Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8700 STAATSMINlSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Einstufung eines Sonderberichts des Rechnungshofes als „Geheim" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Ein aktueller Sonderbericht des Sächsischen Rechnungshofs „Festsetzung von Sicherheitsleistungen im Rahmen bergrechtlicher Betriebsplanzulassungen ", Drs. 6/8453 wurde als Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) deklariert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer hat festgelegt, den Sonderbericht als VS-NfD einzustufen ? Den genannten Sonderbericht „Festsetzung von Sicherheitsleistungen im Rahmen bergrechtlicher Betriebsplanzulassungen" hat der Sächsische Rechnungshof nach § 99 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO) an den Sächsischen Landtag (SL T) gerichtet. Gemäß § 6 Absatz 1 der Geheimschutzordnung des SL T (siehe Anlage 2 der Geschäftsordnung des SL T) „bestimmt die herausgebende Stelle den Geheimhaltungsgrad der Verschlusssache ". Die Festlegung des Sonderberichts als VS-NfD hat der Sächsische Rechnungshof als herausgebende Stelle getroffen. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-1053/48/15 Dresden, 3 0. MRZ 2017 Zertiflkat seit 1006 audlt bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Frage 2: Warum wurde der gesamte Sonderbericht als VS-NfD eingestuft? Da die Festlegung der Einstufung des Sonderberichts als VS-NfD durch den Sächsischen Rechnungshof als herausgebende Stelle erfolgt ist und dieser nach § 1 Absatz 1 des Rechnungshofgesetzes „eine unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde" ist, kann die Staatsregierung zur Begründung dieser Festlegung keine Aussage treffen . Mit freundlichen Grüßen ~ Seite 2 von 2 2017-03-31T08:44:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes