STAATSN4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÛR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 618743 Thema:Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten von Saatgutaufbereitern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie oft wurden Verstöße in Bezug auf fehlerhafte oder unzureichende Aufzeichnungen der Aufbereiter von Nachbausaatgut durch die Behörden des Freistaates Sachsens seit dem Jahr 2007 bis heute festgestellt? (Bitte Auflistung der Anzahl der Fälle in Jahresscheiben sowie der häufigsten festgestellten Verstöße) Seit dem Jahr 2007 bis heute wurden in Bezug auf fehlerhafte oder unzureichende Aufzeichnungen der Aufbereiter von Nachbausaatgut durch die für den Vollzug des Saatgutverkehrsrechts zuständige Behörde zwei Verstöße festgestellt. Es handelt sich dabei um Verstöße gegen Anzeige- und Aufzeichnungspflichten nach $ 27 Absatz 1 Nummern 1 und 2 Saatgutverkehrsgesetz (SaatG). Die Feststellung dieser Verstöße erfolgte in den Jahren 2012und2013. Frage 2: Welchen Anteil hatten entsprechend der Frage I Verstöße, bei den Aufbereiter von Nachbausaatgut keine Sortenbezeichnungen des aufbereiteten Erntegutes aufgezeichnet haben? (Bitte ebenfalls Auflistung nach Jahresscheiben ) Bei den in Frage 1 angefuhrten Verstößen wurde auch festgestellt, dass bei den Aufzeichnungen keine Sortenbezeichnungen enthalten waren. Daraus ergibt sich, dass der Anteil von Verstößen, bei denen der Aufbereiter von Nachbausaatgut keine Sortenbezeichnung des aufbereiteten Erntegutes aufgezeichnet hat, an den im Zeitraum insgesamt festgestellten Verstößen 100 Prozent beträgt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 6. Mär22017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-'t050t1t834 Dresden, 03, ûv, Åerl s¡mut+ O)(o O) Fo (\ *bffihh6ffi 3rÑliMw&umkoidffiùbñ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium fl¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, '13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für slektron¡sch signierte sow¡e f tlr verschlüsselte elektronischê DokumênteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Wie schätzt die Staatsregierung die Bedeutung des Nachbaus von Saatgut für die aktuelle Landwirtschaft ein und sind der Staatsregierung Daten bekannt, wie sich die die Mengen von nachgebautem Saatgut und damit verbunden auch dessen Bedeutung in den letzten 10 Jahren, verändert haben? Der Staatsregierung sind keine Daten bekannt, die Aussagen zu den Mengen von nachgebautem Saatgut beziehungsweise zur Veränderung der Bedeutung von nachgebautem Saatgut in den letzten zehn Jahren zulassen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Erfassung entsprechender Daten. lm Rahmen der amtlichen Saatgutanerkennung werden ausschließlich die für diejeweiligen Wirtschaftsjahre anerkannten Saatgutmengen erfasst. Ein unmittelbarer Rückschluss auf den Anteil des Einsatzes von Nachbausaatgut kann auf dieser Grundlage nicht erfolgen, da die tatsächlich verkauften anerkannten Saatgutmengen durch die zuständige Landesbehörde nicht registriert werden. Von einer Einschätzung der Bedeutung des Nachbaus von Saatgut für die aktuelle Landwirtschaft durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet, da das Fragerecht nach Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen nur dazu dient, dem Fragesteller lnformationen zu verschaffen und nicht dazu, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten. Frage 4: Welche Gründe sieht die Staatsregierung für die Veränderungen entsprechend Frage 3 und plant die Staatsregierung Maßnahmen, die auf den Erhalt des Nachbaus von Saatgut für die Landwirtschaft zielen? Wenn ja, bitte Nennung der Maßnahmen. Ob die Landwirte Zerlilizierles Saatgut oder ihren eigenen Nachbau für die Bestellung ihrer Flächen einsetzen, liegt ausschließlich in der Entscheidung des Landwirts. M ndlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2017-04-04T09:11:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes