STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8751 Thema: Nachfrage zur Drs. Nr. 6/8474- Verwahrtiere in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verwahrungen von Tieren wurden in den Jahren 2010 bis 2016 von Vollzugs- oder Vollstreckungsbeamten angeordnet (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Gemäß der ursprünglichen Kleinen Anfrage Drs. Nr. 6/8474 sind unter dem Begriff Verwahrtiere die Tiere gemeint, die auf behördliche Anweisung in ein Tierheim kommen, weil die Besitzer in ein Krankenhaus müssen oder inhaftiert werden. Zusätzlich haben die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) noch die Anzahl der Verwahrungen auf Grund von Tod oder Einzug ins Pflegeheim aufgeführt. Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl Fälle 2010 bis 2016 Bautzen 449 Görlitz 77 Landkreis Leipzig 8 Mittelsachsen 103 Nordsachsen 40 Stadt Chemnitz 1062 Stadt Leipzig_ 325 Vogtlandkreis 35 Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141 .51-17/181 , Qjesden, \..::S" April2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Die LÜVÄ der Landkreise Zwickau, Sächsische Schweiz Osterzgebirge, Erzgebirge und Meißen erteilten Fehlmeldung wegen nicht vorhandener Zuständigkeit. Das Veterinär - und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) der Stadt Dresden konnte keine Daten zu dieser Frage melden, da das städtische Tierheim sowohl auf Grund tierschutzrechtlicher Verstöße fortgenommene Tiere als auch sogenannte Verwahrtiere in jedem Fall aufnimmt, jedoch eine getrennte Datenerhebung für Verwahrtiere nicht erfolgt und insofern nicht berichtet werden kann. Frage 2: ln wie vielen Fällen wurden den Tierheimen die Kosten für die Unterbringung von den Verwahrtieren durch die Kommunen oder den Freistaat erstattet , weil der Besitzer die Kosten nicht aufbringen konnte oder wollte? Die LÜVÄ Vogtlandkreis, Mittelsachsen, Bautzen, Nordsachsen meldeten 58 Fälle. Die Stadt Chemnitz hat mit dem Tierheim des Tierschutzvereins "Chemnitz und Umgebung e.V." einen Vertrag, in welchem geregelt ist, dass Unterbringungstiere die auf Grund behördlicher Maßnahmen der Stadt eingezogen oder untergebracht werden müssen, durch den Tierschutzverein zugeführt, aufgenommen und verwahrt werden müssen. Die Kostenerstattung erfolgt über einen Pauschalbetrag, den das Vertragstierheim jährlich von der Stadt Chemnitz erhält. Das LÜVA Landkreis Leipzig meldete, dass alle betreffenden Tierhalter, manchmal auch nach Ratenzahlung, für die Kosten aufgekommen sind. Die Stadt Leipzig konnte zu dieser Frage nicht die Anzahl der Fälle nennen, da keine Datenerhebung in den Jahren 2010 bis 2016 hierzu erfolgte. Das VLÜA der Stadt Dresden teilte mit, dass der Anteil der nicht eintreibbaren Forderungen seit vielen Jahren sehr hoch ist, ein Drittel der Forderungen verbleiben im städtischen Haushalt. Das LÜVA Görlitz berichtete gleichfalls, dass es überwiegend als Veranlasser der Verwahrung die Kosten tragen musste. Frage 3: Wie hoch waren diese Kosten insgesamt? Die LÜVÄ Vogtlandkreis, Mittelsachsen, Bautzen, Landkreis Leipzig, Nordsachsen meldeten insgesamt 43558,62 €. Das LÜVA der Stadt Chemnitz teilt mit, dass auf Grund der Zahlung von jährlichen Pauschalbeträgen, die die Kosten für die Verwahrtiere beinhaltet, diese Kosten nicht getrennt aufgeführt werden können. Die Stadt Leipzig, das LÜVA Görlitz sowie das VLÜA Dresden können die Frage auf Grund der potentiell notwendigen umfangreichen Recherchen bei den Kassen mit entsprechender Aufschlüsselung des spezifischen Rechnungslegungsgrunds und des Rechnungsausfaii- Grundes nicht beantworten. Frage 4: Für welchen durchschnittlichen Zeitraum wurden die Verwahrungen der Tiere durch die Beamten angeordnet? Die LÜVÄ, die Stadt Leipzig sowie das VLÜA Dresden haben eine durchschnittliche Verwahrdauer von 30 Tagen gemeldet. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Frage 5: Was war dabei der längste und was war der kürzeste Zeitraum? Der längste Zeitraum einer Verwahrung beläuft sich auf siebzehn Jahre. Der kürzeste Zeitraum einer Verwahrung beträgt einen Tag. Mit freundlichen Grüßen 0 1 Barbara Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-04-04T08:22:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes