STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND TANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRISCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/8719 Thema: Vorbereitungen auf Ausbreitung des Wolfes in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Laut einem Artikel in der Sächsischen Zeitung vom 09.02.2017 ,,Neue Spuren vom Wolf" verdichten sich die Hinweise stark, dass sich in der Massenei nordöstlich von Dresden mindestens ein Wolf, möglicherweise aber auch mehrere Tiere aufhalten. Wissenschaftliche Belege gab es zu diesem Zeitpunkt jedoch trotz vieler Spuren und Hinweisen noch nicht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Liegen zum aktuellen Zeitpunkt wissenschaftlich verwertbare Proben und Untersuchungen vor, welche den Nachweis zur Ansiedlung der Wölfe im Gebiet der Massenei bestätigen können bzw. bereits bestätigt haben? Nachdem die Hinweise zur Sichtung eines Wolfes bei Drückjagden des Staatsbetriebes Sachsenforst (26. November 2016 und 14. Januar 2017) im Bereich der Massenei bekannt wurden, erfolgte durch die Mitarbeiter des LUPUS lnstitutes für Wolfsmonitoring und -forschung in der Bundesrepublik Deutschland eine Spurenexkursion in diesem Bereich. Dabei konnte frischer Wolfskot gefunden werden, der Beleg für die Anwesenheit von Wölfen ist. Die genetische Auswertung der Proben steht noch aus, sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden kann, ob es sich um eine Neuetablierung handelt oder um einen Wolf aus dem Rudel der Laußnitzer Heide, das der Massenei am nächsten liegt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 3. MärL2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angêben) z-1050t1t831 Dresden, S0' 3 1l s¡mu[+ Nçtr) o) t.- oñt hrúdd&&&rteb. r*ffi&l,drùú¡#(M Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Arch¡vstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnliníen 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kê¡n Zugang fiir elektronisch signierte sow¡e lür verschlüsseltè elektronischê DokumenteSeite I von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: ln welcher Form wurden Anwohner und Tierhalter, insbesondere Halter von Schafen, in den Region um die Massenei über die mögliche Wolfsansiedlung informiert, so dass diesen ausreichend Zeil bleibt Präventionsmaßnahmen zum Schutz zu treffen? Der Bereich der Massenei gehört seit der Feststellung des Wolfsrudels in der Königsbrücker Heide im Jahr 2O11 zum Fördergebiet für Maßnahmen gegen Wolfsübergriffe auf Nutztiere. Über die Eingliederung der entsprechenden Gebietskulisse wurde über öffentliche Medien (Tageszeitungen, Amtsblätter der Landkreise und Gemeinden) berichtet. Speziell in Vorbereitung der neuen Förderperiode wurde über Pressemitteilungen des Kontaktbüros ,,Wölfe in Sachsen" immer wieder dazu aufgerufen, dass sich Tierhalter entsprechende Schutzvorrichtungen fördern lassen können. Vom 18. Juli 2014 bis 28. August 2016 wurden allein acht Pressemitteilungen hierzu herausgegeben. Parallel dazu wurden in der Region zwölf Vortragsveranstaltungen für Bürger und Tierhalter durchgeführt. Das Kontaktbüro ,,Wölfe in Sachsen" steht ständig für Anfragen der Bevölkerung und Medien zur Verfügung, was auch von den Medienvertretern , die über das betreffende Gebiet berichten, genutzt wird. Frage 3: Wie viele Freiland-Tierhaltungen, insbesondere Schafshaltungen, mit welcher Anzahl von Tieren sind der Staatsregierung in der betroffenen Region bekannt, welche Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Tiere vor Wölfen ergreifen müssten? Bei der Abgrenzung der Region werden die an die Massenei angrenzenden Gemeinden (Radeberg, Arnsdorf, Wachau; Großröhrsdorf, Frankenthal und Großharthau ) betrachtet. Der Staatsregierung liegen lediglich summarische Daten der Tierhaltungen insgesamt auf Grundlage der Landwirtschaftszählung vom 3. Mäz 2010 vor. Hierbei wird jedoch nicht nach Haltungsart (Stall oder Weide) unterschieden. Es wurden folgende Daten erfasst: Stat¡st¡sches Landesamt der Zu beachten ist, dass aufgrund der Erfassungsgrenze (Betriebe ab 20 Schafe oder Ziegen) kleine Haltungen, welche ausschließlich Schafe- beziehungsweise Ziegen halten, gegebenenfalls nicht erfasst wurden. Tierart Anzahl Haltungen AnzahlTiere Schafe 17 216 Ziegen 6 61 Rinder 45 4 166 Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Wie viele Tierhalter haben in der betroffenen Region bereits Anträge zur Förderung von Präventionsmaßnahmen gestellt? ln den betroffenen Gemeinden haben 15 Tierhalter einen Antrag auf Förderung von Präventionsmaßnahmen im Rahmen der RL NE/2007 und der RL NE/2014 gestellt. Frage 5: Nur wenige Kilometer von der Massenei entfernt liegt die Dresdner Heide, welche von Besuchern sehr für Wanderungen oder sonstige Freizeitaktivität genutzt wird. Ein Aufeinandertreffen von Wolf, Hunden und Menschen ist insbesondere in diesem Gebiet trotz der Scheu des Wolfes unausweichlich. Werden durch die Staatsregierung aktuell oder zukünftig Maßnahmen, beispielsweise Vergrämung oder selektiver Abschüsse bei gehäufter Sichtung, geplant, um Wölfe aus diesem Gebiet fern zu halten? Es ist Aufgabe des Wolfsmonitorings zu erkennen, wo sich Wölfe dauerhaft oder vorübergehend etablieren. Weiterhin ist es Aufgabe des Monitorings, verhaltensauffällige Wölfe zu erkennen, um entsprechend auf den Managementplan für den Wolf in Sachsen (MAP) in angemessener Weise zu reagieren. Für die bloße Sichtung von Wölfen im siedlungsnahen Bereich sieht der MAP weder Vergrämungsmaßnahmen noch ein präventives Fernhalten von Wölfen aus einem bestimmten Gebiet vor. Vergrämungsmaßnahmen setzen immer ein unerwunschtes, sich wiederholendes Verhalten von Wölfen voraus. Abschüsse von Wölfen sind das letzte Mittel, wenn alle anderen zumutbaren Maßnahmen der Konfliktminimierung erfolglos ausgeschöpft wurden. Ein präventiver Abschuss von Wölfen, um diese aus bestimmten Gebieten fernzuhalten, ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen ( Thomas S Seite 3 von 3 2017-03-30T11:55:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes