STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8805 Thema: Aktivitäten der PKK in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind der Staatsregierung Treffobjekte der extremistischen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und deren Nachfolge -/Nebenorganisationen bzw. deren Mitglieder in Sachsen bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Lage und Bezeichnung der Objekte sowie Art, Umfang und Dauer der Nutzung , Anzahl der Mitglieder/Sympathisanten) Frage 2: Welche Tätigkeiten und wie viele aktive Personen und Unterstützer der PKK und deren Nachfolge -/Nebenorganisation und Vereinigungen, Gruppierungen oder Zusammenschlüsse die der PKK nahestehen sind der Staatsregierung in Sachsen bekannt? Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, inwiefern die PKK und deren Nachfolge -/Nebenorganisationen und Vereinigungen, Gruppierungen oder Zusammenschlüsse die der PKK nahestehen, in Sachsen oder aus Sachsen heraus von dem politisch links motivierten Spektrum, Politikern, Parteien, Vereinen, Gruppierungen, Vereinigungen oder Zusammenschlüssen unterstützt werden? (Bitte aufschlüsseln nach aktiver Zusammenarbeit und passiver Unterstützung von PKK Strukturen innerhalb Sachsens, aktiver Zusammenarbeit und passiver Unterstützung von PKK Strukturen außerhalb Sachsens die in Sachsen ihren Ursprung haben und den entsprechenden Aktiven und Unterstützern) = Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2993 Dresden, S . April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatregierung darüber, wie sich die PKK und deren Nachfolge -/Nebenorganisationen in Sachsen finanzieren? (Bitte aufschlüsseln nach Art, Umfang und Ursprung der Finanzierungen) Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Fragestellung der Kleinen Anfrage den Begriff „politisch links motiviertes Spektrum". Die Staatsregierung beantwortet die unter diesen Begriffen stehenden Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung „politisch links motiviertes Spektrum" im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (Sächs- VSG) zugrunde legt. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Sächs- Verf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit der Nummer 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Auf die die „Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) betreffenden Ausführungen im Verfassungsschutzbericht 2015, S. 277 ff, wird zunächst verwiesen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse dahingehend vor, dass das Objekt Oschatzer Straße 26 in Dresden als Vereinshaus von den Vereinen „Dresdner Verein Deutsch Kurdischer Begegnungen e. V.", „Ciwanön Azad Dresden" und dem „UTA Frauenrat e. V." genutzt wird. Diese Vereine werden als Unterorganisationen der PKK im Freistaat Sachsen gewertet. Sie führen öffentliche Veranstaltungen, z. B. Demonstrationen und Infostände sowie nichtöffentliche Veranstaltungen, z. B. Mitgliederversammlungen, durch. Ihre Mitglieder bzw. Anhänger besuchen zudem auch in anderen Bundesländern stattfindende Veranstaltungen, z. B. Newrozfest oder Kurdistanfestival. Die Anreise zu diesen Veranstaltungen wurde teilweise von den Vereinen organisiert. Der Staatsregierung liegen weiterhin Erkenntnisse dahingehend vor, dass Linksextremisten gemeinsam mit Anhängern der PKK zeitlich begrenzte und ereignisbezogene öffentliche Aktionen durchführen oder diese unterstützen. Grundlage hierfür sind nach Einschätzung des LfV Sachsen ihre übereinstimmenden weltanschaulichen Grundpositionen und Zielvorstellungen. So beteiligte sich die orthodox -kommunistische „Marxistisch -Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) 2015 bundesweit an Protestaktionen und Demonstrationen gegen die Organisation „Islamischer Staat (IS), die von PKKnahen Strukturen organisiert wurden. Die Ortsgruppen Dresden und Leipzig der trotzkistischen Jugendorganisation REVOLUTION bildeten 2015 zusammen mit Mitgliedern der Ciwanön Azad einen internationalistischen Jugendblock anlässlich der Gegendemonstration „Herz statt Hetze" gegen eine Veranstaltung der PEGIDA am 19. Oktober 2015 in Dresden. Nach Erkenntnissen der Staatsregierung finanzieren sich die oben genannten Vereine über Mitgliedsbeiträge. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 5: In wie fern geht die Staatsregierung gegen die Arbeit und Ausbreitung der PKK und deren Nachfolge -/Nebenorganisationen und Vereinigungen, Gruppierungen oder Zusammenschlüsse die der PKK nahestehen in Sachsen vor? Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sammelt und wertet das LfV Sachsen Informationen aus und wirkt auf Grundlage des Sächsischen SächsVSG unter anderem bei Einbürgerungen mit. Das LfV Sachsen arbeitet dabei unter Beachtung der Rechtsnormen des SächsVSG mit Polizei- und anderen Behörden zusammen, unterrichtet das Sächsische Staatsministerium des Innern und die Öffentlichkeit und übt in diesem Zusammenhang eine Warnfunktion aus. Sobald die sächsische Polizei von Straftaten in Zusammenhang mit der PKK Kenntnis erhält, werden diese mit aller gebotenen Sorgfalt und Intensität verfolgt. Die Durchführung polizeilicher Maßnahmen zur Bekämpfung von derartigen Delikten wird in erster Linie durch die Abteilung Polizeilicher Staatsschutz des Landeskriminalamtes und im Weiteren durch die Dezernate Polizeilicher Staatsschutz bei den Polizeidirektionen abgedeckt . Damit ist eine konzentrierte Bearbeitung durch auf Politisch motivierte Kriminalität spezialisierte Organisationseinheiten sichergestellt. Freistaat SACH SEN Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Darüber hinaus sind die sächsische Polizei und das LfV Sachsen mit jeweils einem Beamten im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bei )kämpf g des Ausländerextremismus/-terrorismus (GETZ-A) vertreten, in dem auch und in besondere Sachverhalte mit Bezügen zur PKK im Verbund der Polizei- und Verfassu gssci,iutzbehörden des Bundes und der Länder gemeinsam erörtert und diesbezüglic e 1Viäßnahmen abgestimmt werden. Mit eun lichen Grüßen I Markus Ulbig Freistaat SAC1-I SEN Seite 4 von 4 2017-04-03T14:06:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes