STAATSMINISTER1UM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.: 6/8840 Thema: Ermittlungen im Nachgang des 6. Februar 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut einem Bericht der Sächsischen Zeitung vom 10.03.2017 kam es am Abend des 6. Februars 2016 zu Personenfeststellungen im Innenstadtbereich infolge eines Böllerwurfs von der Brühlschen Terrasse auf das Terrassenufer bei der mindestens eine Person zu Schaden kam." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu wie vielen Personenfeststellungen kam es am 6. Februar 2016 insgesamt und welchem jeweiligen politischen Spektrum sind die Personen zuzuordnen (Bitte einzeln aufschlüsseln.)? Im Sachzusammenhang wurden die Identitäten von zwölf Personen festgestellt . Eine Zuordnung zu politischen Spektren erfolgt im Zusammenhang mit Identitätsfeststellungen nicht. Frage 2: In wie vielen Fällen ermittelte die Polizei im Nachgang der Personenfeststellung zu welchem Tatvorwurf? Die Polizeidirektion Dresden ermittelte in drei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Lc= Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/2 4/40 Dresden, 3 4 März 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN L , Freistaat cr, SACHSEN Frage 3: Wie viele Zeugen wurden im Zuge der Ermittlungen seitens welcher Polizeidienststelle vernommen (Bitte einzeln aufschlüsseln.)? Die Polizeidirektion Dresden führte Vernehmungen von fünf Zeugen durch. Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich der politischen Motivation der Böller werfenden Person(en), inwiefern sind diese polizeilich bekannt (Bitte einzeln aufschlüsseln.)? Die gefährliche Körperverletzung wurde aufgrund der Tatumstände und des Vorgehens der Täter als PMK -rechts- eingestuft. Diese Angaben basieren auf dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) und haben daher vorläufigen Charakter. Beide Beschuldigte sind in der Vergangenheit mit einer Vielzahl von Straftaten in Erscheinung getreten. Frage 5: Mit welcher Begründung wurde einer der geschädigten Person das Rufen medizinischer Unterstützung seitens der Polizei verweigert? Der Gechädigten wurde eine medizinische Versorgung nicht verwehrt. Mit ihr wurde im Ral-hen/der Zeugenvernehmung besprochen, dass sie nach Abschluss der Maßnahmen bei der Polizei selbstständig ein Krankenhaus aufsucht, um sich untersuchen zu lassen./ Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-04-03T14:20:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes