STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND TANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STMTSIVINISTERIUM FÜR UI¡WELT UND LANDWRTSCHAFT Postlach 100510 | 0'107ôDresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-Li ndena u-Pla!¿ 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 9O/DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/8825 Thema: Verwendung der EU-Agrarfonds Fördergelder durch den Hermann Schmick Landwirtschaftsbetrieb, Klipphausen (Landkreis Meißen) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe und für welche Maßnahmen-Bereiche erhielt der Hermann Schmick Landwirtschaftsbetrieb, Kfipphausen in den Jahren 20',4-16 Förderungen aus dem EU-Agrarfonds? (Bitte um Auflistung in Tabellenform) ln der nachfolgenden Tabelle sind die EU-Agrarzahlungen, welche der Landwirtschaftsbetrieb Hermann Schmick, Klipphausen, innerhalb der einzelnen Fördergegenstände der EU-Agrarfonds EGFL und ELER erhalten hat, aufgelistet. Die Unterteilung erfolgt nach den einzelnen Antragsjahren (Antrag auf Direktzahlungen und Agrarförderung zum 15. Mai eines Antragsjahres). Die dargestellten Auszahlungsbeträge kamen in dem entsprechenden Antragsjahr (15. Mai bis 14. Mai des Folgejahres) zur Auszahlung. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 10. Mär22017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t844 Drêsden, 0Q.O(, ¿o l? s¡mu1+ -() ¡¡¡{rdÌtu&hrdrffi Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡n¡sterium für Umwelt und Landw¡rtschaft Arch¡vstrâße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Ftlr Besucher mit Behinderungen befinden s¡ch gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. . Kein Zugang für elektron¡sch s¡gnierte sow¡e für vêrschlüsselte elektronische DokumênteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Tabelle: Auflistung der erhaltenen EU-Agrarzahlungen * Auszahlungsbeträge bis 14. Mär22017 berücksichtigt Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen wurden daraus folgend mit jeweils welchem finanziellen Einsatz wann umgesetzt, um auf landwirtschaftlich , sowie nicht landwirtschaftlich genutzten Betriebsflächen des Hermann Schmick Landwirtschaftsbetriebs, Klipphausen den ökologischen Zustand zu wahren, bzw. zu verbessern und wertvolle ökologische Strukturelemente (2.8. Hecken, Baumreihen etc.) zu schützen bzw. neu anzulegen? (Bitte mit Angabe der Flurstücke benennen) Alle in der Tabelle zu Frage 1 aufgelisteten Direktzahlungen (Haushaltsdisziplinerstattung , Betriebsprämie, Umverteilungsprämie, Basisprämie, Greeningprämie) und die Zahlung für Agrarumweltmaßnahmen unterliegen den Bestimmungen nach Titel lV der Verordnung (EU) Nr. 130612013 (Cross Compliance, CC). Da keine CC-Küzungen fi:r die Antragsjahre und Zahlungen registriert waren, ist davon auszugehen, dass keine Beeinträchtigung des ökologischen Zustandes der landwirtschaftlich genutzten Betriebsfläche vorlag. Darüber hinaus bestand das Ziel der Richtlinie (RL) Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (4uW2007) darin, eine nachhaltige Entwicklung, die Erhaltung der Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt sowie den Schutz der Umwelt und die Erhaltung des ländlichen Lebensraumes zu fördern. lnsoweit trugen die gewährten Fördermittel nach der RL AuWl2007 dazu bei, den ökologischen Zustand der landwirtschaftlich genutzten Betriebsflächen zu wahren bzw. zu verbessern. Als ökologisch wertvolles Strukturelement kann die Maßnahme ,,Anlage von Grünstreifen auf Ackerland " gewertet werden. Seite 2 von 3 Hermann Schmick Landwirtschaftsbetrieb Klipphausen, Landkreis Meißen Auszahlungsbeträge Fonds: EGFL und ELER Antragsjahr 2013 in Euro Antragsjahr 2014 in Euro Antragsjahr 2015 in Euro Antragsjahr 2016 * in Euro Haushaltsdisziplin- Erstattung (HHD) 4.795,89 2.147,90 2.200,90 Betriebsprämie BP (vor 2015) 182.207,39 169.524,63 Umverteilungsprämie uP (2014) 2.011,19 Umverteilungsprämie (UP ab 2015) 1.938,30 1.958,60 Basisprämie (BPR) (ab 2015) 106.620,13 105.963,99 Greeningprämie (GPR) (ab 2015) 49.520,05 49.522,69 Agrarumweltmaßnahmen (UM) (RL 4uW2007, TeilA) 37.501,98 36.269,65 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Diese umfasste in den Antragsjahren 2013 1.534,50 Euro und 2014 1.534,50 Euro. Flurstücke können nicht angegeben werden, weil das zugrunde liegende Flächenreferenzsystem seit dem Jahr 2005 auf der Basis des Feldblocks aufgebaut wurde. Frage 3: Welche konkreten Erstaufforstungsmaßnahmen wurden mit jeweils welchem finanziellen Einsatz wann und wo genau in welchem Umfang durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung in Tabellenform nach Art, Ort und Zeitpunkt der Pflanzung, sowie Art der Gehölze und diejeweilige Hektarzahl) Durch den Landwirtschaftsbetrieb Hermann Schmick, Klipphausen, wurden keine Erstaufforstungs - oder Waldumbaumaßnahmen nach den Förderrichtlinien Okologische Waldmehrung (RL 10 und 93 sowie RL AuW2007 Teil B) oder Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014) durchgeführt. Frage 4: Wie haben sich die Gehölz- und Baumbestände von 2014 bis 2016 auf den von Hermann Schmick Landwirtschaftsbetrieb, Klipphausenjeweils bewirtschafteten Flächen entwickelt? (bitte dazu auch die Flächengrößen benennen) Es liegen keine Kenntnisse darüber vor, wie sich Gehölz- und Baumbestände von 2014 bis 2016 auf den vom Landwirtschaftsbetrieb Hermann Schmick bewirtschafteten Flächen entwickelt haben. Nur soweit ein Antrag auf Direktzahlungen und Agrarförderung gestellt wird, sind die im Flächenvezeichnis aufgeführten Flächen Gegenstand der Venrvaltungsverfahren zur Gewährung der konkret beantragten Beihilfen. Anträge nach anderen Förderrichtlinien, die auf die Entwicklung von Gehölz- oder Baumbeständen abstellen könnten, sind, wie bei Frage 3 dargelegt, nicht bekannt. Da keine Angaben oder Erkenntnisse über Gehölz- und Baumbestände vorliegen, können auch keine Flächengrößen benannt werden. Frage 5: Wie viele Bäume und Gehölze wurden aus welchen Gründen durch den Hermann Schmick Landwirtschaftsbetrieb, Klipphausen jeweils von 2014 bis 2016 auf den durch sie bewirtschafteten Flächen gefällt und in welchem Maße wurde dafür Fördergeld eingesetzt? Es liegen keine Erkenntnisse darübervor, dass in den Jahren 2014 bis 2016 durch den Landwirtschaftsbetrieb Hermann Schmick, Klipphausen, auf den von ihm bewirtschafteten Flächen Bäume und Gehölze gefällt worden wären. Deshalb entfallen auch Angaben über Fördergelder. Mit freundlichen Grüßen fr Lr Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2017-04-07T09:50:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes