SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraßê 7 | 01097 Oresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Ronald Pohle, Fraktion CDU Drs.-Nr.: 6/8829 Thema: Nachfrage zu Dr. 61944 Gestellte Graffiti-Sprayer in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Leipziger Volkszeitung (LVZI meldete am 10.12.2014, dass zwei Sprayer, die beim Besprühen eines Wohnhauses und mehrerer Müllcontainer in Leipzig-LeuEsch beobachtet wurden und sich dann noch einer KörperverleEung schuldig machten, von der Polizei gestellt wurden . Am 13.12.2014 berichtete die LVZ, dass ebenfalls drei Sprayer in Leipzig-GonnewiE von der Polizei auf frischer Tat ertappt wurden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wurden die Ermittlungsverfahren gegen die Täter inzwischen abgeschlossen ? Frage 2t Wurden die Täter rechtskräftig verurteilt? Frage 3: Wenn ja, welche Strafen wurden gegen die Täter ausgesprochen? STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-51 8/1 5 Dresden, t April2017 Hausanschrift: Sächslsches Staatsministerlum der Justiz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbi ndung: Zu erre¡chen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang i¡ber Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang fúr elektronisch s¡gni€rte sow¡e für verschlilsselt€ elêktronischê Dokumentê nur üb€r das Elektron¡schs Ger¡chts- und Verwaltungspostfach; nåhero lntormationen unter M.egvp.doSeite 1 von 2 STAATSMINISTERìUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN lilIMì -ii¡trtl-v Frage 4: Wenn nein, wann ist mit einem Gerichtsverfahren zu rechnen, bzw. warum findet keines statt? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 bis 4: Die E rm ittl un gsverfah ren sind i nzwischen abgesch lossen Gegen die beiden Angeklagten der Tat vom 9. Dezember 2014 (Meldung der Leipziger Volkszeitung (LVZ) vom 10. Dezember 2014) wurden im Strafbefehlsverfahren Geldstrafen in Höhe von 50 bzw. 60 Tagessätzen verhängt. Hinsichtlich der Tat vom 12. Dezember 2014 (Meldung der LVZ vom 13. Dezember 2014) wurde das Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte gemäß S 153 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt, weil beide nicht vorbestraft waren und diese den Tatort lediglich vor dem Entdecken abgesichert hatten. Gegen den dritten Tâter wurde im Strafbefehlsverfahren eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verhängt. Alle gerichtlichen Entscheidungen sind inzwischen rechtskräftig Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2017-04-04T09:08:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes