STAATSMINISTERIUM DES INNERN rT" Freistaal ic•7 S A C H S E N SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8804 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der Sächsischen Polizei im Februar 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der Sächsischen Polizei im Monat Februar 2017 nicht, die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Polizeidirektion Chemnitz 4 davon Polizeirevier Aue 1 1 1 Polizeirevier Chemnitz-Nordost Polizeirevier Freiberg Polizeidirektion Dresden 6 davon Polizeirevier Dresden -Süd 1 Polizeidirektion Görlitz 5 davon Polizeirevier Zittau-Oberland 1 Polizeidirektion Leipzig 28 davon Polizeirevier Grimma 1 Polizeidirektion Zwickau 4 davon Polizeirevier Zwickau 2 Landeskriminalamt 117 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 0 Präsidium der Bereitschaftspolizei 32 , Polizeiverwaltungsamt 9 Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/24/34 Dresden, -( t . März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN 111.."47 1 Freistaat SACHSEN Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1) konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im Februar 2017 war bei 70 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1 i.V.m. Frage 2) wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat Februar 2017 wurde keine Mehrarbeit vergütet. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im Februar 2017 eine Mehrarbeitszeit von 5 Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? / iIn 60 Fäl en wurde im Februar 2017 Mehrarbeit geleistet, aber eine Mehrarbeitszeit von fünf tunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, so dass diese tatsächlich geie' teten Arbeitsstunden verfallen sind. Mit frei4idlichen Grüßen L/,' Markus Uläzi Seite 2 von 2 2017-04-03T14:17:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes