STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-Linden a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.:6/8795 Thema: Verwendung der EU-Agrarfonds Fördergelder durch die Gemeinde Klipphausen (Landkreis Meißen) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welcher Höhe und für welche Maßnahmen-Bereiche erhielt die Gemeinde Klipphausen in den Jahren 2014-16 Förderungen aus dem EU-Agrarfonds? (Bitte um Auflistung in Tabellenform) ln der nachfolgenden Tabelle sind die EU-Agrazahlungen, welche die Gemeinde Klipphausen, vertreten durch den Bürgermeister, innerhalb der einzelnen Fördergegenstände der EU-Agrarfonds EGFL und ELER erhalten hat, unterteilt in die einzelnen Auszahlungsjahre aufgelistet. Tabelle: Auflistung der erhaltenen EU-Ag rarzah lungen Freistaat SACHSEN Der Staatsm¡nister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 35'l 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachr¡cht vom 8. Mär22017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t840 Dresden, 0c.0r, Lor47 s¡mut+ F-o(Ðo È.- oN - - 9dMrtulù|,drdt¡#(M Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft Arch¡vstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkêhrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst meldên. * Ke¡n Zugang filr eleKronisch signierte sow¡e fúr verschliisselte êlektronische Ookumente Gemeinde Klipphausen, vertreten durch den Bürgermeister Auszahlungsbeträge Fonds: EGFL und ELER Auszahlung im Jahr 2014 in Euro Auszahlung im Jahr 2015 in Euro Auszahlung im Jahr 2016 in Euro ELER-Investiv (RL ILE) gesamt 1.147.490,48 1.090.534,63 0 Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2 Welche konkreten Maßnahmen wurden daraus folgend mit jeweils welchem finanziellen Einsatz wann umgesetzt, um auf landwirtschaftlich , sowie nicht landwirtschaftlich genutzten Betriebsflächen der Gemeinde Klipphausen den ökologischen Zustand zu wahren, bzw. zu verbessern und wertvolle ökologische Strukturelemente (2.8. Hecken, Baumreihen etc.) zu schützen bzw. neu anzulegen? (Bitte mit Angabe der Flurstücke benennen) Mit den Fördermitteln nach der Richtlinie lntegrierte ländliche Entwicklung (RL ILE) wurden weder die in der Frage bezeichneten Ziele noch siedlungsökologische Maßnahmen unterstützt. Frage 3: Welche konkreten Erstaufforstungsmaßnahmen wurden mit jeweils welchem finanziellen Einsatz wann und wo genau in welchem Umfang durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung in Tabellenform nach Art, Ort und Zeitpunkt der Pflanzung, sowie Art der Gehölze und die jeweilige Hektarzahl) Durch die Gemeinde Klipphausen wurden keine Erstaufforstungs- oder Waldumbaumaßnahmen nach den Förderrichtlinien Ökologische Waldmehrung (RL 10 und g3 sowie RL AuW2007 Teil B) oder Wald und Forstwirtschaft (RL WuFl2014) durchgeführt . Frage 4 Wie haben sich die Gehölz- und Baumbestände von2014 bis 2016 auf den von Flächen der Gemeinde Klipphausen und spezielle auf den von ihr jeweils bewirtschafteten Flächen entwickelt? (bitte dazu auch die Flächengrößen benennen) Es liegen keine Kenntnisse darüber vor, wie sich Gehölz- und Baumbestände von 2014 bis 2016 auf den von der Gemeinde Klipphausen bewirtschafteten Flächen entwickelt haben. Nur soweit ein Antrag auf Direktzahlungen und Agrarförderung gestellt wird, sind die im Flächenverzeichnis aufgeführten Flächen Gegenstand der Venrualtungsverfahren zur Gewährung der konkret beantragten Beihilfen. Anträge nach anderen Förderrichtlinien, die auf die Entwicklung von Gehölz- oder Baumbeständen abstellen könnten, sind, wie bei Frage 3 dargelegt, nicht bekannt. Da keine Angaben oder Erkenntnisse über Gehölz- und Baumbestände vorliegen, können auch keine Flächengrößen benannt werden. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMwEtT UND LANDWIRTSCHAFT l#3ÄëiisnN Frage 5: Wie viele Bäume und Gehölze wurden aus welchen Gründen durch die Gemeinde Klipphausen jeweils von 2014 bis 2016 auf den durch sie bewirtschafteten Flächen gefällt und in welchem Maße wurde dafür Fördergeld eingesetzt? Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass in den Jahren 2014 bis 2016 durch die Gemeinde Klipphausen auf den von ihr bewirtschafteten Flächen Bäume und Gehölze gefällt worden wären. Deshalb entfallen Angaben darüber, in welchem Maße Fördergelder ausgereicht worden wären. n Grüßen f Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2017-04-06T10:03:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes