STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8860 Thema: Kindervorsorgeuntersuchungen in Sachsen 2011 - 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Sollte der erfragte Zeitraum einen zu großen Aufwand bei der Beantwortung bedeuten, darf dieser so eingeschränkt werden, wie es der Staatsregierung möglich ist, innerhalb der Frist zu Beantwortung Kleiner Anfragen die Fragen im Sinne der Fragestellung zu beantworten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kinder bzw. deren Eltern erhielten Einladungen zu Kindervorsorgeuntersuchungen in den letzten fünf Jahren {bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, nach U1 bis J1 und nach Jahren)? Einladungen zu Früherkennungsuntersuchungen wurden den gesetzlichen Vertretern des jeweiligen Kindes in den Jahren 2012 bis 2016 sowohl von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (bis Juli 2015) im Rahmen der Umsetzung des Sächsischen Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetzes (SächsKiSchG) als auch von den Krankenkassen zugesandt. Die Geltung des SächsKiSchG war auf eine Laufzeit von fünf Jahren begrenzt . Es trat am 6. Juli 2015 außer Kraft. Das Einladungs- und Erinnerungsverfahren (EEV) des SächsKiSchG begann mit der Früherkennungsuntersuchung U4 von ca. vier Monaten des zu untersuchenden Kindes und endete mit der U8 im Alter von ca. 48 Monaten. Da die vorangehenden Untersuchungen zum Teil bereits im Krankenhaus durchgeführt werden und bereits sehr hohe Teilnahmequoten von fast 100 % aufwiesen, waren sie nicht Bestandteil des EEVs. Die Untersuchungen nach Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141 .51-17/294 _presden, y · April2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ der U8 fallen in das Schuleingangsalter (U9) oder in das Schulalter (J1 und J2) und waren ebenfalls nicht ins EEV integriert worden. Der Landesregierung liegen keine aufgeschlüsselten Informationen darüber vor, wie viele Kinder bzw. deren Eltern in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Einladungen zu den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis J1 aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren 2012 bis 2015 erhielten. Frage 2: Wie viele Kinder wurden entsprechend den Einladungen untersucht (bitte aufgeschlüsselt wie unter 1.)? Der Staatsregierung liegen keine Daten zur Inanspruchnahme von Kindervorsorgeuntersuchungen entsprechend den Einladungen vor. Frage 3: Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn ein Kind nicht zu den Untersuchungen vorgestellt wird und wie oft wurde in dem erfragten Zeitraum davon Gebrauch gemacht (bitte aufgeschlüsselt wie unter 1.)? ln Sachsen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Von einem solchen Eingriff in das Recht der elterlichen Sorge und der informationellen Selbstbestimmung wurde Abstand genommen und als moderateres Mittel zur Erhöhung der Teilnahmequote ein verbindliches Einladungs - und Erinnerungsverfahren (EEV) zu den Untersuchungen auf der Grundlage des SächsKiSchG etabliert. Das EEV beinhaltete eine vom zuständigen Gesundheitsamt versandte Erinnerung an jene Sorgeberechtigten, die auf die Einladung der KVS nicht reagiert haben. Die Nichtteilnahme an der Früherkennungsuntersuchung hatte und hat für die Sorgeberechtigten keine rechtlichen Konsequenzen. Frage 4: Ist es richtig, dass seit dem 01.01.2017 keine Einladungen mehr zu Kindervorsorgeuntersuchungen verschickt werden und wenn ja, was sind Gründe dafür? Die Geltung des SächsKiSchG war auf eine Laufzeit von fünf Jahren begrenzt. Da die Wirksamkeit des Gesetzes hinsichtlich der Vermeidung von konkreten Kindeswohlgefährdungen nicht belegt werden konnte, ist das bis Juli 2015 befristete Gesetz am 6.7.2015 regulär ausgelaufen. Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden seither keine Einladungen zu den Früherkennungsuntersuchungen an die gesetzlichen Vertreter von Kindern verschickt . Frage 5: Wie werden Eltern zukünftig rechtzeitig darüber informiert, dass eine Kindervorsorgeuntersuchung durchzuführen ist? Die Krankenkassen haben auf die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen durch geeignete Maßnahmen - wie z.B. schriftliche Hinweise auf anstehende Früherkennungsuntersuchungen - hinzuweisen. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ So erhalten z.B. alle bei der AOK PLUS versicherten Kinder ein Erinnerungsschreiben für die nächste fällige Vorsorgeuntersuchung (U4 bis J2). Kinder mit einem Pflegegrad erhalten kein Anschreiben, da davon ausgegangen wird, dass sich die Kinder in regelmäßiger ärztlicher Betreuung befinden. Auf Wunsch der Eltern kann aber ein Versand der Erinnerungsschreiben auch an diesen Personenkreis erfolgen. Neben dem wichtigen Hinweis, den Vorsorgetermin nicht zu versäumen, erhalten die Kinder bis zur U11 mit dem Anschreiben einen Coupon für ein kleines Geschenk, welches in der Filiale abgeholt werden kann. Die Eltern bekommen wichtige altersgerechte Tipps und Informationen für die Gesundheit der Kinder. ln ähnlicher Weise verfahren auch andere Krankenkassen. Darüber hinaus werden in den Einladungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Untersuchung im 4. Lebensjahr in der Kindertageseinrichtung (Angebot) und zur Schulaufnahmeuntersuchung (Pflichtuntersuchung ) die Eltern gebeten, neben dem Impfpass das gelbe Vorsorgeheft vorzulegen. Anhand des vorgelegten Heftes wird der darin dokumentierte Vorsorgestatus (Teilnahme an den U-Untersuchungen) erfasst und ggf. eine Beratung/lnformation der Eltern über fehlende oder versäumte Früherkennungsuntersuchungen vorgenommen. Die Eltern werden dabei gebeten bzw. motiviert, evtl. fehlende Untersuchungen nachzuholen . Auch in den verschiedenen Angeboten Früher Hilfen, beispielsweise beim Einsatz von Familienhebammen, bei den aufsuchenden präventiven Beratungen des Jugendamtes nach der Geburt oder durch ehrenamtliche Familiengesundheitspaten werden Eltern zur Inanspruchnahme der U-Untersuchungen motiviert. ~rez;;;rüßen Barbara Klepsch Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-04-07T14:08:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes