SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Bartl und Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8853 Thema: Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen - Preisanpassungen bei Tariferhöhung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit wie vielen Unternehmen des Sicherheitsgewerbes unterhält der Freistaat Sachsen und namentlich der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) aktuell Verträge betreffend die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen und auf welche Leistungen sind die Verträge gerichtet ? Der Staatsbetrieb SIB hat aktuell mit 111 Unternehmen Verträge im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen abgeschlossen. Diese Verträge umfassen Leistungen der Objektbewachung (wie z. B. Bestreifungen, Besetzung Wach- und Kontrollzentren, Baustellenbewachung) sowie der Alarm- und Notrufaufschaltungen. S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-W 20?0/ 0/271156- 2017113643 Dresden, . April 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfami lie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN ~SACHsEN Frage 2: Unter welchen Voraussetzungen nimmt der SIB bei Tariflohnänderungen im Bereich von Vertragspartnern aus dem Sicherheitsgewerbe entsprechende Preisanpassungen vor bzw. entspricht der SIB dahingehenden Ersuchen von Sicherheitsunternehmen? Preisanpassungen erfolgen, wenn im Vertrag eine Preisanpassungsklausel vereinbart ist. Enthält die Preisanpassungsklausel einen Passus, der auf einen geltenden Tarifvertrag verweist, so gibt der Staatsbetrieb SIB dem entsprechenden Ersuchen einer Preisanpassung bei einer Tariflohnerhöhung statt. Frage 3: Wurden an den SIB Sachsen für das Jahr 2017 von mit dem SIB im Vertragsverhältnis stehenden Sicherheitsfirmen Aufforderungen gerichtet, die Tarifanpassungen des von den jeweiligen Unternehmen neu abgeschlossenen Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen als Grundlage für eine Preisanpassung für die vom SIB abgeschlossenen Verträge zu akzeptieren und wie hat der SIB im Einzelnen auf diese Verlangen reagiert respektive mit welcher Begründung? Ausgehend von der Änderung des Tarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen wurden entsprechende Aufforderungen an den SIB gerichtet. Es fand jeweils eine Einzelfallprüfung des Vertragsinhaltes statt. Soweit eine Preisanpassungsklausel mit Tarifvertragsbezug vorlag, wurde der Vertragspreis angepasst. In den anderen Fällen wurde die Erhöhung im Hinblick auf die fehlende vertragliche Grundlage abgelehnt. Frage 4: Von welcher Stundenlohnhöhe geht der SIB Sachsen aktuell bei Neuausschreibungen der öffentlichen Hand für Sicherheitsdienstleistungen durch das private Sicherheitsgewerbe aus bzw. ist es zutreffend, dass aktuell bei Neuausschreibungen der öffentlichen Hand eine Preisreduzierung auf den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 EUR ohne jegliche Zeitzuschläge erfolgt? Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Bei Ausschreibungen werden durch den SIB keine Stundenlöhne für die Angebotskalkulation vorgegeben. Es ist nicht zutreffend, dass bei Neuausschreibungen durch den SIB eine Preisreduzierung auf den gesetzlichen Mindestlohn erfolgt. Frage 5: Welche Rolle spielen bei der Ausschreibung der Leistung und bei der Entscheidung, welcher Bewerber den Zuschlag erhält, Qualitätsstandards für das Sicherheitsgewerbe und gibt es eine Prüfung der Geeignetheit und Verlässlichkeit des Bewerbers für den Auftragsgegenstand? Bei der Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen erfolgt die Prüfung der Eignung der Bieter entsprechend den vergaberechtlichen Regelungen der VOL/A und des Sächsischen Vergabegesetzes (bei nationalen Vergaben) bzw. der Vergabeverordnung (bei europaweiten Verfahren). Gegebenenfalls werden über die allgemeine Eignung hinausgehende besondere Leistungsanforderungen und Qualitätsmerkmale auftragsspezifisch festgelegt. Beispielsweise wird für die Notruf- und Servicestellen eine Zertifizierung nach der VdS 3138-2 gefordert. Weitere Zertifizierungen z. B. nach der DIN 77200 oder nach weiteren VdS Normen werden verlangt, soweit sie für die Ausführung der s eziel n Sicherheitsdienstleistung notwendig sind. Mit freun liehen Grüßen In Vertr Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-04-07T12:07:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes