STAATSMIN1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/8763 Thema: Versammlungsrecht im Landkreis Sächsische Schweiz — Osterzgebirge Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verstöße gegen das Versammlungsgesetz hat es im Zeitraum 01.01.2015 — 31.12.2016 im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Termin, Tatvorwurf und ob dies im Zusammenhang mit einer angemeldeten Demonstration festgelegt wurde und wenn ja bitte Angaben zu Demonstration (Motto, Veranstalter )) Für den genannten Zeitraum sind insgesamt 44 Verstöße vom Polizeivollzugsdienst registriert worden. 41 Verstöße standen im unmittelbaren Zusammenhang mit Versammlungen, drei Verstöße wurden im Zusammenhang mit Fußballspielen zur Anzeige gebracht. Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen. Frage 2: Gegen wie viele Versammlungsbescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge wurden Widersprüche eingelegt? (01.01.2015 - 31.12.2016)? Gegen vier Versammlungsbescheide wurde Widerspruch eingelegt. Freistaat SACHSEN, Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/24/22 Dresden, ZY. März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Bei wie vielen dieser Widersprüche, kam es zu einer Abänderung des Versammlungsbescheides ? (Landkreis Sächs. Schweiz - Osterzgebirge, 01.01.2015 — 31.12.2016) Aufgrund eines Widerspruchs kam es zu einer Abänderung des Versammlungsbescheids . Frage 4: Gegen wie viele Versammlungsbescheide der Versammlungsbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge wurde mit juristischen Mitteln vorgegangen und mit welchem Ergebnis? (01.01.2015 — 31.12.2016) Gegen zwei Versammlungsbescheide wurde Klage erhoben. Beide Verfahren sind noch anhängig. Weiterhin wurden zwei Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gemäß § 80 Abs. 5 VwG° gestellt. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte beide Anträge ab. Frage 5: In wie vielen Fällen die Durchführung einer Versammlung im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge durch die Versammlungsbehörde untersagt wurde ? (Datum, Motto, Begründung der Untersagung und ob seitens des Anmelders oder anderer Personen gegen diese Untersagung vorgegangen wurde und mit welchem Ergebnis, bitte wieder im Zeitraum 01.01.2015 — 31.12.2016) Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2016 wurde keine angezeigte Versammlung tatsächlich untersagt. Für den Zeitraum vom 28. bis 31. August 2015 wurde durch ,die Versammlungsbehörde ein Versammlungsverbot für Heidenau in Form einer Allge einverfügung verfügt. Hiergegen ist eine dritte Person in Widerspruch gegangen und t eihen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwG0 gestellt. Diesem Antrag wurde stat-tgegeb , . Im/Ergebnis konnten sämtliche Versammlungen durchgeführt werden. /, Mit f eundlichen Grüßen ( i Markus Ulbig Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/8763 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz im Zusammenhang mit Versammlungen Laufende Nummer Datum Ort Veranstalter Thema der Versammlung Tatvorwurf 01 19.01.2015 Sebnitz Natürliche Person Nicht erfasst, da Verstoß gegen § 14 Abs. 1 Sächsisches Versammlung nicht Versammlungsgesetz (SächsVersG) angemeldet 02 12.02.2015 Sebnitz Bürgerinitiative (BI) Echte Demokratie jetzt — Verstoß gegen versammlungsrechtliche „Demokratischer Aufbruch wir sind das Volk Auflagen (Tragen von verbotenen Sebnitz" Uniformteilen [zwei Tatvorwürfe]) 03 20.02.2015 Neustadt Natürliche Person Nein zum Heim in Verstoß gegen § 2 Abs. 3 in Verbindung mit Neustadt — Gegen den § 28 Abs. 1 SächsVersG (Waffenverbot) Missbrauch des Asylrechts 04 06.03. 2015 Freital BI Freital wehrt sich und Aufruf „Freital wehrt sich Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Nr. 1 SächsVersG Die LINKE und BÜNDNIS — Nein zum Heim" (Vermummungsverbot) 90/DIE GRÜNEN und Gegendemonstration 05 20.03.2015 Freital Die LINKE und Mahnwache am Leonardo Verstoß gegen § 2 Abs. 3 SächsVersG BI Freital steht auf (Waffenverbot) (drei Tatvorwürfe; unklar, zu welcher Versammlung Beschuldigte gehören) 06 27.03.2015 Freital; OT Döhlen Die LINKE Mahnwache am Leonardo Verstoß gegen § 17 Abs. 2 SächsVersG , zwei Tatvorwürfe (Vermummungsverbot) 07 27.03.2015 Freital; OT Potschappel BI Freital steht auf Nein zur aktuellen Verstoß gegen § 2 Abs. 3 SächsVersG Asylpolitik/keine (Waffenverbot) Asylwirtschaft durch Massenunterbringungen 08 23.04.2015 Freital Natürliche Person Gegen Asyl Verstoß gegen § 2 Abs. 3 SächsVersG (Waffenverbot) 09 24.06.2015 Freital Natürliche Person Patrioten gegen Asylheim Verstoß gegen § 2 Abs. 3 SächsVersG (Waffenverbot) 10 25.06.2015 Freital Natürliche Person Patrioten gegen Asylheim Verstoß gegen § 2 Abs. 3 SächsVersG (Waffenverbot) 11 26.06.2015 Freital Natürliche Nein zum Heim oder Verstöße gegen § 2 Abs. 3 SächsVersG Person/Organisation für Solidaritätsveranstaltung (Waffenverbot) und § 17 Abs. 1 SächsVersG Weltoffenheit und für Flüchtlinge (Schutzwaffenverbot )(unklar, zu welcher Toleranz der beiden genannten Versammlungen die Beschuldigten gehören; insgesamt fünf Tatvorwürfe) 12 27.06.2017 Freital Natürliche Person Kultureller Verstoß gegen § 2 Abs. 3 SächsVersG Austausch/Berlin (Waffenverbot auf dem Weg zu oder Nein zum Heim Versammlungen) — hier war unklar, zu welcher Versammlung der Betreffende wollte 13 29.06.2015 Freital Veranstalter unbekannt „Gegen die derzeitige Verstoß gegen § 2 Abs. 3 Satz 2 SächsVersG Asylpolitik in Deutschland" (Waffenverbot auf dem Weg zu einer Versammlung) 14 31.07.2015 Freital Natürliche Personen Solikundgebung für Verstöße gegen § 2 Abs. 3 Satz 2 SächsVersG Flüchtlinge und (Verstoß gegen das Waffenverbot auf dem „Wider dem rassistischen Weg zu Versammlungen), Verstoß gegen § Mob in Freitarund 17 Abs. 1 SächsVersG (Schutzwaffenverbot), „Frieden, Freiheit, Verstoß gegen § 17 Abs. 2 SächsVersG Gerechtigkeit" (Vermummungsverbot), insgesamt acht Tatvorwürfe 15 08.08.2015 Altenberg, Ortsteil Natürliche Person Für Grenzkontrollen, Verstoß gegen § 14 Abs. 1 SächsVersG Zinnwald/Georgenfeld gegen Grenzkriminalität (unterlassene Versammlungsanzeige, obwohl weder Eil- noch Spontanversammlung vorlag) 16 21.08.2015 Heidenau Natürliche Person Nein zur Erstaufnahme Verstoß gegen § 2 Abs. 3 SächsVersG (Waffenverbot); Verstoß gegen § 28 Abs. 2 Nr. 3 c SächsVersG (Zusammenrottung im Anschluss an eine Versammlung mit Vermummung), zwei Tatvorwürfe 17 17.09.2015 Freital Europa 2.0 Kein Bürgerkrieg in Verstöße gegen § 2 Abs. 3, § 17 Abs. 1 Deutschland SächsVersG 18 27.09.2015 Heidenau Natürliche Person Flüchtlinge willkommen Verstoß gegen § 2 Abs. 3 Satz 2 SächsVersG (Waffenverbot auf dem Weg zu einer Versammlung) 19 03.10.2015 Heidenau Natürliche Person Nicht bekannt Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Nr. 1 SächsVersG (Vermummungsverbot) 20 4.10.2015 Freital Natürliche Person Grenze 6010/ Verstöße gegen § 2 Abs. 3 Satz 2 SächsVersG Menschenkette (Waffenverbot auf dem Weg zur Versammlung), Verstoß gegen § 17 Abs. 1 SächsVersG (Schutzwaffenverbot auf dem Weg zu einer Versammlung), insgesamt vier Tatvorwürfe 21 6.04.2016 Dippoldiswalde Natürliche Person Tradition statt Invasion Verstoß gegen § 17 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 3 SächsVersG (Waffenverbot und Schutzwaffenverbot auf dem Weg zu einer Versammlung) 22 18.06.2016 Pirna Junge Nationale Migration ist Völkermord Verstoß gegen § 14 Abs. 1 SächsVersG Sächsische Schweiz Verstöße gegen das Versammlungsgesetz ohne Zusammenhang mit einer Versammlung Laufende Nummer Datum Ort Art der öffentlichen Veranstaltung Tatvorwurf 23 08.11.2015 Heidenau Fußballspiel Verstoß gegen § 28 Abs. 2 SächsVersG 24 12.11.2015 Heidenau Fußballspiel Verstoß gegen § 28 Abs. 2 SächsVersG 24 19.11.2015 Heidenau Fußballspiel Verstoß gegen § 28 Abs. 2 SächsVersG 2017-04-03T14:10:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes