Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8802 Thema: Kraftfahrzeugbestand in Sachsen 2000-2016 Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMINJSTERJUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERK EHR namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kraftfahrzeuge waren jeweils zum Stichtag 1. Januar der Jahre 2000 bis 2017 in Sachsen zugelassen, ohne Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen u. a.) und ohne Fahrzeuge mit vorübergehender Stilllegung/Außerbetriebsetzung? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Sachsen insgesamt, Landkreisen und Kreisfreien Städten, Kraftfahrzeugen insgesamt, Krafträdern, PKW, Kraftomnibussen, LKW, Zugmaschinen, Kraftfahrzeuganhängern !) Frage 2: Wie viele Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen u. a.) waren jeweils zum Stichtag 1. Januar der Jahre 2000 bis 2017 in Sachsen zugelassen ? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Sachsen insgesamt, Landkreisen und Kreisfreien Städten!) Frage 3: Wie viele Fahrzeuge waren jeweils zum Stichtag 1. Januar der Jahre 2000 bis 2017 in Sachsen vorübergehend still gelegt bzw. außer Betrieb gesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Sachsen insgesamt, Landkreisen und Kreisfreien Städten!) zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Es wird auf die beim Statistischen Landesamt des Freistaats Sachsen geführten frei zugänglichen Statistiken zum Themenfeld hingewiesen. Standardisierte Auswertungen zum Bestand an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern nach Fahrzeugklassen sowie bezogen auf den Freistaat Sach- Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 64-1053/50/42 Dresden , 0 3. APR. 2017 Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SSACHsEN sen insgesamt oder aufgeschlüsselt auf Landkreise und Kreisfreie Städte können beispielsweise unter folgenden Websites abgerufen werden: https://www.statistik.sachsen.de/download/020 UV-Verkehr/Kfz-Bestand.pdf (siehe Anlage) https://www.statistik.sachsen.de/genonline/online/data?Menu=Willkommen (Statistik des Kfz- und Anhängerbestandes unter Stichwortliste „46251 " eingeben). Darüber hinausgehende Informationen zum angefragten Sachverhalt liegen der Sächsischen Staatsregierung nicht vor. Von einer weiteren Beantwortung der Fragen wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpfl ichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Den hierzu über das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) befragten sächsischen Zulassungsbehörden ist es aufgrund der knappen Personalressourcen nicht möglich die erforderlichen Recherchen, insbesondere die in der Kleinen Anfrage gewünschten Differenzierungen beim Fahrzeugbestand des jeweiligen Jahres für den abgeforderten Betrachtungszeitraum (Jahre 2000 bis 2017) durchzuführen. Die Erstellung einer allgemeinen Stichtags-Bestandszahlen-Übersicht im Örtlichen Fahrzeugregister mittels EDV dauert ca. vier Stunden a Auszug. Hierbei ist aber zu beachten, dass diese Statistik sich auch nur auf den aktiven = zugelassenen Fahrzeugbestand beziehen kann. Beim Suchlauf im aktiven Fahrzeugbestand können seit der Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) statistisch auch keine Zahlen über vorübergehende Stilllegungen mehr ausgewiesen werden. Ebenso sind nicht alle Wohnmobile ausweisbar, da diese teilweise auch als PKW verschlüsselt werden. Ein rückwirkender Suchlauf zu den gewünschten Stichtagen (2000 bis 2016) ist nicht möglich. Das Örtliche Fahrzeugregister ist mit Löschläufen zum Fahrzeugbestand belegt . Eine korrekte Statistik zum jeweiligen Altbestand kann somit vonseiten der Zulassungsbehörden nicht rückwirkend erstellt werden. Die entsprechenden Zahlenangaben müssten - soweit diese dementsprechend darin enthalten sind - aus den beim Kraftfahrbundesamt (KBA) vorhandenen einzelnen Statistiken aufwändig ermittelt, „händisch" ausgelesen und in Listen zusammengefasst werden. Hierfür wird ein Zeitaufwand von ca. zehn Arbeitstagen pro Zulassungsbehörde eingeschätzt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Die Staatsregierung kam bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis, dass eine solche aufwendige Recherche unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Zulassungsbehörden nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 3 von 3 Anlage Kraftfahrzeugbestand 1993 bis 2017 in Sachsen Darunter Jahr Kraftfahrzeuge 1 1 l 1 Kraftfahrzeug- Pkw je 1 000 insgesamt Krafträder Pkw1l Kraftomnibusse Lkw Zugmaschinen anhänger Einwohner3l 01 .01.2017 2 555 478 168 164 2 122 324 3 880 184 778 60 777 347 309 01 .01.2016 2 528 754 163 671 2 107 126 3 879 179 552 59 274 337 780 516 01.01.2015 2 505 640 159 232 2 094 414 3 815 175 398 57 766 328 760 516 01 .01.2014 2 488 816 154 450 2 086 828 3 847 172 732 56 137 320 171 516 01.01.2013 2 478 285 150 560 2084165 3 785 170 492 54 560 313 643 515 01 .01.2012 2 468 071 145 827 2 081 384 3 730 169 029 53 545 307 653 502 01.01.2011 2 448 377 141 014 2 072 636 3 716 165 073 51 533 300 708 497 01 .01 .2010 2 428 237 136179 2 061 040 3 774 162 891 49 983 294 128 492 01 .01.2009 2 405 706 130 270 2049158 3 695 160 083 48 232 287 870 486 01.01.20082) 2 399 053 124 473 2 050 604 3 718 159 176 46 943 282 189 483 01.01.2007 2 718 343 136 292 2 332 618 4 060 180 347 49 556 290 284 546 01.01.2006 2 691 571 132 041 2 311 802 4 131 180 176 47 972 284 989 538 01.01.2005 2 675 304 126 980 2 293 752 4 288 180 482 46 791 282 077 531 01.01.2004 2 656 821 121 567 2281719 4 406 181 190 45 357 278 713 525 01 .01.2003 2 630 844 115 632 2 260 419 4 406 183 291 44 839 277 531 516 01 .01.2002 2 622 529 109 875 2 253 592 4 402 188 537 44 222 278 110 509 01.01.2001 2610153 102 304 2 247 457 4 415 191 115 43 425 277 593 504 01.01 .2000 2 551 545 92 424 2 205 034 4 293 187 415 41 791 273 311 488 01.01 .1999 2 500 862 84 931 2 165 585 4 378 184 216 41173 274 531 479 01 .01 .1998 2 470 930 75 736 2 146 331 4 357 182 978 41 027 277 519 472 01 .01 .1997 2 446 248 68 899 2 136 402 4 429 175 853 40 995 280 374 468 01.01 .1996 2 400 892 62166 2 103 480 4 492 171 027 40 474 282 547 459 01.01 .1995 2 337 111 57 237 2 055 289 4 713 161 614 39 867 281 724 446 01.01 .1994 2 205 780 50 980 1950325 5 030 144 251 38 589 265 640 423 01.01 .1993 1 745 953 35 230 1 549 994 4 584 112 266 163 355 (aus Jahrbuch 1993) 1) Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen u. a.) ab dem 1. Januar 2006 werden den Pkw zugeordnet. 2) Ab 1. Januar 2008 nur noch angemeldete Fahrzeuge ohne vorübergehende Stilllegungen/Außerbetriebsetzungen. 3) Ab 2013 Einwohnerstand 31 . Dezember des Vorjahres auf der Basis der Zensusergebnisse vom 9. Mai 2011 Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg 2017-04-04T08:19:26+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes