Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Drs.-Nr.: 6/8736 Thema: Bürgerbusse im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: STAATSM 1 NISTE RIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR „Laut Artikel der Freien Presse vom 01. März 2017 wurde in Nordsachsen im ländlichen Raum ein Projekt mit Bürgerbussen gestartet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Städten und Gemeinden in Sachsen sind Projekte mit Bürgerbussen bereits gestartet oder geplant? (Bitte einzeln nach Städten und Gemeinden aufschlüsseln)? Nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigte Bürgerbusse gibt es im Landkreis Meißen (Lommatzscher Pflege) sowie im Vogtlandkreis (Adorf, Lengenfeld und Bad Elster) . Über vergleichbare Angebote, die nicht dem PBefG unterliegen, liegen der Staatsregierung keine hinreichend autorisierten Informationen vor, da hier kein Genehmigungserfordernis besteht. Frage 2: Welche fachlichen Voraussetzungen müssen die ehrenamtlichen Fahrer in Bezug auf die Personenbeförderung mitbringen ? Fahrer von Bürgerbussen benötigen den für den jeweiligen Fahrzeugtyp nach der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) vorgeschriebenen Führerschein. Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B können Fahrzeuge mit bis zu acht Fahrgastplätzen und bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gefahren werden . Zusätzlich benötigt der Fahrer eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung („Personenbeförderungsschein"). Die Voraussetzungen zum Erteilen der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind in § 48 FeV geregelt. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-1053/42/24 Dresden , 3 0. MRZ. 2017 Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundtamlllc Hausanschri ft : Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERJUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEJT UND VERKEHR 5jSACHsEN Frage 3: Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Fahrzeuge, die dort zum Einsatz kommen? Grundlagen für die Omnibusförderung im Freistaat Sachsen bilden die „Hinweise-Bus" und „Hinweise-Bus De-minimis" auf Grundlage der relevanten Fachförderrichtlinie (RL- ÖPNV). Die Richtlinie beinhaltet die einzelnen , zu erfüllenden Fördervoraussetzungen. Frage 4: Ist eine fachliche Eignung zur Personenbeförderung für die Vereine und Kommunen erforderlich? Eine Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist die fachliche Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen. Der Nachweis muss bei der Genehmigungsbehörde vom Antragsteller, i. d. R. einem Verkehrsunternehmen , vorgelegt werden . Frage 5: Bei welcher Genehmigungsbehörde müssen die Verkehre angemeldet werden? Entsprechend der Regelungen der Sächsischen Personenbeförderungszuständigkeitsverordnung ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr für die Erteilung einer Genehmigung nach § 2 Abs.1 Nr. 3 PBefG zuständig. it freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2017-03-31T08:29:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes