STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordnete Franziska Schubert, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/8686 Thema: Verschmutzung der Flösselaue in Löbau Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Am 06.02.2017 berichtete die Sächsische Zeitung Löbau über die Verunreinigung der Flösselaue: ,,Die Polizei hat am Sonntagmorgen die lnformation über eine übelriechende Flüssigkeit in der Flösselaue erhalten. Eine Streife prüfte den beschriebenen Bereich an der Richard-Müller-Straße und konnte dort auf dem Wasser einen schillernden Film feststellen. Die Feueruvehr Löbau kam daraufhin zum Einsatz. Um was fi,ir eine Substanz es sich handelte und woher diese kam, ist laut Polizei gegenwärtig noch unklar. Die Beamten stellten eine Wasserprobe sicher.,, Am 22.02.2017 berichtete die Sächsische Zeitung Löbau erneut: ,,Die Gründe für die Verschmutzung der Flösselaue an der Richard-Mi,iller- Straße in Löbau sind noch immer nicht geklärt. Mehr als zwei Wochen, nachdem eine übelriechende Flüssigkeit in der Flösselaue entdeckt worden ist, wartet die Polizei noch auf die Analyseergebnisse e¡ner Gewässerprobe. Das teilt Polizeisprecher Thomas Knaup mit. Ermittelt werde zum Verdacht eines Verstoßes gegen Umweltgesetze , so Knaup."" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wann ist mit den Ergebnissen der Untersuchung der Gewässerprobe zu rechnen? Nach dem vorliegenden Bericht des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern (SMl) vom 14. März 2017 wurde keine labortechnische Untersuchung der Wasserprobe, entgegen einer anderslautenden Pressemeldung , veranlasst. 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1. Mâz2O'17 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t829 Dresden, Jl. O 3. loll sÍmu1+ -F ùffiffikffi lMMûñ.UÑ!ilffiúñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Shaßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am K0nigsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kêin Zugang für êlektronisch s¡gnierte sowie für vsrschlüsselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINìSTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 2: Sollten die Ergebnisse mittlerweile vorliegen: welche Substanzen wurden in welchen Konzentrationen gefunden, von welchem Verursacher wurden diese wie eingebracht, wie sind die Grenzwerte der gefundenen Substanzen und geht von ihnen eine Gefährdung ftir Lebewesen und den Zustand des Gewässers insgesamt aus und wennja, welche? (Bitte angeben, welche Lebewesen in der Flösselaue als Arten erfasst sind und ob das Gewässer von Anglern genutzt wird) Es wird auf die Antwort zu Frage 1 venruiesen. Gemäß des Berichtes des SMI vom 14. Mär22017 handelte es sich nach Einschätzung der vor Ort eingesetzten Feuenrehr und der Polizeidirektion Görlitz bei der Substanz nach Geruch und Aussehen augenscheinlich um Dieselkraftstoff. Zur Menge des Schadeintrages liegen keine Erkenntnisse vor. Ein Verursacher konnte bisher nicht ermittelt werden. Allem Anschein nach ist die Flüssigkeit aus einem oberhalb der Flösselaue liegenden Teich in die Flösselaue gelangt. ln diesem Teich befindet sich ein Abflussrohr, welches in die Flösselaue mündet. Aufgrund von Feststellungen ist weiter davon auszugehen, dass die Flüssigkeit aus dem Regensammler des Wohngebietes Löbau-Nord stammt. Die Nachschau in dem Wohngebiet und in einem angrenzenden Garagenkomplex erbrachte keine konkreten Hinweise auf einen Verursacher. Die Flösselaue ist nicht im Gewässervezeichnis des Landesverbandes Sächsischer Angler e. V. aufgeführt und wurde aufgrund ihrer geringen Größe bisher nicht im Gewässermonitoring des Landes nach Europäischer Wasserrahmenrichtlinie erfasst(siehe auch Antwort auf Frage 5), sodass keine entsprechende Artenerfassung vorliegt. Frage 3: wird mit der Notwendigkeit einer Behandlung des Gewässers gerechnet und wenn ja, in welcher Form? Das Landratsamt Görlitz, untere Wasserbehörde erhielt von der in Rede stehenden Gewässerverschmutzung in der Flösselaue in Löbau erst durch die Medien im Nachgang Kenntnis. Zur Eindämmung des OIf¡lms wurde von der Feuen¡vehr eine Sperre errichtet. Weitere Beeinträchtigungen der Umwelt waren nicht erkennbar. Eine Nachkontrolle des Gewässerabschnittes durch die untere Wasserbehörde nach Bekanntwerden des Vorfalls ergab keine Anhaltspunkte der Verschmutzung mehr. Damit ist auch keine Nachsorge erforderlich. Frage 4: Wodurch begründet sich die lange Bearbeitungsdauer der Analyse der Gewässerprobe? Wie in der Antwort zu Frage 1 bereits dargelegt, fand keine labortechnische Untersuchung statt. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Frage 5: Wie ist der Gewässerzustand der Flösselaue lt. Europäischer Wasserrahmenrichtlinie ? Die Flösselaue ist aufgrund ihrer geringen Größe nicht als eigener Wasserkörper laut Europäischer Wasserrahmenrichtlinie ausgewiesen, sodass der Gewässezustand nicht separat bewertet wird. Sie fließt entlang der Bundesstraße 6 im Ortsbereich Löbau, wo sie in den Oberflächenwasserkörper Löbauer Wasser-1 mündet. Die repräsentative Biologiemessstelle des Löbauer Wasser-1 O8F22500 befindet sich oberhalb Löbau, sodass hier kein Einfluss der Verschmutzung durch die Flösselaue abgeleitet werden kann. Die repräsentative Chemiemessstelle OBF 22600 (uh. Kläranlage Löbau) liegt unterhalb der Einmündung der Flösselaue. Mit freundlichen Grüßen Thomas Seite 3 von 3 2017-03-27T12:15:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes