STAATSM1NISTERIUM DES INNERN '-'« Freistaat w SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden 'Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8730 Thema: Finanzierungen freiwilliger Ausreisen und Kosten von Abschiebungen aus Sachsen 2015 und 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe wurden freiwillige Ausreisen von Ausländern aus Sachsen in den Jahren 2015 und 2016 finanziert? (Bitte aufschlüsseln nach Leistungsart- und Umfang mit jeweiliger Rechtsgrundlage — bitte für sämtliche Leistungen, wie Rückkehrhilfen, Starthilfen, Hilfe für Weitermigration usw. aus REAG/GARP, URA2 und allen sonstigen Programmen , als auch programmunabhängigen sonstigen staatlichen Leistungen und nach den Personengruppen Asylbewerber/abgelehnte Asylbewerber, Asylberechtigte, Flüchtlinge/nicht anerkannte Flüchtlinge , subsidiär Geschützte und sonstige Ausländer aufschlüsseln) Folgende Aufwendungen wurden im Freistaat Sachsen finanziert: 1. Aufwendungen für die Förderung der freiwilligen Rückkehr Jahr 2015: Ausgaben im Rahmen des REAG/GARP-Programms Ausgaben im Rahmen des Programmes ZIRF-Counselling 72.803,35 EUR* 3.267,29 EUR* Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-1053/22/4 Dresden. ‘ 0 . März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Jahr 2016: Ausgaben im Rahmen des REAG/GARP-Programms Ausgaben im Rahmen des Rückkehrprojektes URA 2 Ausgaben im Rahmen des Programmes ZIRF-Counselling r-f ' Freistaat t" SACHSENcre ei_m‚y 752.144,07 EUR* 52.231,05 EUR* 1.373,38 EUR* 2. Ausgaben für die mobile Rückehrberatung in der Erstaufnahmeeinrichtung* Im Zeitraum November 2015 bis September 2016 wurden 95.622,17 EUR für die mobile Rückkehrberatung ausgegeben. Die Kosten für Oktober bis Dezember 2016 können wegen der noch ausstehenden Rechnungslegungen noch nicht abschließend ermittelt werden. 3. Ausgaben für die Rückkehrberatung der Landkreise und Kreisfreien Städte* Aus dem Landeshaushalt wurden für die Rückkehrberatung den Landkreisen und Kreisfreien Städten durch die Landesdirektion Sachsen folgende Mittel zur Verfügung gestellt. Jahr 2015: 585.000,00 EUR Jahr 2016: 1.300 000,00 EUR Frage 2: Welche Kosten haben Abschiebungen von Ausländern im Allgemeinen und Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber/Flüchtlinge im Besonderen im Freistaat Sachsen im Jahr 2015 und 2016 verursacht? Die Kosten der Abschiebung von Ausländern, soweit sie kein Asylverfahren durchlaufen haben und für deren Abschiebung daher die unteren Ausländerbehörden zuständig sind, können der Anlage entnommen werden. Die Kosten der Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern, für die die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) zuständig ist, sind statistisch nicht erfasst. Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten , so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN EL= Freistaat SACHSEN Die erfragten Angaben werden in der ZAB statistisch nicht erfasst Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu gibt es nicht. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten sämtliche Akten der ZAB überprüft werden. Das wären aktuell über 200.000 in der ZAB geführte Akten. Dies ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Behörde nicht leistbar. Eine einzelne Sichtung der bei der ZAB vorhandenen Akten würde durchschnittlich eine Stunde pro Akte in Anspruch nehmen. Im vorliegenden Fall wäre daher durch die vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZAB andererseits wurde unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts von einer umfassenden Beantwortung aufgrund der Unverhältnismäßigkeit und der Unzumutbarkeit abgesehen. Frage 3: In wie vielen Fällen waren die Kosten zum Zeitpunkt der Abschiebung uneinbringlich ? Die Kosten sind zum Zeitpunkt der Abschiebung in der Regel uneinbringlich. Dies ergibt sich schon daraus, dass, die Kosten vor Abschluss der erfolgreichen Abschiebung noch nicht vollständig entstanden sind und in keinem Fall schon zu diesem Zeitpunkt in Rechnung gestellt bzw. durch die ZAB in Form eines Leistungsbescheides festgesetzt wurden. Der Staatsregierung liegen auf Nachfrage die in der Anlage aufgeführten Angaben der unteren Ausländerbehörden vor. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im genannten Zeitraum eine Sicherheitsleistung nach § 66 Abs. 5 Satz 1 AufenthG angeordnet und wie hoch war diese jeweils? Die Angaben der unteren Ausländerbehörden sind der Anlage zu entnehmen. In der ZAB werden die erfragten Angaben statistisch nicht erfasst. Von einer weitergehenden Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarischer Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf-1-97). Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten 470 Akten, in denen im Abfragezeitraum (2015 und 2016) Buchungsvorgänge erfolgten, durch die ZAB angefordert und händisch ausgewertet werden. Dabei ist davon auszugeben, dass die Anforderung der Akten upd deren Auswertung pro Akte mindestens dreißig Minuten in Anspruch nehmen erde, d. h. für den erfragten Zeitraum insgesamt 235 Stunden, d. h. über 29 achtstündige Arbeitstage und fast sechs Arbeitswochen. Dies ist im Rahmen der zur BeantwortlIng der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohn Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Behörde nicht leistbar. Mit fre dlichen Grüßen ( I Markus Ulb Anlage *Die Programme bzw. die Rückkehrberatungen richten sich an alle rückkehrwilligen Personen unabhängig ihres Aufenthaltsstatus. Eine Untergliederung der Aufwendungen nach dem Aufenthaltsstatus ist daher nicht möglich, da dieser nicht gesondert erfasst wird. Seite 4 von 4 Anlage zur Drs.- Nr. 6/8730 Ausländerbehörde Frage 2 Abschiebekosten aller Ausländer 2015 Frage 2 Abschiebekosten aller Ausländer 2016 Frage 2 Summ der Abschiebekosten Frage 3 Anzahl der Fälle, in denen die Kosten uneinbringlich waren Frage 4 Anzahl der Fälle, in denen eine Sicherheitsleistung angeordnet wurde Landeshauptstadt Dresden 83.054,48 € 65.595.34 € 148.649,82 € 53 9 Kreisfreie Stadt Leipzig 4 611,70 € 2 197,11 € 6.808,81€ 12 12 Kreisfreie Stadt Chemnitz 6.969,58 € 17.100,00 € 24.069,58 € 15 11 Landkreis Erzgebirgskreis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0 0 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 0,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 5 0 Landkreis Meißen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0 0 Landkreis Vogtlandkreis 2.200,00 € 0,00 € 2.200,00 € 1 0 Landkreis Bautzen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0 0 Landkreis Görlitz 8.383,73€ 4 060,19 € 12.443,92€ 13 4 Landkreis Zwickau 6.196,73€ 7 114,94 € 13.311,67€ 5 0 Landkreis Leipzig 3.681,29€ 1 515,03 € 5.196,32€ 3 0 Landkreis Mittelsachsen 5.100,00€ 0,00€ 5.100,00€ 3 0 Landkreis Nordsachsen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0 0 2017-03-30T14:46:17+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes