SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8849 Thema: Hinterziehung von Steuern im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war die Anzahl der von den Finanzämtern im Freistaat Sachsen festgestellten Fälle von Steuerhinterziehung in den Jahren von 2014 bis 2016? {Die Anzahl der Fälle bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln.) Frage 2: In welcher Höhe {Gesamtsumme) wurden jeweils in den einzelnen Jahren von 2014 bis 2016 Steuern hinterzogen und welcher Steuerart sind die jeweiligen Summen zuzurechnen? {Bitte jeweils nach Jahren und Steuerart aufschlüsseln.) Zusammengefasste Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Feststellungen der Finanzämter zu den in den Jahren 2014 bis 2016 erledigten Steuerstrafverfahren und zur Höhe der hinterzogenen Steuern sind nachfolgender Übersicht zu entnehmen: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/33-S 0093/11/10- 2017113377 ( Dresden, . April 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de• www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. Erledigte Strafverfahren wegen Steuerstraftaten und gleichgestellte Straftaten Anzahl der rechtskräftigen Strafbefehle bzw. Strafurteile in Bezug auf die Hinterziehung von Besitz- bzw. Verkehrsteuern Einstellungen unter Auflage nach § 153a Strafprozessordnung Einstellungen wegen Geringfügigkeit (§ 398 Abgabenordnung, § 153 Abs. 1 Satz 1 Strafprozessordnung) und aufgrund sonstiger Ermessensvorschriften (insbesondere § 154 Straforozessorduno) Höhe der hinterzogenen Steuern in EUR 2014 290 827 935 35.320.063 STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN 2015 2016 352 402 915 825 793 712 33.907.472 32.037.219 Statistisch erfasst wird dabei nur die Höhe der hinterzogenen Steuern für die Fälle der im Jahr ergangenen rechtskräftigen Urteile und Strafbefehle, nicht jedoch in Bezug auf die Verfahrenseinstellungen nach § 153a Strafprozessordnung bzw. § 398 Abgabenordnung und § 153 Absatz 1 Satz 1 Strafprozessordnung. Zudem wird nicht aufgezeichnet , welche Steuerarten betroffen sind. Von der händischen Auswertung der Akten aller im Jahr 2014 bis 2016 betroffenen Fälle zur Ermittlung des auf die jeweilige Steuerart entfallenden Hinterziehungsbetrages wurde Abstand genommen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, sodass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Seite 2 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit gefährdet, weil die Akten von mehr als 6.000 Verfahren durchgesehen werden müssten. Bei einem geschätzten Arbeitsaufwand von mindestens fünf Minuten pro Akte wäre ein(e) Bedienstete(r) in Vollzeit mehr als 12 Wochen nur mit dieser Aufgabe beschäftigt. Frage 3: Wie viele Starfanzeigen wurden bei den einzelnen Finanzämtern im Freistaat Sachsen aufgrund von Steuerhinterziehung gestellt? {Bitte nach Finanzämtern aufschlüsseln.) In den Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie den Steuerfahndungsstellen der sächsischen Finanzämter gingen für die Jahre 2014 bis 2016 in folgender Anzahl Anzeigen wegen Steuerhinterziehung ein: Anzeigen wegen Steuer- 2014 2015 2016 hinterziehung Finanzamt Chemnitz-Süd 3.444 3.121 2.865 Finanzamt Dresden-Nord 3.585 3.653 3.605 Finanzamt Leipzig 11 3.024 2.697 3.239 Frage 4: In wie vielen Fällen wurden Steuern in den Jahren von 2014 bis 2016 in einer Größenordnung von 100.000 bis 499.999 Euro, in wie vielen Fällen von 500.000 bis 999.000 Euro und in wie vielen Fällen von mehr als 1.0 Mio. Euro hinterzogen? {Bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln.) Hierzu werden keine statistischen Aufzeichnungen geführt. Von der händischen Auswertung der Akten aller im Jahr 2014 bis 2016 betroffenen Fälle wurde Abstand genommen . Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Seite 3 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet , bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, sodass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was inner -halb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit gefährdet, weil die Akten von mehr als 6.000 Verfahren durchgesehen werden müssten. Bei einem geschätzten Arbeitsaufwand von mindestens fünf Minuten pro Akte wäre ein(e) Bedienstete(r) in Vollzeit mehr als 12Wochen nur mit dieser Aufgabe beschäftigt. Frage 5: Wie viele Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung hat es in den Jahren von 2014 bis 2016 gegeben? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Die Anzahl der in den sächsischen Finanzämtern eingegangenen Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung in den Jahren 2014 bis 2016 ist nicht feststellbar, da hierzu keine Statistik geführt wird. Ebenso werden nicht wirksame Selbstanzeigen statistisch nicht erfasst. Die sächsischen Finanzämter haben nur die Anzahl der eingegangenen Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz ab dem Jahr 2010 aufgezeichnet : 2014 2015 2016 Anzahl eingegangener Selbstanzeigen im Zusam- 287 135 31 menhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz Seite 4 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Des Weiteren führen die sächsischen Finanzämter statistische Aufzeichnungen dazu, in wie vielen Fällen eingegangene Selbstanzeigen eine Einstellung des Steuerstrafverfahrens nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung bewirkt haben. Hierzu muss die Selbstanzeige wirksam im Sinne von § 371 Absatz 1 Abgabenordnung sein. Statistisch aufgezeichnet werden auch die Fälle eingegangener Selbstanzeigen, in denen von der strafrechtlichen Verfolgung nach § 398a Abgabenordnung abgesehen wurde. Anzahl der Verfahrenseinstellungen nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung aufgrund eingegangener Selbstanzei n bzw. Anzahl der F · ne nach § 398a Ab a eno dnun Markus Ulbi Seite 5 von 5 2014 218 2015 2016 256 169 2017-04-07T12:07:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes