STAATSMJNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8861 Thema: Kinder- und Altersarmut in Sachsen 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kinder und Jugendliche bezogen zum 31.12.2015 und zum 31.12.2016 Hilfen nach SGB II (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Jahren)? Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 2: Wie viele arbeitslos gemeldete Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren lebten zum 31.12.2016 in Sachsen (bitte aufgeschlüsselt wie unter 1.)? Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 2 zu entnehmen. Frage 3: Wie viele Rentner erhielten zum 31.12.2015 und zum 31.12.2016 in Sachsen Leistungen nach SGB XII (bitte aufschlüsseln nach "Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit" und "Grundsicherung im Alter", aufteilen nach Altersgruppen 50+, 60+ und 65+ und aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Jahren)? Die angefragten statistischen Daten sind der Anlage 3 zu entnehmen. Mit f~eun~en Grüßen ~roaraK~ Anlagen Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-17/307 2fesden, f/· April 2017 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium fllr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de 0 Bundesagentur für Arbeit Statistik Anlage 1 zu Drs.-Nr.: 6/8861 Impressum Empfänger: Auftragsnummer: Produktlinie/Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: Hinweise: Herausgeberin: Rückfragen an: E-Mail: Hotline: Fax: Frau Görler RD Sachsen 242805 Tabellen Bestand an Regelleistungsberechtigen (RLB) nach ausgewählten Altersklassen Sachsen und dazugehörige Jobcentergebiete (Gebietsstand Dezember 2016) Ausgewählte Berichtsmonate 21.03.2017 Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik-Service Südost Bundesagentur für Arbeit 90328 Nürnberg Statistik-Service-Suedost@arbeitsagentur.de 0911/179-8001 0911/179-908001 Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Nutzungsbedingungen: http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http:/ I statistik. arbeitsagantu r. de/Navigation/Stati sti k/Stati sti k -nach-Themen/Statistiknach -Themen-Nav.html Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabellen, Bestand an Regelleistungsberechtigen (RLB) nach ausgewählten Altersklassen , Nürnberg, März 2017 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben , vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Hornepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. e Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGBII) Bestand an Regelleistungsberechtigen (RLB) nach ausgewählten Altersklassen Sachsen und dazugehörige Jobcentergebiete ( Gebietsstand Dezember 2016) Ausgewählte Berichtsmonate Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen. darunter darunter darunter Berichtsmonat Dezember 2015 I Berichtsmonat Dezember 2016 ·I Jahresdurchschnitt 2015 Region RLB bis unter - . · -- . - 1 RLB bis unter -. - r RLB bis unter 25 Jahre RLB b1s unter RLB 15 b1s 25 Jahre 1 RLB bis unter RLB 15 bis 25 Jahre RLB bis unter RLB 15 bis 18 Jahre unter 25 Jahre 18 Jahre unter 25 Jahre 18 Jahre unter 25 Jahre 3 __l__ 4 . 5 6 7 8 9 Sachsen 107.765 88.721 30.214 108.727 86.611 33.174 112.866 91.964 32.482 dav. JC Erzgebirgskreis 6.556 5.556 1.700 I 6.043 4.975 1.716 7.068 5.go6 1.g26 JC Bautzen 6.868 5.742 1.876 6.545 5.374 1.854 7.334 6.079 2.059 JC Görlitz 7.924 6.504 2.320 7.865 6.387 2.326 8.411 6.866 2.497 JC Chemnitz, Stadt 7.684 6.328 2.180 8.265 6.481 2.612 7.960 6.454 2.339 JC Dresden, Stadt I 14.936 12.272 4.1031 15.533 11 .960 5.046 15.537 12.666 4.341 JC Leipzig, Stadt I 23.104 18.581 6.710 24.438 19.126 7.627 23.576 18.790 6.984 JC Nordsachsen 5.634 4.659 1.584 5.482 4.449 1.624 5.839 4.767 1.701 JC Leipzig 5.889 4.872 1.641 5.690 4.662 1.648 6.198 5.045 1.791 JC Sächsische Schweiz- Osterzgebirge I 5.749 4.848 1.534 5.460 4.541 1.491 6.070 5.062 1.656 JC Vogtlandkreis J 4.673 3.864 1.354 4.915 3.845 1.598 4.961 4.047 1.480 JC Meißen 5.563 4.607 1.485 5.387 4.353 1.597 6.047 4.964 1.651 JC Mittelsachsen 6.281 5.192 1.786 6.086 4.804 1.936 1 6.669 5.422 1.982 JC Zwickau 6.904 5.696 1.941 1 7.018 5.654 2,0g9 7.198 5.896 2.076 - Erstellungsdatum: 21 03 2017, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 242805 --- l Jahresdurchschnitt 2016 darunteL RLB bis unter 25 Jahre RLB bis unter I RLB 15 bis I 18 Jahre unter 25 Jahre 10 11 12 -- 108.644 87.496 32.462 6.362 5.269 1.796 6.649 5.492 1.866 7.836 6.383 2.331 7.935 6.355 2.424 15.352 12.127 4.697 23.872 18.781 7.349 5.585 4.551 1.650 5.838 4.796 1.688 5.686 4.735 1.576 4.862 3.873 1.535 5.506 4.500 1.568 6.190 4.970 1.922 6.g73 5.663 2.062 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit e Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Methodische Hinweise - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Stand: Dezember 2016 Gesicherte statistische Aussagen über Entwicklungen im Zeitverlauf lassen sich im Bereich der Grundsicherungsstatistik nach dem SGB II aufgrund der operativen Untererfassungen (z. B. verspätete Antragsabgabe oder zeitintensive Sachverhaltsklärung) nur über Zeiträume treffen, die drei Monate zurückliegen (Wartezeit); z. B werden Daten für den Berichtsmonat Januar 2017 erst auf Basis der Daten mit Datenstand April 2017 berichtet. Generell basieren statistische Auswertungen auf Gesamtheiten, welche gleichartige Einheiten zusammenfassen. Hierbei können Bestands- und Bewegungseinheiten unterschieden werden. Bestandseinheiten im Sinne der Grundsicherungsstatistik SGB II sind Personen oder Bedarfsgemeinschaften (BG), deren Zustand an einem bestimmten Stichtag betrachtet wird . Bewegungseinheiten sind dagegen Zustandsänderungen dieser Bestandseinheiten und werden in Form von Zu- und Abgängen gemessen. Der Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen kann anhand des Stock-Fiow-Modells erklärt werden. Bestände (engl. Stock) messen die Zahl an Personen , die zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Status innehaben. Bewegungen (engl. Flow) erfassen dagegen Ereignisse in einem bestimmten Zeitraum, also Zugang in den und Abgang aus dem Status. Den Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen beschreibt folgende Formel: Endbestand = Anfangsbestand + Zugang -Abgang Als Bestand an Bedarfsgemeinschaften werden alle zum Stichtag gültigen Bedarfsgemeinschaften gezählt. Dies bedeutet, dass der Bewilligungszeitraum nicht vor dem Stichtag enden darf und dass mindestens eine Person in der Bedarfsgemeinschaft einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für den Berichtsmonat hat. Dies umfasst auch jene Personen, deren Leistungsanspruch durch Sanktionen vollständig gekürzt wurde. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) werden unterschieden in jene mit Leistungsanspruch (LB) und jene ohne Leistungsanspruch (NLB). Zudem findet eine weitere Differenzierung nach Art der Leistung sowie ggf. der Erwerbsfähigkeit nach dem SGB II statt. ln der Abbildung sind die einzelnen Personengruppen sowie ihre Zusammensetzung dargestellt. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) Leistungsberechtigte (LB) Regelleistungsberechtigte (RLB) erwerbsfähige Leistungsnicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) L berechtigte (ELB) -------- Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) Nicht Leistungsberechtigte (NLB) vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) Kinderohne Leistungsanspruch (KOL) Die Gruppe der Leistungsberechtigten (LB) unterteilt sich in die beiden Gruppen der Regelleistungsberechtigten (RLB) und der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB). Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten den Status Regelleistungsberechtigte. Dazu zählen Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft oder den Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld (bis Ende Dezember 2010) haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen. Die Regelleistungsberechtigten sind untergliedert in erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF). Sonstige Leistungsberechtigte zeichnen sich dadurch aus, dass sie eben keinen Anspruch auf Gesamtregelleistung (GRL) haben, sondern lediglich einmalige Leistungen bzw. Leistungen in besonderen Lebenssituationen (Leistungen für Auszubildende, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit) beanspruchen. Darüber hinaus gibt es auch nicht leistungsberechtigte Personen (NLB) innerhalb von Bedarfsgemeinschaften. Sie beziehen individuell keine Leistungen, werden aber als Personen einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dabei handelt es sich einerseits um Personen, die vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sind (AUS), z. B. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bezieher von Altersrente. Andererseits handelt es sich um minderjährige Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL), die in der Bedarfsgemeinschaft der Eitern leben und deren eigenes Einkommen ihren Bedarf übersteigt. Die zentrale Größe der statistischen Berichtserstattung der Grundsicherungsstatistik SGB II sind die Regelleistungsberechtigten. 'l) Bundesagentur für Arbeit Statistik Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Stand: Dezember 2016 Methodische Hinweise - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Seite2/2 Bedarfsgemeinschaften können aufgrund ihrer Zusammensetzung aus den verschiedenen Personengruppen in zwei Gruppen unterteilt werden. Die Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) und die sonstigen Bedarfsgemeinschaften (S-BG) bilden zusammen alle Bedarfsgemeinschaften- siehe Abbildung. Bedarfsgemeinschaften (BG) Regel Ieistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) Sonstige Bedarfsgemeinschaften (S-BG) Einer Regelleistungsbedarfsgemeinschaft muss mindestens ein Regelleistungsberechtigter angehören. Darüber hinaus können zu ihr auch Personen gehören, die einen anderen Personenstatus innehaben, also sonstige Leistungsberechtigte, vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen oder Kinder ohne Leistungsanspruch . Die sonstigen Bedarfsgemeinschaften umfassen die restlichen Bedarfsgemeinschaften, denen kein Regelleistungsberechtigter angehört. Diese bestehen also aus mindestens einem sonstigen Leistungsberechtigten sowie ggf. aus Kindern ohne Leistungsanspruch oder vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen. Die statistische Berichterstattung zu Bewegungen konzentriert sich auf die Regelleistungsberechtigten. Ausgehend von der Zählung der Regelleistungsberechtigten im Bestand wird also jede Veränderung dieser Personengruppe als Zugang oder Abgang gewertet. Neben der reinen Statusveränderung in der Grundsicherung SGB II von "im Bestand" zu "nicht im Bestand" und umgekehrt stellt somit auch der Wechsel der Personengruppe von bzw. zu Regelleistungsberechtigten aus einer der weiteren Personengruppen sonstige Leistungsberechtigte, Personen mit Ausschlussgrund und Kinder ohne Leistungsanspruch einen Zugang in bzw. Abgang aus Regelleistungsbezug dar. Um prozessgesteuerte Unterbrechungen (z. 8 . verspätete Antragstellung bei Wiederbewill igung oder Ummeldungen) auszuschließen, werden Bewegungen nur dann statistisch berücksichtigt, wenn die Unterbrechung zu einem vorhergehenden oder nachfolgenden Anspruchszeitraum als Regelleistungsberechtigter mehr als 7 Tagen gedauert hat. Bewegungen, die durch einen wegen Umzugs bedingten Trägerwechsel entstehen, werden unabhängig von der Dauer der Unterbrechung nur auf regionaler Ebene (Jobcenter- bzw. Kreisebene) als Bewegung gezählt. Auf Landes- bzw. Bundesebene werden sie hingegen nur dann als Bewegung statistisch berücksicht, wenn die Unterbrechung zwischen den Anspruchsepisoden länger als 7 Tage ist. Definitionen und Erläuterungen zu Bedarfsgemeinschaften und deren Mitgliedern können dem Glossar zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entnommen werden: http://slatistik.arbeitsagentur.de/Statlscher-ContenVGrundlagen/Giossare/Generische-PubllkaUonen/Grundstcherung·Giossar-Gesamtqlossar.pdf e Bundesasentur für Arbeit Statistik Statistik-Infoseite Stand : 16.01.2017 Im Internet stehen statistische Informationen unterteilt nach folgenden Themenbereichen zur Verfügung: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose. Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB 111 Statistik nach Berufen Statistik nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Eingliederungsbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Glossare sind zu folgenden Fachstatistiken veröffentlicht: Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Eingliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB 111 Die Methodischen Hinweise der Statistik bieten ergänzende Informationen. e Bundesagentur für Arbeit Statistik Anlage 2 zu Drs.-Nr.: 6/8861 Impressum Empfänger: Auftragsnummer: Produktlinie/Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat Erstellungsdatum: Hinweise: Herausgeberin: Rückfragen an: E-Mail: Hotline: Fax: Frau Görler 242805 Tabellen Bestand an Arbeitslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahre Sachsen Dezember 2016 und Jahresdurchschnitt 2016 20.03.2017 Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik-Service Südost Bundesagentur für Arbeit 90328 Nürnberg Statistik-Service-Suedost@arbeitsaqentur.de 0911/179-8001 0911/179-908001 Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Nutzungsbedingungen: http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http ://statisti k. arbeitsagantu r. de/Naviga tion/Statisti k/S ta tisti k -nach-Themen/Statistiknach -Themen-Nav.html Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabellen , Bestand an Arbeitslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahre, Nürnberg, März 2017 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen . Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Hornepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. e Bundesagentur für Arbeit Statistik Bestand an Arbeitslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahre Sachsen und dazugehörige Jobcentergebiete Dezember 2016 und Jahresdurchschnitt 2016 Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen. -- --r- Berichtsmonat Dezember 2016 1 Arbeitsmarktstatistik Jahresdurchschnitt 2016 -~ -- davon -- l l Insgesamt SGB 111 ---SGB 11 nsgesamt-1------t-----=--==-=--"---- __J_ 1 ____ 2_ 3 ~ 4 davon SGB 111 SGB II I 5 6 I Insgesamt 9.715 2.920 6.795 10.889 3.481 7.408 dav. JC Erzgebirgskreis JC Bautzen JC Görlitz JC Chemnitz, Stadt JC Dresden, Stadt JC Leipzig, Stadt JC Nordsachsen JC Leipzig JC Sächsische Schweiz- Osterzgebirge JC Vogtlandkreis JC Meißen JC Mittelsachsen JC Zwickau Erstellungsdatum: 20.03.2017, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 242805 685 568 700 720 1.287 1.783 551 543 523 550 457 685 663 211 474 215 353 216 484 144 576 334 953 371 1.412 161 390 199 344 188 335 206 3441 217 240 207 478 251 412 767 252 515 620 267 354 714 252 461 757 147 609 1.592 523 1.069 2.183 477 1.706 607 199 407 558 227 332 562 210 352 557 190 367 466 209 257 761 260 501 746 267 479 ©Statistik der Bundesagentur für Arbeit "' Bundesagentur für Arbeit Statistik Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden Stand: 17.02-2017 Methodische Hinweise - Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden Definition Arbeitsuchende sind Personen, die o eine versicherungspflichtige , mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung als Arbeitnehmer/in suchen, o sich wegen der Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben o die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Dies gilt auch, wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständ ige Tätigkeit ausüben (§ 15 Sozialgesetzbuch Drittes Buch- SGB 111). Bei den Arbeitsuchenden wird zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden unterschieden. Arbeitslose sind Personen , die o vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben, o eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, o den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen , also arbeitsfähig und -bereit sind , o in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, o nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, o sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Für Hilfebedürftige nach dem SGB II findet nach§ 53a Abs. 1 SGB II die Arbeitslosendefinition des§ 16 SGB III sinngemäß Anwendung . Als nichtarbeitslose Arbeitsuchende gelten Arbeitsuchende, die die besonderen, für die Zählung als Arbeitslose geforderten Kriterien (z. B, hinsichtlich der Beschäftigungslosigkeit oder der erhöhten Anforderungen an die Verfügbarkeil für die Arbeitsvermittlung) nicht erfüllen oder nach gesetzlicher Vorgabe nicht als arbeits los gelten. Somit zählen als nichtarbeitslos arbeitsuchend Personen, die o kurzzeitig(< 6 Wochen) arbeitsunfähig sind, o sich nach § 38 Abs. 1 SGB III frühzeitig arbeitsuchend gemeldet haben, o mehr als geringfügig beschäftigt sind und Arbeitslosengeld II beziehen, o am 2. Arbeitsmarkt beschäftigt sind, o an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen oder anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen, o nach§ 53a Abs . 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen (nach Vo llendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspfl ichtige Beschäftigung angeboten worden ist) oder o eine Beschäftigung suchen, aber die weiteren Kriterien des§ 16 SGB 111 für die Zählung als Arbeitslose nicht erfüllen, beispielsweise weil sie bereits eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausüben. http://statistck.arbectsaqentur.de/Siatcscher-Content/Grundlagen/Giossare/Generische·PUbtlkationen/AST-Giossar- Gesamtgfossar.pdf Historie (Auszug) Im Zeitverlauf haben Änderungen im Sozialrecht sowie in der Organisation der Sozialverwaltungen Einfluss auf die Höhe der Arbei tslosigkeit. Dies ist bei der Interpretation der Daten zu berücks ichtigen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen benannt: o Januar 1986 - lnkrafttreten des § 1 05c Arbeitsförderungsgesetz (ab Januar 1998: § 428 SGB 111 ): Erleichterter Arbeitslosengeldbezug (Aig) für über 58-Jährige (Regelung ist Ende 2007 ausgelaufen). o Januar 2004 -lnkrafttreten des§ 16 Abs. 2 SGB 111 : Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden ausnahmslos nicht mehr als arbeitslos gezählt. o Januar 2005 - Einführung des SGB II : Mit Einführung des SGB II treten neben den Agenturen für Arbeit weitere Akteure (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) auf den Arbeitsmarkt, die für die Betreuung von Arbeitsuchenden zuständig sind. Die Daten zur Arbeitslosigkeit speisen sich daher ab Januar 2005 aus dem IT-Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA), aus als plausibel bewerteten Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger und, sofern keine plausiblen Daten geliefert wurden , aus ergänzenden Schätzungen . Ab Berichtsmonat Januar 2007 werden diese Daten integriert verarbeitet (vorher additiv). Nähere Informationen zur "integrierten Arbeits losenstatistik" finden Sie im httpJ/slalisllk.arbectsaqenlllr.de/Stalischer"Content/Grundlagen/MethodenbenchtefArbe