SACHSìSCHE STAATSKANZLEì SÄCHSISCHE STAATSKANzLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster (AfD) Drs.-Nr.: 618782 Thema: Pensionsverpflichtungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung zu Frage I bis 5: Die Staatsregierung ist dem Landtag nur in denjenigen Angelegenheiten zu einer Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen. Als derzeit die Rechtsaufsicht gemäß S 37 MDR-Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) führend, beschränkt sich die Beantwortung der Fragen 1 bis 5 im Folgenden daher auf den MDR und basiert auf dessen Zuarbeit. Für die weiteren öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten steht der Staatsregierung kein lnformationsrecht zu. Frage l: Wie hat sich das Jahresbudget des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit 2005 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren und den einzel nen Rundfunkanstalten aufsch lüsseln) Gesamterträge in T€: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 659.040 693.322 670.447 675.341 690.258 728.147 723.158 720.998 2013 2014 2015 729.268 775.549 780.867 Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-1051t1t943- 2017t20419 LrDresden Mät22017 D¡e Kampagne des Freistaates Sachsen. Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivsfaße 1 01097 Dresden Seite 1 von 3 www.sechsen.de SÄCHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Es ist zu beachten, dass in den Gesamterträgen für die Jahre 2013 bis einschließlich 2015 die jeweilige Zuführung zur Beitragsrücklage enthalten ist, die vom MDR nicht andenveitig venruendet werden darf. Die Zuführung zur Beitragsrücklage betrug: 2013 2014 2015 13.169 47.398 25.084 Das Jahresbudget (venivendbare Mittel) für die Jahre 2013 bis einschließlich 2015 wurde deshalb in der nachfolgenden Übersicht entsprechend reduziert. verwendbare Mittel (Budget) in T€: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 659.040 693.322 670.447 675.341 690.258 728.147 723.158 720.998 2013 2014 2015 716.099 728.151 755.783 Frage 2: Wie hat sich die Höhe der Pensionsrückstellungen sowie der Pensionszahlungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit 2005 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren und den einzelnen Rundfunkanstalten aufschlüsseln) ln den Jahren 2005 bis einschließlich 2015 hatte der MDR folgende Aufwendungen für die Altersversorgung (Angaben in T€): Aufrvendungen für die Altersversorgung: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 16.828 12.398 11.712 12.441 13.438 10.806 15.393 9.065 2013 2014 2015 22.607 23.828 50.528 Die Pensionsrückstellungen für MDR-Mitarbeiter belíefen sich jeweils zum Stichtag 31 .12. auf folgende Beträge: Seite 2 von 3 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Pens ionsrückstel lu ngen für M DR-M itarbeiter per 31 . I 2. : 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2Ar 2012 129.091 140.548 151.257 162.689 175.085 194.730 219.567 238.631 2013 2014 2015 271.715 307.098 369.789 Frage 3: Können die steigenden Pensionszahlungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an die ehemaligen Beschäftigten auch zukünftig ohne eine signifikante Erhöhung des Rundfunkbeitrags sichergestellt werden? Frage 4: Wäre zukünftig eine Kürzung exorbitant hoher Pensionen der Beschäftigten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks möglich? Frage 5: Wer soll zukünftig für die steigenden Pensionszahlungen und rückstellungen aufkommen und gibt es diesbezüglich schon konkrete Überlegungen zu Alternativen zum derzeitigen Pensionsmodell? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 - 5: Die Fragen 3 bis 5 stehen in einem inhaltlichen Zusammenhang und werden daher zusam mengefasst beantwortet. Beim MDR gilt für alle Arbeitnehmer, die nach dem 31 .12.2005 eingestellt wurden, der Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA). Durch diesen Tarifvertrag wird den Arbeitnehmern eine beitragsorientierte Leistungszusage gem. S 1 Ziff . 2 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) erteilt. Damit haben die Tarifparteien einen neuen Durchführungsweg zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung gewählt, wonach der MDR unter den im BTVA festgelegten Bedingungen für die berechtigten Arbeitnehmer einen bestimmten Versorgungsbeitrag aufwendet , der in eine Rückdeckungsversicherung eingezahlt und in einen versicherungsmathematisch gleichwertigen Rentenbaustein umgewandelt wird. Der MDR macht sich dadurch von externen Faktoren unabhängig, die auf die Entwicklung der eingezahlten Versorgungsbeiträge durchschlagen. Des Weiteren verhandeln die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten derzeit mit den Gewerkschaften über Einschränkungen bei der Dynamisierung der an d ie Versorg ungsem pfänger zu zahlenden Betriebsrenten. Mit freundlichen Grüßen 2 Dr. Fritz Seite 3 von 3 2017-03-27T12:02:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes