STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND TANDWIRTSCHAFT SÀCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UIVWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE cRUNEN Drs.-Nr.:618794 Thema: Verwendung der EU-Agrarfonds Fördergelder durch die Agrar Produktions und Handelsgesellschaft mbH Scharfenberg (APH) (Landkreis Meißen) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: In welcher Höhe und frir welche Maßnahmen-Bereiche erhielt die Agrar Produktions und Handelsgesellschaft mbH Scharfenberg (APH) in den Jahren 2014-16 Förderungen aus dem EU-Agrarfonds? (Bitte um Auflistung in Tabellenform) ln der nachfolgenden Tabelle sind die EU-Agrazahlungen, welche die Agrar Produktions- und Handelsgesellschaft mbH Scharfenberg (APH), Klipphausen, innerhalb der einzelnen Fördergegenstände der EU- Agrarfonds EGFL und ELER erhalten hat, aufgelistet. Die Unterteilung erfolgt nach den einzelnen Antragsjahren (Antrag auf Direktzahlungen und Agrarförderung zum 15. Mai eines Antragsjahres). Die dargestellten Auszahlungsbeträge kamen in dem entsprechenden Antragsjahr (15. Mai bis 14. Mai des Folgejahres) zur Auszahlung. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachr¡cht vom 8. Mät72017 Aktenzoichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t839 Dresden, Oç-O*.2o'17 s¡mu[+ - C\¡$o t. oN ùMdtrr4!¡ffi lMtu&ldrdrffiNt Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡9ter¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mitden Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, l3 Für Besuchor mit Behinderungen bef inden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. ' Ke¡n Zugang für elektronisch s¡gn¡erte sow¡e lür verschlüsselte elektronische DokumentêSeite 1 von 3 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Tabelle: Auflistung der erhaltenen E U-Agrarzah lu ngen * Auszahlungsbeträge bis 14. Mä22017 berücksichtigt Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen wurden daraus folgend mit jeweils welchem finanziellen Einsatz wann umgesetzt, um auf landwirtschaftlich , sowie nicht landwirtschaftlich genutzten Betriebsflächen der APH den ökologischen Zustand zu wahren, bzw. zu verbessern und wertvolle ökologische Strukturelemente (2.8. Hecken, Baumreihen etc.) zu schützen bzw. neu anzulegen? (Bitte mit Angabe der Flurstücke benennen) Es liegt kein Antrag der Agrar Produktions- und Handelsgesellschaft mbH Scharfenberg (APH), Klipphausen, zur Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) vor, um Maßnahmen zur Biotopgestaltung, zum Artenschutz, zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung und Pflege von Flächen sowie zur Prävention vor Schäden durch geschützte Arten umzusetzen. Sonstige konkrete Maßnahmen entsprechend der Fragestellung sind nicht bekannt. Agrar Produktions- und Handelsgesellschaft mbH Scharfenberg (APH) Auszahlungsbeträge Fonds: EGFL und ELER Antragsiahr 2013 in Euro Antragsjahr 2014 in Euro Antragsjahr 2015 in Euro Antragsjahr 2016 * in Euro Haushaltsdisziplin- Erstattung (HHD) 5.609,67 2.352,24 2.356,13 Betriebsprämie BP (vor 2015) 202.905,34 198.291,93 Umverteilungsprämie uP (2014) 2.011,18 Umverteilungsprämie UP (ab 2015) 1.938,30 1.958,60 Basisprämie (BPR) (ab 2015) 116.758,62 113.139,21 Greeningprämie (GPR) (ab 2015) 54.230,13 53.310,39 Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT 5iXëiisan Frage 3: Welche konkreten Erstaufforstungsmaßnahmen wurden mit jeweils welchem finanziellen Einsatz wann und wo genau in welchem Umfang durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung in Tabellenform nach Art, Ort und Zeitpunkt der Pflanzung, sowie Art der Gehölze und die jeweilige Hektarzahl) Durch die Agrar Produktions- und Handelsgesellschaft mbH Scharfenberg (APH), Klipphausen, wurden keine Erstaufforstungs- oder Waldumbaumaßnahmen nach den Förderrichtlinien Ökologische Waldmehrung (RL 10 und 93 sowie RL AuW2007 Teil B) oder Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014) durchgeführt. Frage 4 Wie haben sich die Gehölz- und Baumbestände von 2014 bis 2016 auf den von der APH jeweils bewirtschafteten Flächen entwickelt? (bitte dazu auch die Flächengrößen benennen) Es liegen keine Kenntnisse darüber vor, wie sich Gehölz- und Baumbestände von 2014 bis 2016 auf den von der Agrar Produktions- und Handelsgesellschaft mbH Scharfenberg (APH), Klipphausen, bewirtschafteten Flächen entwickelt haben. Nur soweit ein Antrag auf Direktzahlungen und Agrarförderung gestellt wird, sind die im Flächenverzeichnis aufgeführten Flächen Gegenstand der Verwaltungsverfahren zur Gewährung der konkret beantragten Beihilfen. Anträge nach anderen Förderrichtlinien, die auf die Entwicklung von Gehölz- oder Baumbeständen abstellen könnten, sind, wie bei Frage 3 dargelegt, nicht bekannt. Da keine Angaben oder Erkenntnisse über Gehölz- und Baumbestände vorliegen, können auch keine Flächengrößen benannt werden. Frage 5: Wie viele Bäume und Gehölze wurden aus welchen Gründen durch die APH jeweils von 2014 bis 2016 auf den durch sie bewirtschafteten Flächen gefällt und in welchem Maße wurde dafür Fördergeld eingesetzt ? Es liegen keine Erkenntnisse darübervor, dass in den Jahren 2014bis 2016 durch die Agrar Produktions- und Handelsgesellschaft mbH Scharfenberg (APH), Klipphausen, auf den betrieblich bewirtschafteten Flächen Bäume und Gehölze gefällt worden wären. Deshalb entfallen Angaben darüber, in welchem Maße Fördergelder ausgereicht worden wären. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Tr Seite 3 von 3 2017-04-06T09:14:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes