STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/879 Thema: Kontakt der Sächsischen Staatsregierung zu Vertretern von „Pegida“ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 31. Januar 2015 berichtete Spiegel-Online: .Bereits um den 15. Januar herum habe der Leiter von Ulbigs Leitungsstab Kontakt mit der damaligen Pegida-Sprecherin Kathrin Oertel aufgenommen und .circa zwei Telefonate* mit ihr geführt, um die gegenseitige .Gesprächsbereitschaft* und das .Gesprächsformat* des Minister-Termins zu sondieren. Zusätzlich habe er .circa eine Handvoll SMS* mit ihr ausgetauscht.* (Quelle: www.spieqel.de/politik/deutschland/peqida-hatte-direkten-draht-in-sachsens-innenministerium-a-1015935.htm l#ref=veeseoartikel)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann bestanden Kontakte zwischen Vertretern von „Pegida“ (Organisatoren der „PEGIDA“-Demonstrationen, -„Spaziergänge“ und -Kundgebungen sowie Mitglieder des Pegida-Vereins) und der Sächsischen Staatsregierung und von welcher Seite gingen die Kontaktaufnahmen aus? Auf die Antwort auf die Frage Nr. 1 der Kleinen Anfrage, Drs.-Nr. 6/857, wird verwiesen. Frage 2: Welche Vertreter von Ministerien bzw. Abteilungen oder Referaten von Ministerien bzw. der Staatskanzlei sowie der Staatsregierung nachge-ordneter Ämter und Behörden nahmen Kontakt zu unter Frage 1 genannten Vertretern von Pegida auf oder zu welchen wurde durch m^um1 FrejS|;aat HP SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Dresden, /' . März 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkpiätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMITMISTERIUM des mmm Freistaat SACHSEN Pegida-Vertreter Kontakt aufgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Namen und Funktionen der Vertreter der Staatsregierung, Vertreter von Pegida sowie Art und Form der Kontaktaufnahme!) Bedienstete der zuständigen Polizeidienststellen und diesen zeitweise Unterstellte sowie Angehörige der Polizeibehörden nahmen im Rahmen der ihnen obliegenden gesetzlichen Aufgaben nach dem Gesetz über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen im Sachzusammenhang mit den von PEGIDA im Zeitraum von Oktober 2014 bis dato angemeldeten und durchgeführten Versammlungen Kontakt zu Vertretern von PEGIDA auf. Darüber hinaus nahmen Polizeibedienstete im Rahmen der Bewertung von sicherheitsrelevanten Erkenntnissen sowie der daraus resultierenden Durchführung polizeilicher Sicherheitsmaßnahmen Kontakt zu Vertretern von PEGIDA innerhalb rechtlicher Obliegenheiten auf. In seiner Amtseigenschaft war der Landespolizeipräsident bei einem Gespräch am 17. Januar 2015 mit drei Vertretern des Organisations-Teams von PEGIDA zugegen. Das Gespräch wurde auf Initiative der Polizei geführt, da Anschlagsgefahr für eine der drei Personen bestand. Zwei weitere Personen haben den Betroffenen unaufgefordert begleitet. Es waren drei weitere Polizeibeamte anwesend. Ende November 2014 nahm der Direktor der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung (SLpB) per E-Mail Kontakt zum Organisationsteam von PEGIDA auf und bat um die Teilnahme eines Vertreters von PEGIDA an der für den 3. Dezember 2014 geplanten Veranstaltung „Wie retten wir das Abendland?“. In der darauffolgenden Zeit gab es mehrmals Kontakte des Direktors zu Vertretern von PEGIDA, sowohl per E-Mail als auch per Telefon. Gegenstand waren insbesondere die genannte Veranstaltung, die Vereinbarung eines Gesprächs am 15. Januar 2015 sowie die Vorbereitung und Durchführung der Pressekonferenz von PEGIDA in den Räumen der SLpB am 19. Januar 2015. Am 23. Januar 2015 fand wegen der Nutzung des von PEGIDA bei der Versammlungsbehörde der Stadt Dresden beantragten Königsufers als Demonstrationsort auf Einladung der Stadt eine Besprechung im Ordnungsamt statt. Da sich das Grundstück des Königsufers in Eigentum des Freistaats Sachsen befindet, nahmen an der Besprechung auch Vertreter des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) teil. Von einer namentlichen Nennung der einzelnen Bearbeiter in den Behörden wird abgesehen. Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Das Recht auf Datenschutz bzw. das Grundrecht auf informationeile Selbstbestimmung aus Artikel 33 SächsVerf zählt zu den Rechten Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 SächsVerf (SächsVerfGH, Urteil vom 20. April 2010, Az.: Vf. 54-I-09). Der Auskunftserteilung steht im konkreten Fall das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 33 SächsVerf) als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entgegen. Nach Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und Informationsrecht des Abgeordneten einerseits und dem Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Beschäftigten andererseits darf eine namentliche Nennung nicht erfolgen. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Soweit das Verhalten einzelner Beschäftigter auf der Arbeitsebene überhaupt Gegenstand parlamentarischer Kontrolle sein kann, kommt der namentlichen Nennung der Beschäftigten im vorliegenden Zusammenhang (Vollzug des Versammlungsrechts) keine gesteigerte Aussagekraft zu. Weiter war zu berücksichtigen, dass es keine Erhebungen von Daten zu versammlungsrechtlichen Kooperationsgesprächen gibt. Für eine detailliertere Beantwortung müsste also jede einzelne Akte und jeder einzelne Gesprächsvermerk gesichtet werden, was aufgrund der für die Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit zumutbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist. Frage 3: Welche Inhalte hatten diese Kontakte zum Gegenstand? Auf die Antwort auf die Frage Nr. 1 der Kleinen Anfrage, Drs.-Nr. 6/857, wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf die Frage Nr. 2 verwiesen. Frage 4: Seit wann hatten der Ministerpräsident, der Innenminister oder andere Minister der Staatsregierung Kenntnis von unter Frage 1 und 2 beschriebenen Kontakten? Auf die Antwort auf die Frage Nr. 1 der Kleinen Anfrage, Drs.-Nr. 6/857, wird verwiesen. Die Sächsische Staatsministerin für Kultus erlangte Kenntnis zum Zeitpunkt der jeweiligen Veröffentlichung auf die in der Antwort auf die Frage Nr. 2 beschriebenen Kontakte der SLpB. Wie oft und wann hatten der Ministerpräsident, der Innenminister, andere Minister oder Staatssekretäre der Staatsregierung Kontakt zu Vertreterinnen und Vertretern von Pegida? (Bitte aufschlüsseln nach Personen der Staatsregierung, Vertretern von Pegida, Datum, Art und Form des Kontaktes, Ort bei persönlichem Kontakt!) Über den in der Antwort auf die Frage Nr. 1 beschriebenen Kontakt hinaus gab es keine weiteren Kontakte der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung mit Vertretern von PjEGIQA im Sinne der Anfrage. Frage 5: Mit freundlichen Grüßen I , , MaWus Ulbig N \ Seite 3 von 3