STAATSI\4 I N ì STERI U IVI FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 618742 Thema: Vernässungsfläche Gärnitz -,,Seebenische Seenplatte,, Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln der Umgebung der Markranstädter ortsteile Kulkwitz und Gärnitz haben sich bedingt durch ehemaligen Braunkohleabbau Vernässungsflächen gebildet. Hierzu zählen sowohl die sogenannten Kulkwitzer-Lachen, als auch eine weitere vernässungsfläche im ortsteil Gärnitz, von Einheimischen ,,Seebinische Seenplatte" genannt. Unter anderem wurde in einem Zeitungsartikel vom 12.10.2016 in der LVZ berichtet: ,,Ungeliebte seenplatte verschwindet von ganz alleine". obwohl die Gründe für die Absenkung scheinbar unbekannt waren, beantragte die Stadt nun die Festlegung eines neuen Pegels von 120,71 über Normalnull, welcher damit 35 cm unter dem alten Pegel liegt." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wem obliegt aktuell die Verantwortung über die Unterhaltung bzw. die Gefahrenabwehr der Vernässungsfläche Gärnitz, welche aktuellen Maßnahmen werden zur Unterhaltung bzut. zur Beseitigung dieser Fläche betrieben und sind der Staatsregierung Pläne für die zukünftige Gestaltung dieser Fläche bekannt? Der Braunkohlentiefbau im Bereich Kulkwitz-Gärnitz ist dem ,,Altbergbau ohne Rechtsnachfolge(' zuzuordnen, das heißt es besteht keine Bergaufsicht mehr. Das sächsische oberbergamt ist entsprechend der sächsischen Hohlraumverordnung vom 20. Februar 2Q12 zuständige Polizeibehörde für die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von störungen aus unterirdischen Hohlräumen, durch welche die öffentliche Sicherheit und ordnung bedroht werden. Die verantwortung für die unterhaltung der Flächen obliegt dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: +49 351 564-2000 Telefax: +49 351 564-2009 staatsminister@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 6. Mär22017 Aktenzeichen (bítte bei Antwort angeben) z-1050t1t833 oresoen,lP. OJ. aoaT s¡mu1+ @N to (\¡ *bMàr¡M ¡¡.&MútU.d!ÉUdffi Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu eneichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 9, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektron¡sch s¡gnierte sow¡e für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite I von 4 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Die Unterhaltungspflicht für die entstandenen Gewässer sowie auch die Verpflichtung, davon ausgehende Gefahren abzuwehren, obliegt gemäß $ 32 Abs. 1 s. 1 Nr. 2 Sächsisches Wassergesetz der Stadt Markranstädt. Eine Beseitigung des Gewässers ist nur durch eine Planfeststellung nach g 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz der zuständigen Behörde möglich. Zuständige Behörde ist gemäß $ 1a S. 1 Nr. 20 Sächsische Wassezuständigkeitsverordnung die Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde. Ein derartiges Verfahren ist für das genannte Gewässer dezeit dort nicht anhängig. Durch die Stadt Markranstädt wurde zur Verringerung von potenziellen und bereits eingetretenen Gefährdungen durch Vernässungen die Pumpstation am Thronitzer Weg provisorisch aktiviert und die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis zur Absenkung des Wasserstandes bei der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Landkreis Leipzig eingeholt. Entsprechend der aktuell vorliegenden wasserrechtlichen Entscheidung beträgt der zugelassene Mindestwasserspiegel bei Pumpbetrieb 121,10 Meter NHN. Aktuell hat die Stadt Markranstädt zur weiteren Verringerung des Gefährdungspotenzials eine weitere Absenkung des Wasserstandziels auf 120,75 Meter NHN beantragt . Dieser Antrag ist unter anderem auf die Stabilisierung des Grundwasserstandes zur Vermeidung weiterer Gründungsschäden (Grundschule Gärnitz) ausgerichtet. Dieser Antrag wurde von der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Landkreis Leipzig mit Bescheid vom 16. Januar 20'17 abgelehnt. Hiergegen hat die Stadt Markranstädt widerspruch mit schreiben vom 10. Februar 2017 eingelegt. lm Jahr 2013 hat die Stadt Markranstädt ein Nassstellenentwässerungskonzept erarbeiten lassen. Ergänzend liegt nach Aussage der Stadt Markranstädt eine Vorplanung zur Erneuerung der während der Hochwasserstände zerstörten Wasserableitung aus dem Kleingartenverein ,,Feierstunde" in die Vernässungsfläche Gärnitz vor. Bis zur abschließenden Klärung des zulässigen Wasserstandziels ist aus Sicht der Stadt Markranstädt eine Vertiefung der bereits begonnenen Planungen für eine Ableitung des anfallenden Wassers nicht sinnvoll. Frage 2: lst die Vernässungsfläche Gärnitz als Gewässer anerkannt? Bitte Nennung der Nummer des Wasserrechtsverfahrens oder des aktuellen rechtlichen Status. Die Feststellung, dass es sich bei den beiden im Territorium der Stadt Markranstädt entstandenen Wasserflächen um Gewässer zweiter Ordnung handelt, wurde im Jahr 2012 durch die Landesdirektion Sachsen gegenüber der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Landkreis Leipzig schriftlich getroffen. Das erfolgte formlos, da das Wasserrecht ein förmliches wasserrechtliches Feststellungsverfahren nicht vorsieht. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Wie hat sich der Wasserstand auf dieser Vernässungfläche seit der oben genannten Meldung entwickelt und sind mittlerweile die Ursachen für die Absenkung des Pegels bekannt? Wenn ja, bitte Nennung der Ursachen. Auf der Vernässungsfläche Gärnitz führt der Freistaat keine Pegelmessungen durch Die Stadt Markranstädt gab eine dauerhafte Wasserstandsmessung für beide neu entstandenen Gewässer in Auftrag. Die Wasserstandsentwicklung seit dem Abschalten des Pumpwerkes Gärnitz am 1. Dezember 2010 und derAufnahme von Messdaten durch den Beauftragten der Stadt Markranstädt am 9. April 2013 ist aus der Anlage ersichtlich. Am 8. März 2017 wurden an der Messstelle Gärnitz 120,84 Meter NHN gemessen. An den Messstellen des Landesmessnetzes Grundwasser, die im Umkreis der Gemeinden Kulkwitz und Gärnitz liegen, wurden im Mäz 2011 nach einem längeren Zeitraum stark erhöhter Monatsniederschläge Höchstgrundwasserstände erreicht. Nachdem im August 2013 nochmals hohe Werte auftraten, welche aber deutlich unter denen vom Jahr 2011 blieben, befinden sich die Grundwasserstände seitdem nahezu kontinuierlich im Rückgang. Ausschlaggebend dafür sind die seit Juli 2013 geringen Niederschlagsmengen, welche eine nur sehr verminderte Grundwasserneubildung und damit den Rückgang der Grundwasserstände bewirkten. Die Absenkung der Wasserfläche im Jahr 2016 wurde nach den dezeit vorliegenden Erkenntnissen bei den Wasserbehörden durch den zeitweisen Betrieb der Pumpen durch die Stadt Markranstädt zu Beginn des Jahres 2016 und - wie dargelegt - witterungsbedingt durch Niederschlag , Verdunstung und geringe Grundwasserneuþildung beeinflusst. Frage 4: Wie viele Flächeneigentümer sind von der Vernässungsfläche in Gärnitz aktuell sowie potentiell betroffen und welche vereinbarungen wurden mit diesen bezüglich der Nutzung oder Entschädigungsleistungen getroffen? Durch das neu entstandene Gewässer werden ungefähr 18 einzelne Flurstucke mit Wasser bespannt, zu denen es 14 Eigentümergibt. Überdie Sommerperiode 2016 ist der Wasserstand natürlich und ohne Pumpenbetrieb auf 120,65 Meter NHN abgesunken . Dadurch reduzierte sich die Wasserfläche, sodass geringe Flächenanteile davon wieder vorübergehend bewirtschaftet werden konnten. Seitens der Stadt Markranstädt wurden keine Vereinbarungen zu Nutzungsbeschränkungen und -entschädigungen getroffen. Aktuell werden solche Fragen bei der Stadt Markranstädt nicht verfolgt. Verschiedene Eigentümer beziehungsweise Pächter vernässter Grundstücke trugen Schadenersatzforderungen gegenüber der Stadt Markranstädt vor. Seite 3 von 4 'îil'}ll;i#äY I æ iÄëilsur LANDWTRTSCHAFT I g Frage 5: Die vernässungsfläche Gärnitz resultiert ursächlich aus dem untertägigem Braunkohleabbau, wobei die ehemaligen Hohlräume und stollen nur teilweise aufgefüllt wurden. wie ist der Kenntnisstand über diese ehemaligen stollen und Hohlräume in diesem Gebiet, insbesondere über deren verfüllung sowie den Gefahren von nicht oder nur unzureichend verfüllten stollen und Hohlräumen? welche Maßnahmen sind gegenwärtig und zukünftig zur Gefahrenabwehr geplant? Das gesamte Gebiet ist durch Braunkohlentiefbau gekennzeichnet. Das Kohleflöz wurde etwa im Zeitraum derJahre von 1919 bis 1925 ein- und zweischeibig abgebaut. Es wurden mehrere umfangreiche Ven¡vahrungsmaßnahmen im Zeitraum der Jahre von 1976 bis 1984 durchgeführt. Dennoch sind negative Einwirkungen auf die Tagesoberfläche grundsätzlich auch etwa 100 Jahre nach Einstellung des Bergbaus noch möglich. lm Bereich der Vernässungsflächen sind flächenhafte Abbaubereiche, Streckenauffahrungen als Einzelgrubenbaue sowie der Gärnitzer Wetterschacht (1917) vorhanden. ln den ehemaligen Abbaubereichen hat sich die Oberfläche weiträumig gesenkt. Die risslich bekannten Streckenbereiche wurden weitestgehend verfüllt. lnsbesondere alle Strecken im Straßenbereich wurden mit Braunkohlenfilterasche verfüllt. Ein Nachweis hierfür wurde nicht immer geführt. Einzelne Streckenbereiche unter Feldern gelten als unverfüllt, allerdings stehen alle Grubenbaue unter Wasser und sind vermutlich zumindest teilweise verbrochen. Der Gärnitzer Wetterschacht südlich der Straße Gärnitz - Thronitz, welcher 25 Meter tief in Mauerung stand, wurde laut vorliegender Unterlagen zu Bruch geworfen und mit Schutt und Sand verfüllt. Somit gilt er als nicht dauerhaft standsicher veruvahrt. Ein Nachbruch beziehungsweise Nachsacken der Verfüllmassen mit Ausbildung eines Tagebruches bzw. einer Einsenkung kann nicht ausgeschlossen werden, eine akute Gefährdung der öffentlichen Sicherheit liegt allerdings nicht vor. Gegenwärtig sind seitens des Sächsischen Oberbergamtes keine Maßnahmen zut Gefahrenabwehr vorgesehen. ndlichen Grüßen Thomas Schm Anlage: 1 Seite 4 von 4 Wasserspiegel-Entwicklung in der Senke Gärnitz nach erstmaligem Abschalten des pumpwerkes Gärnitz am 1.12.2010 123,00 Þ- L22,50 i - 120,00 119,50 q :j: (.ì f, ¡-¿t( :! --r5 jf i j í--, ¡ ú... dlrrr3frc rú:: i ;Ì!:9.lt :rji " -.r'¡i-!rð1. l : 18.2.2011 \ T t22,62 . \2I,tOI -rÇ--z¡ r22,û 727,50 121,00 2tz E Ê o, à0 .gètâ ottl9l a! E I I -.j Anst¡eg um 1,0t m 1.12.2010 innerhalb von lfl Tagen 1 .,¡ 1 120,50 ìgesicherte Messdaten der absoluten Wasserstände (Klemm+Hensen) T I ¡ I I Datum geschaetzte Wsp. anhand Fotodoku. KWL - - - - bisheriger híxhster Wsp. GW-Staende an'virtuel ler' GWM gem.'synthet" GW€a ngl. Bezirk Leipzig' geschaetzter mittlerer Ws p. ...ts gesicherte Messdaten Wsp. (K+H) - - - b¡sher testatteter n¡edri$ter Wsp. für pumpberr¡eb (UWB LK_L)beantragter Wsp. fûr Purnpbetrieb {stadt Markranstãdt, Ende 2016} 2017-03-29T11:35:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes