STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8828 Thema: Blutspendende in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Über die Weihnachtsfeiertage und Silvester 2016 wurden, nicht zum erstem Mal in 2016, Pressestimmen laut, in denen Blutspendedienste aufgrund der Knappheit von Blutkonserven in Sachsen zur Spende aufgerufen haben . Dabei kann jedoch nicht auf das Blut von Männern, die Sex mit Männern haben (MSM) zurückgegriffen werden, da diese von einer Blutspende dauerhaft ausgeschlossen sind. Sollten Männer, die Sex mit Männern haben dagegen trotzdem zur Lebensrettung Blut spenden, kann dies nach Paragraf 32 Absatz 3 Transfusionsgesetz bestraft und zur Anzeige wegen Falschangaben auf dem Fragebogen gebracht werden . Nichtsdestotrotz wurden in der Schweiz und anderen europäischen Staaten, aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich der Unvereinbarkeit des generellen Ausschlusses von MSM von der Blutspende mit dem Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung in Artikel 21 Abs. 1 und Artikel 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Regelung eingeführt , wonach gleichgeschlechtlichen und bisexuellen Männern die Blutspende erlaubt ist, unter der Bedingung, dass sie ein Jahr auf Sex verzichten müssen, ehe sie Blut spenden dürfen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Blutspendender wurden in Sachsen seit 2014 von der Blutspende dauerhaft ausgeschlossen (bitte nach Jahren und Ausschlusskriterium aufgliedern)? Die folgenden Daten sagen aus, wie viele Spender eine Spenderrückstellung aus allen Gründen, die die Hämetherapierichtlinie vorsieht, erfahren haben. Diese Zahlen beinhalten temporäre und Dauersperren. Nach Ausschlusskriterien gegliederte Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 21-0141.51-17/229 Dresden, 'J April2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ E Freistaat ~SACHSEN Ein Ausschluss von MSM wird nach Angaben der Blutspendedienste nur als marginaler Anteil der gesamten Spenderrückstellungen (< 0,02 %) eingeschätzt. Jahr Spendenzahl insgesamt Spenderrückstellungen insgesamt 2014 650740 35624 2015 590250 36314 2016 562597 33233 Frage 2: Gegen wie viele Personen wurden in Sachsen seit 2014 Buß- und/oder Strafverfahren aufgrund von Falschangaben wegen des Merkmals MSM eingeleitet und wie viele Personen wurden aufgrund dessen verurteilt (bitte Strafmaß und Jahr mit angeben)? Dazu liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. ln den Datenbanken der Staatsanwaltschaften sind weder Beschuldigte wegen eines Vergehens nach § 31 Transfusionsgesetz (TFG) noch Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 TFG eingetragen. Frage 3: Inwieweit unterstützt die Staatsregierung den Ansatz, individuell ein Risikoverhalten abzufragen anstelle eines generellen Ausschlusses aufgrund der sexuellen Neigung? Frage 4: Inwieweit unterstützt die Staatsregierung den in der Vorbemerkung genannten Schweizer Ansatz? Frage 5: Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung vor dem Hintergrund des in der Vorbemerkung genannten Urteils des Europäischen Gerichtshofs? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 - 5: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit dem Urteil vom 29.04.2015 entschieden , dass die Richtlinie 2004/33/EG so auszulegen ist, dass das Sexualverhalten einen Ausschluss rechtfertigt, wenn aufgrund der epidemiologischen Daten des jeweiligen Mitgliedstaates ein hohes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare Infektionskrankheiten besteht. Da die epidemiologischen Daten des Robert-Koch-lnstituts für Deutschland ein vielfach höheres Risiko bei MSM als bei heterosexuellen Männern beschreiben, gibt das Urteil keine Veranlassung, den Ausschluss nach der Hämetherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer zu ändern. Auch für ein Vorgehen nach dem in der Vorbemerkung genannten Ansatz bzw. für die Abfrage des Risikoverhaltens anstelle eines generellen Ausschlusses aufgrund der sexuellen Neigung wäre eine Änderung der Hämetherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer notwendig. Ein Abweichen von der geltenden Hämetherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer unterstützt die Staatsregierung aus Gründen des Patientenschutzes nicht. Zunächst haben die Obersten Landesgesundheitsbehörden das Bundesministerium für Gesundheit gebeten, die Auswirkungen des Urteils des EuGH auf die Än- Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ derungen der Spenderausschlusskriterien in den bestehenden nationalen Vorschriften darzulegen. Das Ergebnis bleibt in einer Neufassung der Hämetherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer abzuwarten. Auf Sachsen beschränkte Maßnahmen der Staatsregierung sind nicht geplant und erscheinen nicht zielführend. Mit freundlichen Grüßen ~arn41 Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-04-07T14:50:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes