Notarztes. Eine monatliche Erfassung erfolgt nicht. Die Daten für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. 73 1f fl l 1773.1 MMIK. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-1053/14/110 Dresden, [_,S . März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Im Übrigen wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Freistaat - ,P3-SACHSEN Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte , die von den Landkreisen, Kreisfreien Städten und Rettungszweckverbänden als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGem0 nur Gebrauch machen , wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Allgemeine Auskunftsverlangen — wie hier vorliegend — sind vorn Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Frage 4: Bei wie vielen medizinisch rettungsdienstlichen Einsätzen 2015 und 2016 konnte die Hilfsfrist nicht eingehalten werden (bitte aufschlüsseln wie unter 2.) Gern. § 4 Abs. 1 und 2 Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPV0) ist die Hilfsfrist eine planerische Vorgabe für den Einsatz von Rettungsmitteln bei der Durchführung der Notfallrettung. Insgesamt beträgt sie zwölf Minuten und setzt sich aus der Dispositionszeit, der Ausrückzeit und der Fahrzeit zusammen . Der Träger des Rettungsdienstes hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Hilfsfrist planerisch bei 95 Prozent der in einem Jahr zu erwartenden Notfalleinsätze eingehalten werden kann (p95). Die planerische Vorgabe zur Hilfsfrist wird von den Trägern des Rettungsdienstes grundsätzlich erfüllt. Die tatsächliche Einhaltung der Hilfsfrist bemisst sich am Zeitpunkt des zuerst am Einsatzort eintreffenden Rettungswagens, Notarzteinsatzfahrzeugs oder Rettungshubschraubers , vgl. § 4 Abs. 3 SächsLRettDPV0. Die Träger des Rettungsdienstes haben diese in eigener Zuständigkeit zu erfassen und zu kontrollieren sowie der oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde zweimal jährlich über die Auswertungsergebnisse und die veranlassten Maßnahmen zu berichten; vgl. § 4 Abs. 4 und 5 SächsLRettDPV0. Die für das 1. Halbjahr 2015 vorliegenden Daten sind der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/4271 zu entnehmen. Die von den Trägern des Rettungsdienstes vorgelegten Daten für das 2. Halbjahr 2015 und das 1. und 2. Halbjahr 2016 sind der Anlage 2 zu entnehmen. Soweit die Träger des Rettungsdienstes keine oder keine belastbare Hilfsfristanalyse vorlegen konnten, wurde zur Begründung auf die mit der Migration der Altleitstellen in die Integrierten Regionalleitstellen (IRLS) verbundenen Umstellungsprobleme und bei den IRLS noch notwendige Softwareanpassungen verwiesen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN , Im Ü,brigen wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3 letzter Absatz verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulb Anlagen Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/8676 Tabellarische Aufschlüsselung der im Jahr 2016 je Notarztstandort unbesetzt gebliebenen Zwölf stundendienste Notarztstandort Anzahl unbesetzter Zwölfstundendienste 2016 Dippoldiswalde 123 Burgstädt/Hartmannsdorf 105 Weißwasser 91,5 Heidenau 84,5 Neustadt/Sebnitz 80 Eibenstock 61 Freital 58 Schwarzenberg 51 Chemnitz, Fritz -Fritzsche -Str. 48 Dresden, Industriestraße 47,5 Mittweida/Frankenberg 41 Nossen/Katzenberg 41 Torgau 40,5 Pirna 36,5 Görlitz 35 Lichtenstein 33 Kirchberg 27 Dresden, Louisen-/Magazinstr. 22 Chemnitz, Schadestraße ___ 20 Kamenz _____ 18,5 Rochlitz 18 Dresden, Stephensonstraße 18 Hoyerswerda 18 Taucha 17 Limbach-Oberfrohna 15.5 Chemnitz, Rotations NEF 15 Wermsdorf 15 Flöha 14 Oschatz 14 Bischofswerda 13,5 Freiberg 10 Löbau 8 Meißen 8 Eilenburg 7 Radeberg 7 Zwenkau 7 Delitzsch 6 Großenhain 6 Leipzig Ost 6 Schöneck 6 Leipzig Diako (NEF West) 5 Dresden, Strehlener Straße 4,5 Adorf 4 Zschopau 4 Bad Schlema 3 Borna 3 Leipzig Elisabeth (NEF Süd) 2 Rodewisch 2 Wurzen 1 Leipzig Ost -West 1 Leipzig St. Georg 1 Freiberg II 1 Thum 0 Werdau 0 Döbeln 0 Leisnig 0 Stollberg 0 Schkeuditz 0 Leipzig Uni 0 Leipzig Zschochersche Str. 0 Bad Lausick 0 Grimma 0 Glauchau (2) 0 Crimmitschau 0 Zwickau 0 Plauen 0 _ Reichenbach 0 Klingenthal 0 Erlabrunn 0 Annaberg 0 Olbernhau 0 Riesa 0 .__ Radebeul 0 Bautzen 0 Niesky 0 Zittau 0 Dresden, Glashütter Str. 0 Dresden, Berliner Str. 0 Chemnitz, BF, Klinikum 0 Summe 1.324,5 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/8676 Träger des 2. Halbjahr 2015 1. Halbjahr 2016 2. Halbjahr 2016 Rettungsdienstes Anzahl hilfsfrist- Hilfsfristein- Anzahl hilfsfrist- Hilfsfristein- Anzahl hilfsfrist- Hilfsfristeinrelevante haltung gesamt relevante haltung gesamt relevante haltung gesamt Einsätze gesamt in % Einsätze gesamt in c1/0 Einsätze gesamt in % Rettungszweckverband 26.322 73,14 29.539 72,38 29.276 72,46 Chemnitz-Erzgebirge Rettungszweckverband k. A. k. A. k. A. Südwestsachsen Landkreis Mittelsachsen 8.778 85,00 8.543 86,66 11.007 84,67 Stadt Leipzig 31.252 83,40 k. A. k. A. Landkreis Nordsachsen 9.174 89,51 9.344 89,68 k. A. Rettungszweckverband der Versorgungsbereiche 14.190 94,58 13.576 91,77 13.976 89.95 Landkreis Leipzig und Region Döbeln Landkreis Bautzen 14.781 72,00 14.952 72,59 21.776 76,58 Stadt Dresden k. A. k. A. k. A. Landkreis Görlitz 11.773 71,52 12.612 76,93 18.450 75,38 Landkreis Meißen k. A. k. A. k. A. Landkreis Sächsische 11.315 75,48 11.526 76,72 11.300 79,08 Schweiz-Osterzgebirge k. A. — keine oder keine belastbaren Angaben 2017-03-23T12:22:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes