SACHSìSCHE STAATSKANZTEI SACHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd -von-Li ndena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster (AfD) Drs.-Nr.: 6/8780 Thema: KommissionfürJugendmedienschutz(KJM) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie hat sich die Zahl der Verstöße gegen den Jugendmedienschutz -Staatsvertrag in Sachsen seit 2012 entwickelt? (Antwort bitte nach Medienart und Jahren aufschlüsseln) Frage 3: Wie hat sich die Anzahl der medienrechtlichen Aufsichtsverfahren seit 2012 entwickelt? Zu welchen Ergebnissen (Maßnahmen) sind diese Verfahren gekommen? (Bitte beide Teilfragen jeweils nach Jahren aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Die Fragen 1 und 3 werden aus folgenden Gründen gemeinsam beantwortet : Die von der Sächsischen Staatskanzlei hierzu eingeholte Stellungnahme der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) hat ergeben, dass die SLM lediglich eine Aussage zur Zahl der von ihr bzw. der gemeinsamen Stelle Jugendschutz aller Länder fiugendschutz.net) registrierten Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag treffen kann. Hintergrund ist, dass das kontinuierliche Monitoring von lnternetangeboten für die Landesmed ienanstalten durch jugendschutz. net erfolgt. Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-1051t1t941- 2017t20409 Dresden, Zl .*^.'ro-,, Die Kampagne des Freistaates Sachsen. Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden .. soc sAcHsr EHT Seite 1 von 3 www.sachsen.de SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Da jugendschutz.net für alle Bundesländer tätig ist, werden nur bundesweite Zahlen erfasst, eine Aufschlüsselung nach Bundesländern erfolgt durch jugendschutz.net nicht: Jahr registrierte Verstöße gegen Jugendmedienschutz davon auf deutschen Angeboten davon Beseitigung enruirkt Hinweise von Bürgern und lnstitutionen auf mögliche Verstöße 2012 10.809 2.043 84 o/o 6.398 2013 8.111 1.422 85 o/o 6.390 2014 7.934 1.382 68 o/o 8.004 2015 6.1 30 1.113 71 o/o 7.610 2016 endgültige Zahlen lieqen noch nicht vor Aufsichtsverfahren gegen in Sachsen ansässiger Anbieter von Telemedien und durch die SLM zugelassene Rundfunkveranstalter wegen möglicher Verstöße gegen den Jugendmedienschutz : Jahr Rundfunk Maßnahmen Telemedien Maßnahmen 2012 0 1 2013 1 6 - Geldauflage (2) - Strafbefehl (1) - Beanstandunq (1 ) 2014 1 - Beanstandung (1) 7 - Strafbefehl (1) - Geldauflaqe (1) 2015 1 I - Strafbefehl (1) 20't6 1 4 Soweit keine Maßnahmen aufgeführt sind, wurden übenrviegend die Verstöße durch die Anbieter beseitigt, so dass die Verfahren zumindest vorläufig eingestellt wurden, aber ggf, weiter beobachtet werden, oder die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Wie hat sich die Zahl der Beschwerden von Bürgern über angebliche Verstöße gegen den Jugendschutz in Sachsen seit 2012 entwickelt? (Bitte pro Jahr und gegen welches Medium sich die Beschwerde richtete aufschlüsseln)? Wie viele Beschwerden waren unbegründet? (Bitte in absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln) Hinweise auf mögliche Verstöße gegen den Jugendmedienschutz, die bei jugendschutz .net zu Telemedienangeboten eingegangen sind, sind bereits oben in der ersten Tabelle aufgeführt. Quoten zur Begründetheit der Hinweise werden von jugendschutz .net nicht statistisch erfasst. Soweit bei der SLM Hinweise auf Verstöße in Telemedien eingehen, werden diese an jugendschutz.net weitergeleitet und sind insofern zur Vermeidung doppelter Erfassung in den o.g. Zahlen enthalten. Seite 2 von 3 5ÄCHSIsCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Bei der SLM sind einzelne Beschwerden von Bürgern wegen möglicher Verstöße gegen den Jugendmedienschutz im Rundfunk eingegangen (2012: O;2013: 0; 2014: 1; 2015: 2; 2016: 2; 2017: 1). lm Ergebnis der Überprüfungen konnten keine Verstöße gegen den JMSTV festgestellt werden. Frage 4: Wie ist der Stand bei der Entwicklung des technischen (plattformübergreifenden ) Jugendmedienschutzes im lnternet? Der technische Jugendmedienschutz ist und bleibt eines der wichtigsten Anliegen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Die KJM hat im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben in den vergangenen Jahren mehrere Altersverifikationssysteme und technische Mittel ebenso wie übergreifende Jugendschutzkonzepte positiv bewertet, mit denen Anbieter ihre Rundfunk- bzw. Telemedienangebote jugendschutzkonform ausgestalten können. Die Positivbewertungen dienen dazu, den technischen Jugendschutz voranzubringen und den Anbietern Rechts- und Planungssicherheit zu geben. Mit der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV), welcher am 01.10.2016 in Kraft getreten ist, wurde das System der "regulierten Selbstregulierung" weiter gestärkt. So ist es jetzt Aufgabe der Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle , Jugendschutzprogramme anzuerkennen. Der KJM obliegt insofern die Aufsicht über die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle. Sie hat darüber hinaus am 12.10.2016 im Benehmen mit den anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle Kriterien für die Eignungsanforderungen an Jugendschutzprogramme festgelegt . Derzeit ist die Software "JusProg" des JusProg e.V. gemäß g 11 Abs. I JMSTV ein anerkanntes Jugendschutzprogramm. Dieses Programm war bereits von der KJM anerkannt worden, nunmehr hat am 02.03.2017 die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia- Anbieter die Software als geeignetes Jugendschutzprogramm beurteilt. Damit besteht für lnhalte-Anbieter die einfache Möglichkeit, ihrer Jugendschutzpflicht bei entwicklungsbeeinträchtigenden lnhalten dadurch nachzukommen, dass sie diese für ein anerkanntes Jugendsch utzprogram m programm ieren. Frage 5: Welche finanziellen lmpulse sind nötig, um den technischen Jugendmedienschutz im lnternet zeitnah zu gewährleisten? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die für die Beantwortung der Frage erforderliche Auswahl und Benennung finanzieller lmpulse ist ebenso wie eine mögliche Verneinung ihrer Notwendigkeit untrennbar mit einer politischen Bewertung verbunden. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen Dr. Fritz Seite 3 von 3 O,-l 2017-03-27T12:04:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes