STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8705 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat Februar 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Die Fragestellerin begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Sächsische Staatsregierung hat den Infornnations -anspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Sächsischen Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141 50/29 Dresden, März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon 49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Sächs- Verf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen, die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des Lt1/ Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 Sächs- VSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Sächsische Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 7 STAATSIVIINISTERIM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat Februar 2017 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstalter Teilnehmer- Veranstaltung ggf. zahl Bands, Liedermacher, Redner 03.02.2017 Dresden Rechtsextremisten Klebeaktion 04.02.3017 Dresden Rechtsextremisten Holzkreuzaktion im Rahmen einer Aktionswoche 04.02.2017 Plauen Partei „Der Dritte mind. 2 Infotisch Weg", Stützpunkt Vogtland 04.02.2017 Plauen Partei „Der Dritte mind. 15 Mitgliederversamm- Weg", Stützpunkt lung/Vortragsveranstaltu Vogtland ng 04.02.2017 Torgau, Rechtsextremisten ca. 200 Rechtsextremistisches OT Staupitz Konzert mit dem Auftritt von folgenden rechtsextremistischen Bands: „Frontfeuer" (BB), „Sturmtrupp" (BY), „White Resistance" (SN), „Stahlwerk" (SN) 05.02.2017 Großraum IB-Ortsgruppe Erz- ca. 20 Stammtisch- Aue gebirge veranstaltung 05.02.2017 Dresden Rechtsextremisten Aktionswoche: Holzkreuzaktion 06.02.2017 Dresden Rechtsextremisten Aktionswoche: Holzkreuz - und Grablichteraktion 06.02.2017 Dresden Rechtsextremisten k Aktionswoche: „Luftballonaktion " Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN L , Freistaat SACHSEN 07 02 2017 Dresden Rechtsextremisten Flash Mob „Massengrab " und Papierschnipsel -Aktion im Rahmen einer Aktionswoche 08.02.2017 Dresden Rechtsextremisten, mind. 9 Infotisch im Rahmen darunter NPD- einer Aktionswoche Mitglieder 08.02.2017 Dresden Rechtsextremisten * Holzkreuzaktion an der Trümmerfrau im Rahmen einer Aktionswoche 08.02.2017 Dresden Rechtsextremisten, Gedenkveranstaltung an darunter NPD- der Trümmerfrau im Mitglieder Rahmen einer Aktionswoche , Redner: Jens BAUR 09.02.2017 Erzgebirge IB Sachsen * Banneraktion - Aufschrift „Heimat Freiheit Tradition ldentitäre Bewegung" 09.02.2017 Dresden Rechtsextremisten Grablichter- und Holzkreuzaktion im Rahmen einer Aktionswoche 10.02.2017 Pirna NPD mind. 20 Jahreshauptversammlung 10 02 2017 Meerane NPD Mitgliederversammlung 11.02.2017 Dresden IB Sachsen „Gräber -Aktion" - Zettel auf Kunstinstallation auf dem Theaterplatz 11.02.2017 Dresden Rechtsextremisten, ca. 700 Demonstration „Dresdarunter NPD- den -Gedenken 2017. Im Mitglieder Gedenken der Opfer des alliierten Bombenangriffes vom 13. Februar 1945", Redner: Maik MÜLLER sowie Redner aus Serbien, Tschechien und Österreich Seite 4 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN " = Freistaat (71 S A C H S E N 11.02.2017 Dresden Rechtsextremisten ca. 150 Demonstration „Dresden gedenken", Redner: u.a. Bernhard SCHAUB, Gerhard ITTNER 13.02.2017 Dresden Rechtsextremisten Kerzen- und Bilderaktion „Die Mütter von Dresden " im Rahmen einer Aktionswoche 13 02 2017 Dresden IB-Ortsgruppe ca. 15 Gedenkaktion auf dem Dresden Heidefriedhof 13.02.2017 Dresden Rechtsextremisten ca. 15 Treffen 14.02.2017 Pirna NPD mind. 4 Infostand 15.02.2017 Leipzig IB Sachsen Sprühaktion „DANKE MERKEL 2.0' 15.02.2017 Dresden Rechtsextremisten Holzkreuze- und Grablichteraktion im Rahmen einer Aktionswoche 16 02 2017 Dresden NPD mind. 9 Infostand 20.02.2017 Dresden IB mind. 9 Banneraktion an der Kunstinstallation „Monument " 25.02.2017 Dresden Rechtsextremisten Kameradschaftsabend 26 02 2017 Döbeln Rechtsextremisten ca. 25 Infostand, Verteilaktion * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Seite 5 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN r = Freistaat SACHSEN Frage 2: An welchen nicht -extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat Februar 2017 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort , Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG). Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstaltung, Art der Beteiligung/ Anzahl rechts- Funktion, ggf. Bands, Liedermacher, extremistischer Redner Teilnehmer 04.02.2017 Leipzig Teilnahme von Rechtsextremisten an der Kundgebung „Gegen die Zerstörung Deutschlands" 06.02.2017 Dresden Teilnahme von Rechtsextremisten an einer PEGIDA-Demonstration 13.02.2017 Dresden Teilnahme von NPD / JN-Mitgliedern mind. 10 an einer Gedenkveranstaltung (Kranzniederlegung) 20.02.2017 Dresden Beteiligung eines Mitgliedes der IB an einer PEGIDA-Demonstration sowie Flugblattverteilung der IB 27.02.2017 Dresden Beteiligung eines Mitgliedes der IB an * einer PEGIDA-Demonstration Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Seite 6 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaaL S A C H S E N Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat Februar 2017 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Es wurden keine als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten im obigen Sinne verboten oder aufgelöst. Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurüc liegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurd n? I f Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgetlt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. i l Mit freundlichen Grüßen (A..• Ll — Markus U Seite 7 von 7 2017-03-22T12:24:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes