STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Aktenzeichen Postfach 10 09 20 101079 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 2-0141.51/27/63-2015 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, Herrn Dr. Matthias Rößler ■Februar2015 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/870 Thema: SemperOpernball 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Staatsoper Dresden ist Staatsbetrieb des Freistaates Sachsen. Sie ist rechtlich nicht selbständig und nicht im Handelsregister eingetragen. Die Staatsoper Dresden ist Inhaberin der eingetragenen Wort- und Bildmarke "Semperoper". Am 30. Januar 2015 fand in der Semperoper der "SemperOpernball" des Semper Opernball e. V. statt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Leistungen hat der Freistaat Sachsen für den "SemperOpernball" 2015 konkret erbracht? Der Freistaat Sachsen hat für die Veranstaltung des SemperOpernballs durch die Semperoper und den SemperOpernball e. V. im Jahr 2015 folgende Leistungen erbracht: - Überlassung der Räumlichkeiten der Semperoper einschließlich Versor-gungs- und Entsorgungsmedien für die vereinbarte Anzahl von Schließtagen (Zuschauerraum und Bühne einschließlich Nebenbühnen, Vorderhaus und einzelne Räume im Funktionsgebäude). An diesen Tagen kann die Semperoper die Bühne und die Probenräume nicht mit eigenen Vorstellungen und Proben nutzen. - Umbau (Planung, Ausführung, Demontage und Lagerung) der überlassenen Räume zum Ballsaal; - Bereitstellung der vorhandenen Technik für Bühne, Beleuchtung und Ton; Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu-cherparkplitze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN - Bereitstellung des zur Bedienung der Technik erforderlichen Personals, von Auf-und Abbaupersonal, von Einlass- und Servicepersonal, von Ankleidern und Maskenpersonal sowie Mitwirkung des künstlerischen Personals der Semperoper für verschiedene Darbietungen im Rahmen des Ballprogramms; - Bereitstellung von Kostümen aus dem Fundus der Semperoper; - Gestattung der Nutzung der Wort-/Bildmarke „SemperOpernbaH“; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Verpflichtung von Gastkünstlern, der Programmgestaltung und der Gestaltung des Programmhefts; - Einverständnis zur Übertragung der Veranstaltung aus den Räumen der Semperoper und Aufzeichnung zum Zwecke der Berichterstattung durch TV-Sender; - Beauftragung des Bauantrags, des damit verbundenen Brandschutzgutachtens und aller weiteren sicherheitstechnischen Genehmigungen für den SemperOpernball im Rahmen der bei der Semperoper liegenden Betreiberpflichten. Frage 2: Welche Gegenleistungen hat der Semper Opernball e. V. konkret für die unter Nummer 1 genannten Leistungen zu erbringen? Für die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Leistungen hat der SemperOpernball e. V. Zahlungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 251.450 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer übernommen. Seite 2 von 2