STAATSM1N1STER1JM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8848 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/8466: Straftaten mit legalen Waffen in den letzten zehn Jahren Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die Staatsregierung hat die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/8466 mit dem Hinweis auf den unzumutbaren Arbeitsaufwand abgelehnt. Die Neuformulierung der Fragen soll zur Reduzierung des Arbeitsaufwandes beitragen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen Straftaten, die ein an der Gesundheit geschädigtes Opfer zur Folge hatten, wurden im Freistaat Sachsen in den letzten zehn Jahren legal erworbene Waffen mitgeführt? (Bitte auflisten nach entsprechenden Vorfällen in den einzelnen Jahren! Sollte der Arbeitsaufwand für zehn Jahre zu groß sein, so wird darum gebeten, die Auflistung für die zurückliegenden fünf Jahre vorzunehmen.) Frage 2: Bei wie vielen Straftaten, die Opfer oder einen Geschädigten zur Folge hatten, wurde im Freistaat Sachsen in den letzten zehn Jahren mit legal erworbenen Waffen geschossen? Bei wie vielen entsprechenden Straftaten wurde nur mit der legal erworbenen Waffe gedroht? (Bitte auflisten nach entsprechenden Vorfällen in den einzelnen Jahren! Sollte der Arbeitsaufwand für zehn Jahre zu groß sein, so wird darum gebeten , die Auflistung für die zurückliegenden fünf Jahre vorzunehmen .) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. j= Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/24/47 Dresden, (D . April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN L `'F!-- Freistaat ' ' ' ' SACHSEN:„.'y Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) wird im Sinne der Frage 1 lediglich bei Schusswaffen der Katalogwert „mitgeführt" erfasst. Allein für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2016 sind im PASS 230 Vorgänge erfasst, bei denen zu Opfern eine gesundheitliche Schädigung und zusätzlich der Wert „Schusswaffe mitgeführt " erfasst ist. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müsste eine Einzelfallauswertung vorgenommen werden, ob Erkenntnisse dokumentiert sind, dass es sich um eine legal erworbene Waffe handelt. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies 115 Stunden bzw. fast drei Wochen für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Im Hinblick auf die Frage 2 sind im PASS allein für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2016 2.608 Straftaten erfasst, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht oder geschossen wurde. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müsste eine Einzelfallauswertung vorgenommen werden, ob Erkenntnisse dokumentiert sind, dass es sich um eine legal erworbene Waffe handelt. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies 1.304 Stunden bzw. über 30 Wochen für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Das für die vorgenannten Auswertungen erforderliche Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der/Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebpis, dass eine Beantwortung der Fragen auch unter Berücksichtigung des hohen Ra9gs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen 1 H i Mäkus Ulbig Seite 2 von 2 2017-04-06T12:42:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes