STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8822 Thema: Kapazitätsmechanismen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 45-4161/1/1 Dresden, Q ^ ApR 2017 „Die EU-Kommission hat in ihrem Abschlussbericht zur Sektoruntersu¬ chung (Pressemitteilung IP/16/4021 v. 30.11.2016) über Kapazitätsme¬ chanismen festgestellt, dass die Mitgliedstaaten - u. a. auch Deutschland - bisher in nicht ausreichender Weise geprüft und sicher¬ gestellt haben in welchem Umfang diese Kapazitätsmechanismen tat¬ sächlich zwingend notwendig sind bzw. wie Verfälschungen im Wettbewerb möglichst gering zu halten sind. Da die Kapazitätsmecha¬ nismen teilweise mittelbar, i. d. R. bezahlt der Staat mit Steuergeldern bestimmte Kraftwerke dafür, dass sie im Bedarfsfall wieder ans Netz gehen, aber auch unmittelbar, über andere Marktmodelle, ein weiterer Preistreiber für Stromkunden (Verbraucher und Unternehmen) sind, ergeben sich die anschließenden Fragen." Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamlllc Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit wurde die Staatsregierung bisher und in welchem Rahmen auf Bundesebene in Gespräche über Kapazitätsme¬ chanismen einbezogen und soweit eine Einbeziehung statt¬ fand, welche Positionen hat sie dabei vertreten? Als Diskussionsplattformen zum Thema Kapazitätsmechanismen sind auf Bundesebene im Wesentlichen das ehemalige Kraftwerksforum sowie in der laufenden Legislaturperiode die Plattform Strommarkt mit ihren themenspezi¬ fischen Arbeitsgruppen zu nennen. Beide Formate finden bzw. fanden unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) statt. Nähere Informationen zur Plattform Strommarkt können der BMWi- Internetseite unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Textsammlunqen /Energie/plattform-strommarkt.html entnommen werden. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buok-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Das Sächsische Staatsministeriunn für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) war bzw. ist sowohl in das Kraftwerksforum als auch in die Plattform Strommarkt einbezogen. Darüber hinaus hat sich das SMWA im Vorfeld des im Sommer vergangenen Jahres beschlossenen Strommarktgesetzes in die vorgelagerten BMWi-Konsultationsverfahren zum Grünbuch sowie Weißbuch - Ein Strommarkt für die Energiewende - eingebracht. Auch zum Strommarktgesetz wurde eine Stellungnahme abgegeben. Zu der Frage der Erforderlichkeit von Kapazitätsmechanismen hat das SMWA die BMWi-Position unterstützt und daher die Festlegung auf eine freie Preisbildung im Strommarkt sowie den Verzicht auf einen Kapazitätsmarkt befürwortet. Abgesehen von der strukturellen Anfälligkeit von Kapazitätsmärkten, Überkapazitäten und damit ver¬ bunden unnötige Kostenrisiken zu Lasten der Stromverbraucher entstehen zu lassen, stünden derartige Systeme einer konsequenten Umstellung des Stromversorgungssys¬ tems auf dezentrale Versorgung letztlich im Wege. Die zur Absicherung und außerhalb des Strommarktes vorgesehenen Kraftwerksreserven, Kapazitätsreserven (§ 13 e Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) sowie die Sicherheitsbereitschaft (§ 13 g EnWG) wurden zur Ausräumung von Versorgungssicherheitsbedenken als sinnvolles und ak¬ zeptanzförderndes Begleitinstrumentarium angesehen. Frage 2: Ist der Staatsregierung bekannt, ob und in welcher Höhe Stromerzeuger im Freistaat Sachsen Vergütungen über Kapazitätsmechanismen be¬ kommen und in welcher Höhe Stromreserven (MWh p.a.) vorgehalten werden? Als Ergebnis der in Frage 1 behandelten Diskussion zur Gestaltung des Strommarktde¬ sign wurde die oben erwähnte Kapazitätsreserve im Strommarktgesetz verankert. Die zur Durchführung vorgesehene Kapazitätsreserveverordnung nach § 13 h EnWG ist allerdings noch nicht erlassen. Insofern fehlt bislang die vollständige Grundlage für die Einrichtung möglicher Reservekraftwerke und Vergütungen an diese. Von der Sicherheitsbereitschaft nach § 13 g EnWG, die ebenfalls im Zuge des Strom¬ marktgesetzes beschlossen wurde, sind im Freistaat Sachsen tätige Kraftwerke nicht betroffen. Dies gilt auch für die Netzreserve nach § 13 d EnWG. Allerdings handelt es sich hier nicht um einen Kapazitätsmechanismus zur Absicherung des Strommarktes, sondern um eine Reserve zur Bewirtschaftung von regionalen Netzengpässen, insbe¬ sondere in Süddeutschland. Frage 3: Falls Frage 2. positiv beantworte wurde, wie haben sich die Kapazitäts¬ zahlungen an Stromerzeuger in Sachsen von 2014 bis 2017 entwickelt? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: In welchem Umfang wurde der Bau neuer Kraftwerke bzw. der Erhalt bestehender Kraftwerke im Freistaat Sachsen in den letzten 10 Jahren durch staatliche Beihilfen gefördert? Soweit die an den Standorten Lippendorf und Boxberg arbeitenden Braunkohlekraft¬ werke gemeint sein sollten, ist festzuhalten, dass diese weder für den Bau noch für den Erhalt staatliche Investitionsbeihilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft durch den Freistaat Sachsen erhalten haben. Ganz allgemein sieht der Koordinierungsrah¬ Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN men der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" einen Förderausschluss für Kraftwerke vor, soweit sie nicht überwiegend dem betriebli¬ chen Eigenbedarf dienen. Von einer weiteren Beantwortung der Frage wird abgesehen. Die Frage ist inhaltlich nicht bestimmt. In der vorliegenden Formulierung wären sämtli¬ che Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie betroffen, unabhängig von ihrer instal¬ lierten Leistung und unabhängig davon, ob sie mit fossilen Brennstoffen betrieben werden oder erneuerbare Energien nutzen. Darüber hinaus erstreckt sich die Frage mit der Formulierung „im Freistaat Sachsen" potenziell auf jedweden öffentlichen Förder¬ mittelgeber und dies über einen Zeitraum von zehn Jahren. Selbst wenn man aufgrund des Kontextes der Anfrage davon ausgeht, dass Kraftwerke angesprochen sind, die insbesondere für die noch zu bildende Kapazitätsreserve in Betracht kommen, ist der Kreis der möglichen Kraftwerke nicht bestimmbar, da die maßgebende Kapazitätsre¬ serveordnung noch aussteht. Diese aber beinhaltet die technischen Voraussetzungen für Kraftwerke zur Teilnahme an der Reserve. Selbst wenn dies gänzlich hypothetisch auf Basis des bisherig bekannten Entwurfes der Kapazitätsreserveverordnung gesche¬ hen würde, wären zur Abgrenzung des zu prüfenden Kreises möglicher Kraftwerke technische Daten erforderlich, die der Staatsregierung nicht zur Verfügung stehen und zu deren Ermittlung bei den privaten Kraftwerksbetreibern sie auch nicht verpflichtet ist (z. B. max. Anfahrzeit der Anlage, Erfüllung der informationstechnischen und organisa¬ torischen Anforderungen für die Erbringung von Minutenreserveleistung, Grad der An¬ passung der Wirkleistungseinspeisung oder des Wirkleistungsbezugs ab dem Zeitpunkt des Abrufs in Prozent etc.). M lr Dr. tva-iviana üiange Seite 3 von 3 2017-04-07T11:18:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes