STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian %Nippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8677 Thema: Führerschein und Einweisung für Panzerwagen vom Typ „Survivor R" — Schwer gepanzerte Spezialfahrzeuge der Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Für Amok- und Terrorlagen schafft das Innenministerium dieses Jahr zwei Panzerwagen vom Typ „Survivor R" für die Polizei an. Diese Kleine Anfrage soll klären, welche Beamten für den Umgang mit diesen Fahrzeugen ausgebildet sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Dienstorte sind die zwei Fahrzeuge vorgesehen? Frage 2: Wie viele Beamte der Dienstorte, an denen die sondergeschützten Fahrzeuge stehen, haben die Berechtigung, die Fahrzeuge zu führen? Frage 4: Binnen welcher Zeit kann die Verfügbarkeit eines Fahrzeugführers gewährleistet werden? Frage 5: Welche Fortbildungsmaßnahmen sind geplant, um weitere Beamte in die Lage zu versetzen, die Fahrzeuge zu führen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 2, 4 und 5: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-1053/24/3 Dresden, Z Marz 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil die Beantwortung Ergebnisse zukünftig zu treffender Entscheidungen vorwegnehmen würde. Die hierfür erforderlichen Prozesse sind nicht abgeschlossen. Auch eine Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz ergibt nicht, dass die Frage zu beantworten ist. Die Staatsregierung ist nicht gehalten, ihren internen VVillensbildungsprozess den Auskunftsinteressen von Abgeordneten anzupassen. Frage 3: Welche Voraussetzung müssen die Fahrzeugführer erfüllen? Welchen Führerschein brauchen sie? Welche Einweisung erhalten sie? Die Berechtigung zum Führen der durch die sächsische Polizei bestellten Einsatzfahrzeuge „Survivor R" im öffentlichen Verkehrsraum bestimmt sich einerseits nach den Festlegungen der Fahrerlaubnisverordnung. Nach aktueller Rechtslage ist eine Fahrerlaubnis mindestens der Klasse D1 erforderlich. Eventuell bestehende Berechtigungen, die sich aus Übergangsvorschriften aus den vergangenen Änderungen der Fahrerlaubnisverorinung ergeben, sind hier nicht betrachtet. Ande eit handelt es sich bei den Fahrzeugen um polizeiliche Einsatzmittel, deren Nutzung rdgelmäßig internen Festlegungen unterliegen. Hierzu wurden noch keine Entscheidungen getroffen.u fMit fr unalichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-03-29T15:11:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes