STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Lutz Richter, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8814 Thema: Kinder- und Jugendparlamente in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln welchen Städten und Gemeinden Sachsens arbeiten Kinder- und Jugendparlamente? Frage 2: Wie hat sich die Zahl der Kinder- und Jugendparlamente seit 2005 entwickelt ? Frage 3: Welche Modelle von Kinder- und Jugendparlamenten existieren in Sachsen? (wie werden Sie gewählt, Tagungsrhythmus, Sachausstattung , ... ) Frage 4: Mit welchen Entscheidungskompetenzen sind diese Parlamente ausgestattet ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 4: Der Staatsregierung ist weder bekannt, in welchen Städten und Gemeinden Sachsens Kinder- und Jugendparlamente arbeiten, noch wie sich die Zahl der Kinder- und Jugendparlamente seit 2005 entwickelt hat. Entsprechendes gilt für die Fragen 3 und 4. Da die Kommunen nicht zur Einrichtung von Kinder- und Jugendparlamenten verpflichtet sind, treffen sie die Entscheidung über deren Einrichtung im Rahmen ihres verfassungsrechtlich verankerten kommunalen Selbstverwaltungsrechts in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Daher ist die Staatsregierung auch nicht verpflichtet, sich die zur Beantwortung dieser Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-17/282 Dresden, ~/· März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Fragen erforderlichen Daten durch eine Abfrage zu beschaffen, denn die Staatsregierung ist gegenüber dem Parlament nur hinsichtlich ihres eigenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiches rechenschaftspfl ichtig. Im Bereich ihres Selbstverwaltungsrechts unterliegen die Kommunen lediglich einer Rechtsaufsicht Die Staatsregierung ist zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen, die das kommunale Selbstverwaltungsrecht betreffen, deshalb nur zur Preisgabe solcher Erkenntnisse verpflichtet, die ihr im Rahmen der Ausübung der Rechtsaufsicht bekannt geworden sind. Hinsichtlich der Einrichtung und Ausgestaltung von Kinderund Jugendparlamenten hatte das die Rechtsaufsicht ausübende Staatsministerium des lnnern bislang noch keinen Anlass, diese auszuüben, so dass hierzu keine weiteren Erkenntnisse vorliegen. Frage 5: Welche dieser Jugendparlamente werden mit Mitteln des Freistaates Sachsen unterstützt? Der für die Staatsregierung im Bereich der Jugendhilfe zuständigen Bewilligungsbehörde , dem Kommunalen Sozialverband Sachsen, ist keine Förderung von Kinder- und Jugendparlamenten, z. B. im Rahmen der FRL Jugendpauschale, bekannt. :;u~hen Gru~n Barbara ~sch - - Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-04-03T08:28:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes