STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat cr.. SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8698 Thema: Geschehen in Dresden — Altnickern am 13. Februar 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am Abend des 13. Februars 2017 kam es Berichten von Anwohnern zufolge zu Kranzniederlegungen an einem Gedenkstein in Dresden — Altnickern. Dazu versammelten sich zeitweise mehrere Personen und stellten Grabkerzen in größerer Anzahl auf." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich des Geschehens ? Frage 3: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich des anwesenden Personenkreises und welchem politischen Spektrum ist der Personenkreis zuzuordnen. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Im Rahmen der Bestreifung wurde durch den Polizeivollzugsdienst festgestellt , dass am 13. Februar 2017 zwischen 17:30 Uhr und 18:30 Uhr mehrere entzündete Kerzen an einem Gedenkstein in Dresden, Ortsteil Altnickern abgestellt worden waren. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/24/6 Dresden,23März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt . Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 2: Wurden die Kranzniederlegungen als Kundgebung angezeigt? Für den Bereich Altnickern wurden bei der Versammlungsbehörde zwei Versammlungen durch natürliche Personen angezeigt, die im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen um den 13. Februar 2017 in Dresden stehen. Diese Versammlungen wurden jedoch noch vor ihrer Durchführung abgemeldet. Frage Kam /Os i in"Zusammenhang mit den oben genannten Aktivitäten zu Straftaten, wenrna i welchen (Bitte um Angabe der eingeleiteten Ermittlungsverfahren)? ;tEs li ge 1keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. I Mit 're dlichen Grüßen arkds Ulbig Seite 2 von 2 2017-03-27T14:03:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes