STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat Hl SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8577 Dresden, | t . Februar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/877 Thema: Verbunddateien im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche polizeilichen Verbunddateien sowie Dateien für Abrufverfahren innerhalb des Freistaates Sachsen, mit anderen Bundesländern, dem Bund sowie welchen Dateien auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene stehen Polizeidienststellen des Freistaates Sachsen zur Verfügung? (Bitte abschließende Aufzählung der Dateien mit Benennung der Rechtsgrundlage.) Frage 2: Wie viele Personen/Datensätze sind in den unter Ziffer 1 genannten Verbunddateien gespeichert? Frage 3: Welchem Zweck dient die jeweilige unter Ziffer 1 genannte Datei? Frage 4: Welche sonstigen Behörden (Landesamt für Verfassungsschutz u. a.) haben Zugriff auf die jeweiligen Verbunddateien? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Es wird auf die Anlage verwiesen. Sämtliche statistische Angaben basieren auf Bestandsauswertungen vom Februar 2015. In den Fällen, wo keine Angaben enthalten sind, konnten die dazu erforderlichen aufwendigen Auswertungen innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht durchgeführt werden. Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.2, 3.3 STÄATSTVinMlSTEKlUTVI DES INNERN Freistaat SACHSEN und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Polizei des Freistaates Sachsen sowie der übrigen Polizeien der Länder und des Bundes. Die öffentliche Weitergabe dieser Informationen würde die Arbeitsweise der Polizei, insbesondere spezifische Informationen zu polizeilichen Ermittlungen, einem nicht eingrenzbaren Personenkreis zugänglich machen. Hierdurch könnten konkrete Rückschlüsse auf die Arbeitsweise der Polizei gezogen werden. Dadurch würde aber eine effektive Strafverfolgung und die Arbeitsfähigkeit der Polizei Sachsens und darüber hinaus der Polizeien der Länder und des Bundes gefährdet, zumindest aber erheblich erschwert, weil sich potentiell Betroffene auf die polizeiliche Maßnahmen einstellen könnten. Unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich verankerten Auskunftsanspruchs des Fragestellers stellen die Tabellen 4 und 5 der Anlage den angefragten Sachstand nur in allgemeiner Form dar. Soweit ein dahingehendes Interesse besteht, kann in nichtöffentlicher Ausschusssitzung weitergehende Antwort erteilt werden. Im Weiteren ist die Staatsregierung gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage-und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Dies ist hier der Fall. Zu den polizeilichen Verbunddateien können nur Angaben im Rahmen der anteiligen Zuständigkeit der sächsischen Polizei sowie über die in Verantwortung der sächsischen Polizei gespeicherten Datensätze (Datenbesitz Sachsen) gemacht werden. Fragen zu den Gesamtdatenbeständen sowie Fragenstellungen zu Aspekten, die nicht in Verantwortung bzw. Zuständigkeit der sächsischen Polizei liegen, können deshalb nicht beantwortet werden. Frage 5: Wie hoch sind die jeweiligen Kosten für den Freistaat zum Betrieb und zur Sicherung polizeilicher Datenbanken? (Bitte nach Kosten für Betrieb und Sicherung differenzieren.) Im Haushaltsjahr 2014 wurden rund 12 Millionen Euro für insgesamt 300 polizeiliche IT-Einzelr^aßnahmen (Pflegeverträge, Beschaffung, Wartung u. Ä.) verausgabt. Auf Grund der Komplexität des Gesamtsystems der polizeilichen IT ist eine genaue Zuordnung der Kosten für de$ Betrieb und zur Sicherung polizeilicher Datenbanken nicht möglich. Mit fräjündlichen Grüßen Markus Ulbig Anlage Seite 2 von 2 Anlage Verbunddateien innerhalb der sächsischen Polizei nach § 48 Abs. 2 SächsPolG Name Zweck Zugriffsbehörden Personen (SN) Datensätze (SN) IVO Zentrales Verfahren für die Erfassung, Speicherung, Weiterverarbeitung und Auswertung polizeilich relevanter Daten im Freistaat Sachsen sächs. Polizei 8.463.988 3.150.445 PASS Elektronische kriminalpolizeiliche Sammlung sächs. Polizei 387.967 2.605.067 Verbunddateien nach § 11 BKAG in Verbindung mit § 48 Abs. 2 SächsPolG Name Zweck Zugriffsbehörden Personen (SN) Datensätze (SN) AFISP Personenidentifizierung Polizei * * APOK Aufklärung und vorbeugende Bekämpfung von Straftaten der Organisierten Kriminalität Polizei 700 2.628 Auswertung RG Bekämpfung der organisierten Rauschgiftkriminalität Polizei, Zoll 455 1 623 CYBERCRIME Bekämpfung von Cybercrime Polizei 118 1.996 Datenbank für digitalisierte Finger- und Handflächenabdrücke Speicherung der von Polizei, BPol, Zoll und BKA aufgenommenen Finger- und Handflächenabdrücke Polizei, Zoll * * Datenbank Schwerstkriminali-tät Beratergruppen Die Datei dient den Beratergruppen für Fälle schwerster Gewaltkriminalität der Länder und des Bundes zur systematischen Erfassung von Informationen über versuchte oder vollendete Straftaten in den Deliktsfeldern Entführung, Geiselnahme, Herausragende Erpressung, Herausragende Bedrohungslagen, Amoktaten. Polizei k * EIVER Bekämpfung der Eigentumskriminalität Polizei 6.406 34.045 Seite 1 DOMESCH Bekämpfung der Schleusungs- und Do-kumentenkriminalität sowie des Menschenhandels Polizei 9.995 33.501 DNA Analyse Datei Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung (vgl. § 81 g Abs. 5 StPO) Polizei, Staatsanwaltschaft 20.155 33.701 ERKENNUNGSDIENST Nachweis von Fingerabdrücken, Lichtbildern und Personenbeschreibungen sowie Informationen über erkennungsdienstliche Behandlungen Polizei, Zoll 58.153 104.118 FALSCHGELD Bekämpfung der Falschgeldkriminalität Polizei, Zoll 316 20.690 Name Zweck Zugriffsbehörden Personen (SN) Datensätze (SN) FDR Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität Polizei, Zoll 12 122 18.110 FUSION Bekämpfung der Rockerkriminalität Polizei, Zoll 240 878 FUZ Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit der Fälschung unbarer Zahlungsmittel Polizei 74 1.920 GELDWÄSCHE Bekämpfung der Geldwäsche Polizei, Zoll 2.985 14.316 GEWALTTÄTER LINKS Verhinderung und Verfolgung politisch motivierter Straftaten Phänomenbereich „links“ Polizei 14 14 GEWALTTÄTER PERSONENSCHUTZ Verhinderung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifenden Bezügen oder von erheblicher Bedeutung zum Nachteil von gefährdeten Personen Polizei 0 0 GEWALTTÄTER POLITISCH MOTIVIERTER AUSLÄNDERKRIMINALITÄT Verhinderung und Verfolgung politisch motivierter Straftaten Phänomenbereich "Politisch motivierte Ausländerkriminalität" Polizei 1 1 GEWALTTÄTER RECHTS Verhinderung und Verfolgung politisch motivierter Straftaten Phänomenbereich "rechts" Polizei 17 17 GEWALTTÄTER SPORT Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen Polizei 480 499 Seite 2 Name Zweck Zugriffsbehörden Personen (SN) Datensätze (SN) HAFTDATEI Nachweis über Personen, die sich aufgrund richterlich angeordneter Freiheitsentziehung wegen einer rechtswidrigen Tat in behördlichem Gewahrsam befinden Polizei, Zoll 11.250 24.893 KRIMALAKTENNACHWEIS -KAN Nachweis von Kriminalakten, die beim Bund und bei den Ländern angelegt sind über Beschuldigte oder sonst tatverdächtige Personen wegen schwerer oder überregional bedeutsamer Straftaten Polizei, Zoll 37.706 44.712 KINDERPORNO Bekämpfung der Kinderpornografie Polizei 1.995 7.097 KORRUPTION Erfassung von Korruptionsstraftaten von länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung Polizei, Zoll 66 343 NNSach Kunst Aufklärung und/oder Verhütung von Straftaten im Deliktsbereich Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Hehlerei und Raub von Kunstgegenständen und Kulturgütern. Polizei * * NSIS - PERSONENFAHNDUNG SIS Fahndung nach Personen (Artikel 95 bis 99 SDÜ) Polizei, Zoll 4.640 4.640 NSIS SACHFAHNDUNG SIS Fahndung nach Sachen (Artikel 100 SDÜ) Polizei, Zoll * 379.202 PERSONENFAHNDUNG Fahndung nach Personen zur Festnahme/ Ingewahrsamnahme, Aufenthaltsermittlung, Polizeilichen Beobachtung, Überwachung im Rahmen der Führungsaufsicht und Überwachung nach zollrechtlichen Bestimmungen Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft, BfV, BND, MAD (eingeschränkt) 22.006 22.006 SACHFAHNDUNG Fahndung nach Sachen Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft, BfV, BND, MAD (eingeschränkt) •k 749.716 Seite 3 Name Zweck Zugriffsbehörden Personen (SN) Datensätze (SN) ViCLAS System zur Verknüpfung von Gewaltverbrechen, Erkennen von Tatzusammenhängen bei Gewaltdelikten Polizei 873 1.269 WIKRI Abbildung von Informationen zu Wirtschaftsstraftaten Polizei 0 0 EIS Erleichterung des Informationsaustausches zwischen den Mitgliedsstaaten zur Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität Polizeibehörden der EU 81 228 Gemeinsame Verbunddateien nach §§ 483, 486 StPO Zweck Zugriffsbehörden Personen (SN) Datensätze (SN) Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung, des Mordes und anderer Straftaten gemäß §§ 129a, 211 StGB Polizeibehörden 0 0 Verstoß gegen § 129b StGB Polizeibehörden 0 0 Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Mord und Angriffen auf den Luftverkehr Polizeibehörden 0 0 Ermittlungsunterstützende Funktion im Rahmen der verfahrensintegrierten Vermögensabschöpfung. Polizeibehörden * * Seite 4 Verbunddateien nach § 11 BKAG in Verbindung mit § 48 Abs. 2 SächsPolG, deren Errichtungsanordnungen und deren Inhalt mindestens als VS-Nur für den Dienstgebrauch eingestuft sind Name Zweck Zugriffsbehörden Personen (SN) Datensätze (SN) INNERE SICHERHEIT Verhütung und Aufklärung von politisch motivierten Straftaten, die länderübergrei-fende, internationale oder erhebliche Bedeutung haben Bestimmte Behörden des Bundes und der Länder Hohe vierstellige Zahl Mittlere fünfstellige Zahl ATD Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland (§ 1 ATDG) Bestimmte Behörden des Bundes und der Länder Einstellige Zahl Niedrige zweistellige Zahl RED Aufklärung oder Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus, insbesondere zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten mit derartigem Hintergrund (§ 1 RED-Q) Bestimmte Behörden des Bundes und der Länder Hohe dreistellige Zahl Mittlere vierstellige Zahl Gemeinsame Dateien nach §§ 483, 486 StPO, deren Errichtungsanordnungen und deren Inhalt mindestens als VS-Nur für den Dienstgebrauch eingestuft sind Name Zweck Zugriffsbehörden Personen (SN) Datensätze (SN) Einzelfalldatei Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland gemäß §§ 129a Abs. 1, 129b Abs. 1 StGB. Polizei Einstellige Zahl Einstellige Zahl Einzelfalldatei Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB Polizei Einstellige Zahl Einstellige Zahl Einzelfalldatei Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB Polizei Mittlere zweistellige Zahl Niedrige dreistellige Zahl Seite 5 Abrufverfahren der sächsischen Polizei nach §§ 43, 48 SächsPoIG Name Zweck Betreiber EAÜ-Monitor Abruf von geobasierten Daten zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung von Probanden im Rahmen der Führungsaufsicht § 463a StPO Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) KKM - Kommunales Kernmelderegister Abruf personenbezogener Informationen aus den Melderegistern der sächsischen Meldebehörden § 31 SächsMeldVO Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKD) VSP - Schuldner- und Vermögensverzeichnisregister Abruf von Vermögensauskünfte zu Schuldnern § 802k ZPO Amtsgericht Zwickau FBK Waffen (Zentraldatei des BKA) Abruf von Informationen zu Straftaten gegen das Waffengesetz, Sprengstoffgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz § 10 Abs. 7 BKAG BKA FBK GER - Geiselnahme, Erpressung, Raub (Zentraldatei des BKA) Abruf von Informationen zu Geiselnahmen, Erpressungen, Erpresserischem Menschenraub, Raubüberfällen § 10 Abs. 7 BKAG BKA FBK Falschgeld (Zentraldatei des BKA) Abruf von Informationen zu Straftaten §§ 146, 147, 149, 152, 140, 150 StGB § 10 Abs. 7 BKAG BKA FBK Tötungs- und Sexualdelikte (Zentraldatei des BKA) Abruf von Informationen zu Straftaten gegen das Leben und gegen die sexuelle Selbstbestimmung § 10 Abs. 7 BKAG BKA ZEVIS - Zentrales Verkehrsinformationssystem Abruf von Daten über Kraftfahrzeuge und Personen im Straßenverkehr in zentralen deutschen Registern §§ 30 ff. StVG Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) AZR - Ausländerzentralregister Abruf personenbezogener Informationen aus dem allgemeinen Datenbestand und der Visa-Datei § 22 AZRG Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) BZR - Bundeszentralregister Abruf von rechtskräftigen strafrechtlichen Entscheidungen § 21a, 41 BZRG Bundesamt für Justiz (BfJ) ZStV - Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister Abruf von bundesweit anhängige und kürzlich abgeschlossene Ermittlungsverfahren § 492 ff. StPO Bundesamt für Justiz (BfJ) Seite 6 NWR - Nationales Waffenregister Abruf von Informationen zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem Besitz § 10 NRWG Bundesverwaltungsamt (BVA) VIS - EU-Visa-lnformationssystem Abruf von Daten zu Visumanträgen und erteilten Visa der beteiligten EU-Staaten Bundesverwaltungsamt (BVA) als Nationale Stelle EUCARIS - Europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem Abruf von Daten aus den zentralen Fahrzeug- und Führerscheinregistern der beteiligten Staaten Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Nationale Stelle i-24/7-lnformations- und Kommunikationssystem (Dashboard) der IKPO Interpol Abruf von Daten zu ausgewählten global bedeutsamen Phänomenbereichen von Interpol IKPO Interpol Sonstige Verfahren der sächsischen Polizei nach §§ 43, 48 SächsPolG Name Zweck Zugriffsbehörden Personen (SN) Datensätze (SN) eFAS - ermittlungsunterstützendes Fallanalysesystem Sachsen Ergänzung der unmittelbaren polizeilichen Sachbearbeitung mit IVO und PASS bei Fällen mit außerordentlich hohem oder komplexem Informationsaufkommen, die mit Standardsystemen nicht mehr effektiv zu bewältigen sind. § 483 StPO sächs. Polizei * * TKÜ-Digibase Speicherung, Verwaltung und Auswertung von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen §§ 100 a, b, g StPO sächs. Polizei * * AKES - Automatisiertes Kennzeichenerkennungssystem Erkennung von Kennzeichen zum automatisierten Abgleich mit bestimmten polizeilichen Datenbeständen § 19a SächsPolG sächs. Polizei * * * Keine Angaben vorhanden, siehe auch zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4 Seite 7