sTAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8715 Thema: Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration gern. § 25b Aufenthaltsgesetz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Gemäß § 25b Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes soll einem geduldeten Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat. Der Begriff der Duldung meint, dass ein die Abschiebung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers aus übergeordneten Gründen ausgesetzt wird." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Aufgrund des Themas und der Vorbemerkung bezieht sich die Beantwortung ausschließlich auf die Aufenthaltserlaubnis nach § 25b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Die Vorschrift des § 25b AufenthG wurde erst mit dem am 1. August 201 5 in Kraft getretenen Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung eingeführt. Die Angaben beziehen sich daher nur auf den Zeitraum vom 1. August 2015 bis 31. Dezember 2016. Sie beruhen auf den Angaben der unteren Ausländerbehörden. Frage 1: Wie vielen geduldeten Ausländern wurde in den Kalenderjahren 2012 bis einschließlich 2016 jeweils eine Aufenthaltserlaubnis erteilt? Frage 2: In wie vielen der Fälle zu 1. hatte der betreffende Ausländer Familienangehörige , die auf diese Weise mittelbar ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhielten? C= Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-1053/22/5 Dresden, e e Marz 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN 7= Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele der geduldeten Ausländer zu 1. wären männlichen und wie viele waren weiblichen Geschlechts? Frage 4: Wie viele der geduldeten Ausländer zu 1. gingen zum Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einer geregelten Arbeit nach, sei es als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, sei es als Selbständige? Frage 5: Wie viele der geduldeten Ausländer zu 1. hatten zum Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis das 30. und wie viele das 40. Lebensjahr bereits vollendet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: 1 (Frage 1) 2 (Frage 3) 3 (Frage 4) 4 (Frage 5) 5 (Frage 2) Anzahl der Fälle, in von (1) von (1) von (1) zum Erteilungszeitpunkt denen Familienangezum Erteilungs- hörigen von (1) eine Anzahl der Erteilun- zeitpunkt in Be- Aufenthaltserlaubnis gen insgesamt männlich weiblich schäftigung über 30 Jahre ' über 40 Jahre erteilt wurde 45 34 11 32 39 20 9 Klarstellend wird bezüglich der Frage 4 darauf verwiesen, dass Geduldeten nach § 4 Abs. 3' Säge 1 und 3 AufenthG nur die Ausübung einer Beschäftigung im Rahmen des § 32 Besöhäftigungsverordnung erlaubt werden darf. Sie dürfen mit einer Duldung jedoch keiner selbständigen Tätigkeit nachgehen. Mit freundlichen Grüßen lt - Markus U1131\ Seite 2 von 2 2017-03-29T11:33:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes