STAATSMINISTERIUM DES INNERN ,‘"=1 Freistaate..n SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden • Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8717 Thema: Cybercrime-Experten bei der Sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Vorqualifikation müssen die IT-Spezialisten aufweisen, um die Ausbildung zum Cybercrime-Experten an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothburg/OL. absolvieren zu dürfen? Die Einstellungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst in der Fachrichtung Polizei im Schwerpunkt Computer- und Internetkriminalität ergeben sich aus § 59 Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei (SächsAPOPol). Frage 2: Werden für diese Ausbildung ausschließlich Personen ausgewählt, die dafür neu in den Polizeidienst eingestellt werden? Nein Frage 3: Gelten für diese Experten erleichterte körperliche Einstellungsvoraussetzungen (z.B. Sehstärke, Körpergröße, BMI, Zahngesundheit, ggf. körperliche Behinderung etc.)? Nein. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/24/16 Dresden,/ [ C . Merz 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buch -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Werden die Absolventen nach Abschluss der Ausbildung in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen und wenn ja, in welcher Laufbahngruppe? Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung werden die Absolventen in das Beamtenverhältnis auf Probe in der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 Fachrichtung Polizei berufen. Frage 5: Besteht für die Cybercrime-Experten im Innendienst eine Notwendigkeit der Berechtigung zum Führen von Waffen, insbesondere Schusswaffen? Nein. Dennoch sind alle Absolventen eines Vorbereitungsdienstes der Fachrichtung Polizei im Schwerpunkt Computer- und Internetkriminaldienst berechtigt eine Schusswaffe zu führen, da diese jederzeit zu Maßnahmen im Außendienst, wie zum Beispiel Durchsuchundeny Kerangezogen werden können. In diesen und vergleichbaren Fällen ist das Tra n der Schusswaffe, wie auch bei anderen Polizeivollzugsbeamten, aus Gründen der igeinsicherung erforderlich. Mit reu dlichen Grüßen ( . M' rkus Ulbig \ Seite 2 von 2 2017-03-20T11:26:53+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes