STAATSMINISTERIUM DES INNERN ,Z.7 1 Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8837 Thema: Ski -Weltcup am Elbufer in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die 'Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchem Etat der Staatsregierung soll eine Förderung des Ski- Weltcup am Elbufer in Dresden erfolgen? Grundlage für die Förderung von Großsportveranstaltungen ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Sportförderung (Sportförderrichtlinie) vom 5. Mai 2009, geändert durch die Richtlinie vom 27. Juni 2015. Die Förderung einer internationalen Großsportveranstaltung im Rahmen dieser Sportförderrichtlinie erfolgt aus Kapitel 0322 Titel 684 71 (Zuschüsse für laufende Zwecke der Olympiastützpunkte mit Trainingsstättenförderung sowie für Großsportveranstaltungen). Bei entsprechender Antragstellung könnte die o. g. Großsportveranstaltung im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gemäß Sportförderrichtlinie bezuschusst werden. Frage 2: Soll es von Seiten des Freistaates eine Zuschussförderung (Festbetrag ) geben? Gemäß der Sportförderrichtlinie werden offizielle internationale Meisterschaften der Leistungsklasse als Festbetragsfinanzierung bewilligt. Alle weiteren internationalen Großsportveranstaltungen können als Anteilfinanzierung bewilligt werden. Da aktuell kein Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung für den Ski -Weltcup am Elbufer im Sächsischen Staatsministerium des Innern vorliegt, können keine konkreten Angaben zur Finanzierungsart gemacht werden. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 4-1053/18/16 Dresden, . März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERWM DES INNERN Frage 3: Wenn ja: in welcher Höhe? Entfällt = 2 ' Frage 4: Angesichts dessen, dass die Einnahmen derzeit schwer zu berechnen sind: warum soll es von Seiten des Freistaates keine Fehlbedarfsfinanzierung geben, deren HOhe begrenzt ist? Die poilförderrichtlinie sieht als Finanzierungsart eine Fehlbedarfsfinanzierung für Großspoftveranstaltungen nicht vor. Mit freuridlichen Grüßen , 'utte • Markus Ulbis, Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-03-30T14:47:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes