STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8843 Thema: Demonstration der Gefangenen -Gewerkschaft am 8. März 2017 in Chemnitz und polizeilicher Zugriff auf Pressevertreterinnen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 08. März 2017 fand in Chemnitz eine Demonstration der Gefangenen -Gewerkschaft anlässlich des Frauentags vor die JVA statt. Dem Bericht (http://qpbo.de/c0803-polizeichemnitz/) zufolge gestaltete sich die Durchführung der Versammlung sowie der Abgang schwierig. Eine Pressemitteilung der Polizei liegt bis zum heutigen Tag nicht vor." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Polizeibeamtinnen waren am 08. März 2017 im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen sowie Zu- und Abgang im Einsatz? (Bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie auch Anzahl der eingesetzten zivilen Beamtinnen angeben) Die Polizeidirektion Chemnitz führte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen einen Polizeieinsatz durch und setzte folgende Einsatzkräfte ein: Dienststelle Anzahl Einsatzkräfte (gerundet) Präsidium der Bereitschaftspolizei 25 - Einsatzeinheiten Polizeidirektion Chemnitz 75 - Inspektion Zentrale Dienste - Kriminalpolizeiinspektion - Polizeirevier Chemnitz-Südwest - Verkehrspolizeiinspektion Davon waren vier Polizeibedienstete in ziviler Kleidung im Einsatz. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/24/3Ä_ Dresden, . April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wie gestaltete sich der Polizeieinsatz zum Versammlungsgeschehen sowie Zuund Abgang aus Sicht der Staatsregierung? Während des Zugangs zur Versammlung wurden keine Störungen registriert. Die Versammlung begann aufgrund von Verzögerungen bei der Anreise von Versammlungsteilnehmern etwa eine halbe Stunde später gegen 15:30 Uhr. Im Verlaufe des Aufzuges wurden pyrotechnische Erzeugnisse durch unbekannte Versammlungsteilnehmer abgebrannt . Daraufhin wurden Videoaufzeichnungen durch den Polizeivollzugsdienst (PVD) gefertigt sowie die polizeilichen Begleitkräfte direkt am Aufzug verstärkt. Aufgrund polizeilicher Maßnahmen gegen eine Person wegen des Verdachtes der Beleidigung stoppte der Aufzug. In Absprache mit dem Versammlungsleiter wurde diese Person von der Versammlung ausgeschlossen. Anschließend wurde der Aufzug weitergeführt . An dem Kundgebungsort vor der Justizvollzugsanstalt (JVA) versuchten mehrere Versammlungsteilnehmer in Richtung JVA vorzudringen. Dies wurde durch den Einsatz von Polizeibediensteten sowie durch technische Sperren mit Dienstfahrzeugen verhindert . Aufgrund des verspäteten Versammlungsbeginns wurde die im Versammlungsbescheid festgelegte Beschränkung der Versammlungszeit vor Ort durch die Versammlungsbehörde um eine halbe Stunde verlängert. Am Kundgebungsort vor der JVA wurde beobachtet, wie Insassen Gegenstände aus Fenstern der JVA warfen. Dies wurde durch Personal der JVA intern unterbunden. Nach Beendigung der Versammlung entfernte sich die Mehrheit der Versammlungsteilnehmer nicht vom Ort. Auch der für die Versammlung genutzte Lautsprecherwagen wurde zunächst nicht abgebaut. Den Aufforderungen des PVD, diese Störungen zu beseitigen, kamen die Personen nicht nach. Lautsprecherdurchsagen des PVD mit der Erteilung eines Platzverweises wurden mit Sprechchören und Lärmen kommentiert. Nachdem der PVD über Lautsprecher den Personen unmittelbaren Zwang androhte, begaben sich die Personen auf den Gehweg, entfernten sich allerdings auch weiterhin nicht vom Ort. Der erneuten Aufforderung durch Polizeikräfte, den Platz zu räumen, kamen die Personen nicht nach. Der PVD wandte letztlich einfache körperliche Gewalt an. Auch während des Abdrängens der Personen wurden Sprechchöre skandiert. Zwischenzeitlich wurde der Reisebus, mit dem mehrere Personen zur Versammlung angereist waren, zum Ort geführt. Erst nach mehreren Aufforderungen durch den PVD bestieg die verbliebene Personengruppe den Bus. Während der Abreise wurden keine weiteren Störungen registriert. Der Polizeieinsatz wurde daraufhin beendet. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Auf welcher Rechtsgrundlage kam es zu dem dokumentierten Zugriff durch Polizeibeamtinnen auf einen Pressevertreter welcher den Abgang begleitete? Während des Abgangs nach Beendigung der Versammlung erfolgte der polizeiliche Zugriff auf eine Person, gegen die Maßnahmen auf der Grundlage der Strafprozessordnung durchgeführt wurden. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass es sich dabei um einen Pressevertreter gehandelt hat. Frage 4: Kam es zu Ermittlungen gegen Polizeibeamtinnen im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen sowie Zu- und Abgang? (Bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktgruppe aufschlüsseln) Nein. Frage 5: Wurden im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen sowie Zu- und Abgang Maßnahmen, Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren eingeleitet? (Bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktgruppe aufschlüsseln) Es wurden folgende Strafanzeigen im Sinne der Fragestellung aufgenommen: Tatvorwurf/Deliktsbezeichnung Tatort Beleidigung Chemnitz, Reitbahnstraße Belei9ligung Chemnitz, Reichenhainer Straße Verstoß figen das Sprengstoffgesetz Chemnitz, Bahnhofstraße Verltoß egen das Sprengstoffgesetz Chemnitz, Lutherstraße 1 Mit freuridlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2017-04-06T12:42:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes