SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8809 Thema: Sonderverkaufsrechte und Sponsoring durch die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Personen, Personengruppen, Vereinen und Unternehmen wurden I werden durch die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH Sonderverkaufsrechte in welcher Form gewährt? (Bitte die Frage unter Angabe der Begünstigten und der Art und Weise der gewährten Rechte (Sonderrabatte (inkl. Angabe des Originalpreises und des tatsächlichen Verkaufspreises ), Vorkaufsrechte, Einkauf außerhalb der Öffnungszeiten etc. beantworten.) Frage 2: Welchen Personen, Personengruppen, Vereinen und Unternehmen wurden I werden Produkte der Staatlichen Porzellan- Manufaktur Meissen GmbH aus allen Produktbereichen unentgeltlich oder gegen Gebühr zur dauerhaften Nutzung oder für bestimmte Anlässe als Leihgaben zur Verfügung gestellt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/43-W9700/2/223- 2017/12268 Dresden, 5 . April 2017 • rzertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang fur qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eS1gnatur html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN (Bitte die Frage unter Angabe der Begünstigten und des Anlasses, der eventuellen Leih- bzw. Überlassungsgebühr und des tatsächlichen Wertes des Leihobjekts beantworten.) Frage 3: Welchen Personen, Personengruppen, Vereine und Unternehmen wurden I werden durch die Staatliche Porzellan- Manufaktur Meissen GmbH durch Sponsoring unterstützt? (Bitte die Frage unter Angabe der Begünstigten und des Anlasses, der Art und Weise sowie des Wertes des Sponsorings beantworten.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Zu den Rechten Dritter zählen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2006 (1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03) werden als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen im weitesten Sinne; Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen. Bei der Beantwortung der Fragen würden in unzulässiger Weise Geschäftsgeheimnisse der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH (SPM) offenbart. Bei den gewünschten Angaben handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse, denn es müssten grundlegende Details der Geschäftspraxis der SPM offenbart werden, deren Kenntnis Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens hätte und an deren Geheimhaltung daher ein schutzwürdiges Interesse besteht. Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Die gefragten Daten gewähren - hinsichtlich Frage 1 - Einblick in die Preis- und Rabattpolitik bzw. lassen - hinsichtlich Fragen 2 und 3 - unmittelbare Rückschlüsse auf die Marketingstrategie des Unternehmens zu. Die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Fragen und dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnis ergibt, dass die Fragen nicht zu beantworten sind. Denn die Offenbarung dieser Informationen kann sich unmittelbar auf den Bestand des Unternehmens auswirken, indem wichtige Betriebsinterna zugänglich werden. Die Offenlegung der vielfältig gestalteten und bewusst unternehmerisch gewählten Preis- und Rabattpolitik (Frage 1) würde dem Wettbewerb Einblicke gewähren, die die Marktposition des Unternehmens erheblich schwächen und so zum Nachteil gereichen könnte. Entsprechendes gilt für die Offenlegung der Details der Marketingstrategie (Fragen 2 und 3). Sowohl die (un-)entgeltliche Nutzungsüberlassung als auch das Sponsoring stellen für das Unternehmen essenzielle Marketinginstrumente dar. Die Offenlegung der in jedem Einzelfall individuell geschlossenen Verträge würde den Mitbewerbern Einblick in diese Marketinginstrumente geben. Die genannten Gründe hindern auch eine Beantwortung der Anfrage in einer nichtöffentlichen Sitzung des zuständigen Ausschusses unter Geheimhaltungsvermerk. Dabei ist zu beachten, dass Kunden und Geschäftspartner erwarten, dass über geschlossene Verträge und Vereinbarungen Stillschweigen gewahrt bleibt. Die Staatsregierung ist jedoch bereit, zu den grundsätzlichen Kriterien für Rabattgewährung , (un-)entgeltliche Nutzungsüberlassung von Produkten und Sponsoring in nichtöffentlicher Sitzung des zuständigen Ausschusses unter Geheimhaltungsvermerk zu berichten. Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Im Übrigen wird hinsichtlich Frage 3 auf die im Internet abrufbaren Sponsoringberichte des Freistaates Sachsen verwiesen. Soweit die Berichte Sponsoring der SPM an den Freistaat Sachsen enthalten, können diese zusammengefasst der beigefügten Anlage entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN Sponsoringbericht 2006/2007: Im Jahr 2006: Empfänger der Leistung Name des Sponsors (Behörde/Einrichtung) Staatliche Porzellan- Manufaktur Meissen GmbH Sächsische Staatskanzlei Staatsbetrieb Staatliche Staatliche Porzellan- Schlösser, Burgen und Gärten Manufaktur Meissen GmbH - Zentrale Im Jahr 2007: Empfänger der Leistung Name des Sponsors (Behörde/Einrichtung) Staatliche Porzellan- Manufaktur Meissen GmbH Sächsische Staatskanzlei Staatliche Porzellan- Manufaktur Meissen GmbH Sächsische Staatskanzlei Seite 1 von 2 Wert der Sponsoring- Art der Sponsoringleistung leistung in EUR Sachleistung (Präsentation/Aufwand) nicht bezifferbar Geldleistung 1.000,00 Wert der Sponsoring- Art der Sponsoringleistung leistung in EUR Sachleistung (Eintrittskarten für Schauwerkstatt) 17,00 Sachleistung (kostenlose leihweise Bereitstellung von Porzellan-Kaffeegeschirr und Porzellan-Deko) nicht bezifferbar Drs. 6/8809 Anlage Verwendungszweck Präsentation Sachsens zum Tag der Deutschen Einheit 2006 in der Deutschen Botschaft in Washington Schlösserland-Broschüre Verwendungszweck Gläsernes Regierungsviertel 2007 (Preis beim Sachsenquiz) "Kaffeetafel" (Veranstaltung der Landesvertretung in Berlin) Sponsoringbericht 2012/2013: Im Jahr 2012: Empfänger der Leistung Name des Sponsors (Behörde/Einrichtung) Staatliche Porzellan- Staatsministerium für Manufaktur Meissen GmbH Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Im Jahr 2013: Empfänger der Leistung Name des Sponsors (Behörde/Einrichtung) Staatliche Porzellan- Manufaktur Meissen GmbH Sächsische Staatskanzlei Seite 2 von 2 Wert/Gegenwert der Art der Sponsoringleistung Leistung in EUR gegenständlich, Skulptur 850,00 zzgl. MwSt Wert/Gegenwert der Art der Sponsoringleistung Leistung in EUR Geldleistung 2.500,00 Drs. 6/8809 Anlage Verwendungszweck Sächsischer Staatspreis für Design 2012, Preisträger Verwendungszweck Mitfinanzierung des Aufenthalts einer japanischen Kindergruppe in Sachsen 2017-04-05T10:25:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes