SÀCHS¡SCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005f0 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion Bündnis 90/DlE GRÜNEN Drs.-Nr.:6/8836 Thema: Müllablagerungen ,,4ñr Birkenwald" in(Landkreis Meißen) STAATSMìNISTERìUIVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Taubenheim Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 13. Mä¡z2O'17 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t846 Dresden, O'l OV. tOtlí Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Am Birkenwald"in der Gemeinde Taubenheim finden sich auf e¡nem unbebauten Grundstück Schuttablagerungen, Deponierungen und Aufschüttungen . Zeitzeugen und Anwohnern und Anwohnerinnen zu Folge begann bereits zu DDR-Zeiten die wüste Entsorgung von Altö!, Schrott und Sondermüll, damals befand sich auf dem Grundstück noch ein Aushub. Dieser wurde zugeschtittet und bepflanzt, über Jahre entwickelte sich ein Wäldchen. Zu Beginn des Jahres 2015 wurde das Wäldchen durch Kahlschlag beseitigt und seitdem werden Iaut Anwohnenden verschiedene Materialien wie Bauschutt dort abgelagert , soweit, dass aus dem Aushub ein Hügel entstand. Die Anwohnenden wurden zu keiner Zeit darüber aufgeklärt, was auf dem Grundstück geschieht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Behörden haben sich bisher der Problematik des unbebauten Grundstücks ,,Am Birkenwald" in Taubenheim angenommen und durch welche Behörden wurden wann und mit welchen Ergebnissen Ortsbegehungen zur Einschätzung des Sachstandes getätigt, wenn bisher keine Ortsbegehungen erfolgten, warum nicht? s¡mu[+ o F. o c\¡ Dhbb&h&6s'Mffirddffiftrud.!dffiebt Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 0l 097 Dresden vwvw.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplåtze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektron¡sch signierle sow¡e fúr verschlüsselte êlêktronische DokumenteSeite 1 von 4 STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die Bearbeitung der Altablagerung erfolgt in Zuständigkeit des Kreisumweltamtes bei der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Meißen. Nach Angabe der Behörde wurde die Altablagerung in der Vergangenheit unter Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes nur unzureichend abgedeckt. Die in Rede stehende Maßnahme diene der abschließenden Oberflächensicherung, wozu das Gelände neu konturiert, mit kulturfähigem Boden abgedeckt und anschließend begrünt wird. Für die gesamte Maßnahme wurde durch ein lngenieurbüro eine Konzeption zur Rekultivierung der Altablagerung erstellt. Durch dieses Büro erfolgt auch die Bauübenrvachung. Die untere Abfall- und Bodenschutzbehörde ist teilweise bei Ortsbesichtigungen zugegen, führt aber auch eigenständig unangekündigte Kontrollen durch. Bei Unregelmäßigkeiten wird Abhilfe gefordert. Zuletzt erfolgte dies Anfang März 2017, wobei die unzulässige Nutzung der Altablagerungsoberfläche als Lagerplatzfur Baumaterialien untersagt wurde. Frage 2: lst das Areal in seiner Geschichte als Ablagerungsort mit Gefahrenstoffen kontaminiert worden und geht derzeit noch eine Belastung für Mensch und Umwelt, insbesondere Grundwasser von ihm aus? Die Altablagerung ,,Am Trockenwerk" stellt nach Aktenlage eine circa 6.000 Kubikmeter umfassende Teilverfüllung einer ehemaligen Tongrube dar. Abgelagert wurden Aschen, Schlacken, Abraum und Anteile an Siedlungsabfällen. Für den Standort liegt ein Bericht zur Bewertung des Gefährdungspotenzials vor, welcher im Rahmen der Altlastenbehandlung der Phase der ,,Orientierenden Untersuchung " zugeordnet werden kann. lm Rahmen der "Orientierenden Untersuchung" wurden Untersuchungen zw Sickenruasserbeschaffenheit und zum Entgasungsverhalten (Bodenluft) durchgeführt. Zusammenfassend wurde von der zuständigen Behörde abgeschätzt, dass es sich bei der Altablagerung um die ,,Kippe einer landwirtschaftlich geprägten Gemeinde" mit einem vergleichsweise geringen Schadstoffpotenzial handelt. Hinweise auf Schadstoffbelastungen im Sickerwasser waren hauptsächlich durch die Parameter Sulfat, Chlorid und die Leitfähigkeit gegeben. Erhöhte Analysewerte für Mineralölkohlenwasserstoffe und extrahierbare organisch gebundene Halogene (Chlor, Brom, Jod) (EOX), die zum Beispiel Hinweise auf die Verbringung von ölhaltigen oder anderen gefährlichen Abfällen liefern könnten, konnten nicht nachgewiesen werden. Die Bodenluftuntersuchungen zeigten mit vergleichsweise geringen Methangehalten nur schwache biologische Abbauprozesse an. Die Altablagerung war entsprechend der Sichtbefunde vor Ort nicht beziehungsweise nur unzureichend abgedeckt. Niederschlagswassereintritte wurden nur ungenügend zurückgehalten. Dadurch war eine weitergehende Mobilisierung löslicher lnhaltsstoffe auf Dauer nicht auszuschließen. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Welche Firmen sind seit wann in die Ablagerungen auf dem unbebauten Grundstück,,Am Birkenwald" in Taubenheim involviert, welche Arbeiten werden genau durchgeführt und mit welchem konkreten Ziel und in welcher Schichtdichte sind aktuelle Ablagerungen vorhanden? Die Bauausführung erfolgt durch die Firma Schacht- und Fuhrbetrieb Günter Vogt Klipphausen. Folgende Arbeiten wurden beziehungsweise werden seit Anfang des Jahres 2015 gemäß der oben genannten Konzeption durchgeführt: Erforderliche Beräumungsarbeiten, unter anderem Entfernung des Bewuchses im Bereich der Böschungen und der Oberfläche der Altablagerung, Gestaltung der Böschungen durch Profilierung und Auftrag von Boden-aushub auf eine Neigung kleiner 1 : 3, Grobkonturierung des Altablagerungskörpers und uhrglasförmige Gestaltung zur Gewährleistung des Abflusses von Niederschlags- und Oberflächenwasser, die notwendige Schichtdicke ist in Abhängigkeit vom Ursprungsprofil variabel zu gestalten, Aufbringung einer circa 0,5 bis 1,5 Meter mächtigen Abdeckschicht aus kulturfähigem Bodenmaterial und anschließende Verdichtung, Grasansaat nach Fertigstellung der Oberflächensicherung zur Verhinderung von Erosionen sowie teilweise Bepflanzung mit flachwurzelnden standorttypischen Sträuchern. Frage 4: Wurden die Anwohner über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt und auf Grund von beeinträchtigter Wohnqualität (Staub- und Schlammeintrag , verschmutzte Zufahrtswege, Störung des Landschaftsbildes etc.) entsprechend entschädigt? Wenn ja, in welchem Maße, wenn nein, warum nicht? Eine Nachbarschaftsbeteiligung im Rahmen eines formellen Verfahrens ist grundsätzlich rechtlich nicht vorgeschrieben. Der Bauausführende erhielt den Hinweis, Anwohner und gegebenenfalls weitere Beteiligte zu informieren. Dies habe er nach eigener Aussage getan. Der Bauausführende erklärte weiterhin, im regelmäßigen Kontakt mit den Anwohnern gestanden und auch vermittelt zu haben, wer Maßnahmenbeteiligte sind. lm Rahmen einer Ortsbesichtigung der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde im Februar 2016 kam es auch zu einem Gespräch mit dem direkten Anwohner. Der Bauablauf wurde dabei kurz umrissen und darauf hingewiesen, dass beim Auftreten von weiteren Fragen beziehungsweise Unklarheiten sich Betroffene jederzeit an das Kreisumweltamt wenden können. Auf Anfrage der Anwohner erteilte der Amtsleiter des Kreisumweltamtes mit Schreiben vom Anfang Mäz 2017 Auskunft zu den gestellten Fragen und setzte sie über die aktuelle Situation in Kenntnis. Eine Entschädigung der Anwohner fand nicht statt. Es liegen nach Auskunft der Behörde auch keine Anhaltspunkte vor, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllt wären. Seite 3 von 4 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 5: Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Renaturierung zu rechnen und wie soll diese konkret gestaltet werden? (Bitte aufschlüsseln wie viele Bäume und Sträucher welcher Art und welcher Qualität gepflanzt werden sollen) Sofern keine witterungsbedingten Vezögerungen eintreten, ist die Maßnahme spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2017 abgeschlossen. Die Grobkonturierung war beim Kontrolltermin der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde am 7. März 2017 auftragsgemäß erfolgt. Die Feinkonturierung soll kuzfristig erfolgen, ist allerdings von der Witterung und Bodenbeschaffenheit abhängig. Ende März 2017 findet eine Ortsbesichtigung statt, bei welcher dann die Ausführung der Restarbeiten abgestimmt wird. Dabei ist auch die untere Naturschutzbehörde vertreten. Sie wird entsprechend der örtlichen Gegebenheiten über mögliche Bepflanzungen und andere Gestaltungselemente (Lesesteinhaufen) entscheiden. Mit freundlichen Grüßen Thomas Seite 4 von 4 2017-04-06T10:04:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes