STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACH SEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-0141.51/27/1-2014 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Dresden, z $■ Oktober 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/88 Thema: Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Ankündigung zur KRG-Evaluierung heißt es: ,Nach § 9 Sächsisches Kulturraumgesetz ist die Staatsregierung beauftragt, die Wirkungsweise des Sächsischen Kulturraumgesetzes alle sieben Jahre - erstmals bis zum 31. Dezember 2015 - zu evaluieren und dem Landtag einen entsprechenden Bericht vorzulegen. ( ... ) Der Evaluierungsprozess soll auf breiter Basis geführt werden. Zur Unterstützung dieses Evaluierungsauftrages wird allen betroffenen und interessierten Kreisen hiermit die Möglichkeit gegeben, ihre Gedanken und Vorstellungen zu den o. g. Evaluierungskriterien im Rahmen einer öffentlichen Internet-Anhörung vorzutragen. Das Ergebnis dieser Anhörung wird vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ausgewertet und in der weiteren Evaluierungsarbeit berücksichtigt.1“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welchen Fachleuten, Wissenschaftlern und Gremienvertretern beabsichtigt das SMWK, die Evaluierung des Kulturraumgesetzes durchzuführen? Nach § 9 Sächsisches Kulturraumgesetz ist die Staatsregierung verpflichtet, dem Landtag bis zum 31.12.2015 einen Bericht über die Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes vorzulegen. Zur Unterstützung des Evaluationsauftrages hat das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eine beratende Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe wird vom SMWK geleitet. Ihr gehören neben Vertretern der ländlichen und urbanen Kulturräume Vertreter der beiden kommunalen Spitzenverbände, des Kultursenats, der IG Landeskulturverbände sowie des Staatsministeriums des Innern und des Staatsministeriums der Finanzen an. Ergänzend konnten zwei externe Berater aus dem Kulturbereich außerhalb Sachsens gewonnen Zertifikat seit 2007 audit berufuiwMamilie Hausanschrift: Staatiministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST werden. Bei Bedarf kann die Arbeitsgruppe zu einzelnen Fragen weitere Fachleute hinzuziehen. Frage 2: Welche Institutionen, Verbände und Einzelpersonen wurden durch das SMWK aufgefordert, sich an der öffentlichen Internet-Anhörung zur KRG-Evaluation zu beteiligen und wie erfolgte die Einladung? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage LT-Drs. 6/48 verwiesen. Frage 3: Wie viele Äußerungen bzw. Einsendungen und von weichen Institutionen gingen bis zum Stichtag 31.08.2014 im Rahmen der öffentlichen Internet-Anhörung beim SMWK ein? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage LT-Drs. 6/48 verwiesen. Frage 4: Welche konkreten Hinweise, Gedanken und Vorstellungen wurden in Bezug auf die Evaluierungskriterien in der öffentlichen Internet-Anhörung geäußert? Die Evaluationskriterien ergeben sich unmittelbar aus § 9 SächsKRG sowie aus den Entschließungsanträgen der LT-Drs. 5/12936 und der LT-Drs. 5/13999. Spezifische Hinweise zu den Kriterien wurden nicht vorgebracht. Die mitgeteilten Hinweise, Gedanken und Vorstellungen waren allgemeiner Natur. Es wurden Themenwünsche für die Evaluation geäußert. Soweit sich diese unter die vom Gesetzgeber festgelegten Evaluationskriterien subsumieren lassen, werden sie im Evaluationsprozess und in die Berichterstattung der Staatsregierung an den Landtag Berücksichtigung finden. Frage 5: Wann und wo werden die Ergebnisse der öffentlichen Internet-Anhörung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Es wird auf die zusammenfassende Antwort zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage LT-Drs. 6/48 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Dr. Johannes Beermann Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2