STAATSMINISTERIUM DES INNERN ' Freistaat crwSACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8868 Thema: Krankenstand bei der sächsischen Polizei für den Zeitraum 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für Tarifbeschäftigte oder Verwaltungsbeamte erfolgt keine kontinuierliche statistische Erfassung von Krankendaten. Eine Beantwortung hinsichtlich der Krankenstände der Tarifbeschäftigten bzw. der Verwaltungsbeamten wäre nur nach einer händischen Auswertung der sich zum großen Teil bereits in den einzelnen Personalakten befindlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des Jahres 2016 möglich. Eine solche Auswertung ist mit einem vertretbaren Aufwand und ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Eine statistische Erfassung von Krankendaten, die unterhalb der Direktionsebene zuordenbar wäre, erfolgt nicht. Auch hier ist eine nachträgliche Auswertung , abgesehen von datenschutzrechtlichen Erwägungen, mit einem vertretbaren Aufwand und ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/24/52 Dresden,/(// . April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VVilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil für eine weitergehende Beantwortung eine (überwiegend händische) Auswertung der Krankenunterlagen der rund 2.600 nicht im Polizeivollzugsdienst Bediensteten der sächsischen Polizei für den fragegegenständlichen Zeitraum erforderlich wäre. Eine geschätzte Bearbeitungszeit je Personalakte von fünf Minuten vorausgesetzt, würde dies für die Beantwortung der auf die Krankenstände Tarifbeschäftigten und Verwaltungsbeamten gerichteten Fragen alleine einen zusätzlichen Zeitaufwand von rund 216 Stunden erforderlich machen. Die Staatsregierung kam bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis, dass angesichts der Aktenmenge dieser Aufwand innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung steheden Zeit unverhältnismäßig und ohne eine Gefährdung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit sowie der sonstigen Aufgabenwahrnehmung nicht leistbar ist. Frage 1: Wie hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage und Angabe in Prozent der Bediensteten) im Jahr 2016, aufgeteilt nach Tarifbeschäftigten und Beamten bis zum 51. Lebensjahr in den jeweiligen Behörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen? (Bitte vollständige Auflistung der nachgeordneten Dienststellen.) Unter Beachtung des in der Vorbemerkung Gesagten stellt sich der Krankenstand der Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes, die das 51. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wie folgt dar: Tage Krankenstand Polizeidirektion Chemnitz 25,9 7,1% Polizeidirektion Dresden 27,6 7,5% Polizeidirektion Görlitz 31,9 8,7% Polizeidirektion Leipzig 30,3 8,3% Polizeidirektion Zwickau 22,3 6,1% Landeskriminalamt 21,2 5,8% Präsidium der Bereitschaftspolizei 18,3 5,0% Polizeiverwaltungsamt 12,8 3,5% Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 7,0 1,9% Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage und Angabe in Prozent der Bediensteten) im Jahr 2016, aufgeteilt nach Tarifbeschäftigten und Beamten ab dem 51. Lebensjahr in den jeweiligen Behörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen? (Bitte vollständige Auflistung der nachgeordneten Dienststellen.) Unter Beachtung des in der Vorbemerkung Gesagten stellt sich der Krankenstand der Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes, die das 51. Lebensjahr vollendet haben, wie folgt dar: Tage Krankenstand Polizeidirektion Chemnitz 43,4 11,9% Polizeidirektion Dresden 45,0 12,3% Polizeidirektion Görlitz 50,6 13,8% Polizeidirektion Leipzig 49,9 13,6% Polizeidirektion Zwickau 35,6 9,7% Landeskriminalamt 36,9 10,1% Präsidium der Bereitschaftspolizei 38,3 10,5% Polizeiverwaltungsamt 35,3 9,6% Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 20,1 5,5% Frage 3: Wie hoch ist der jeweilige Anteil an Tarifbeschäftigten und Beamten in den jeweiligen Behörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen und Alterskohorten (bis bzw. ab dem 51. Lebensjahr), die länger als zwölf Wochen bzw. sechs Monate krank sind? (Bitte vollständige Auflistung der nachgeordneten Dienststellen.) Bei der Erfassung der Krankdaten werden lediglich die Anzahl der Erkrankungsfälle statistisch erhoben. Eine Zuordnung der Erkrankungsfälle zu Individuen (z. B. bei Mehrfacherkrankungen), wie zur Beantwortung der Frage 3 erforderlich wäre, erfolgt nicht. Die Frage wäre nur nach einer Auswertung der sich zum großen Teil bereits in den einzelnen Personalakten befindlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des Jahres 2016 möglich. Eine solche Auswertung ist mit einem vertretbaren Aufwand und ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN L = Freistaat S A C H S E N Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil für eine weitergehende Beantwortung eine Auswertung der Krankenunterlagen der rund 11.500 Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes für den fragegegenständlichen Zeitraum erforderlich wäre. Eine geschätzten Bearbeitungszeit je Personalakte von fünf Minuten vorausgesetzt, würde dies für die Beantwortung der Frage 3 hinsichtlich der Erkrankungsdauer von sechs Monaten einen zusätzlichen Zeitaufwand von rund 960 Stunden erforderlich machen. Die Staatsregierung kam dabei bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis, dass angesichts der Aktenmenge dieser Aufwand innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung steheden Zeit unverhältnismäßig und ohne eine Gefährdung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit sowie der sonstigen Aufgabenwahrnehmung nicht leistbar ist. Frage 4: Wie hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage und Angabe in Prozent der Bediensteten) im Jahr 2016 in den jeweiligen Laufbahngruppen der Behörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen? (Bitte vollständige Auflistung der nachgeordneten Dienststellen.) Unter Beachtung des in der Vorbemerkung Gesagten stellt sich der Krankenstand der Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes sortiert nach Laufbahngruppen/Einstiegsebenen wie folgt dar: Nach Tagen! Kopf LG 1.2 LG 2.1 LG 2.2 Polizeidirektion Chemnitz 38,1 25,1 5,1 Polizeidirektion Dresden 37,8 25,6 20,8 Polizeidirektion Görlitz 41,6 33,6 17,6 Polizeidirektion Leipzig 40,3 30,7 7,7 Polizeidirektion Zwickau 33,4 20,1 13,9 Landeskriminalamt 26,8 25,7 23,5 Präsidium der Bereitschaftspolizei 22,2 18,2 48,4 Polizeiverwaltungsamt 35,2 17,7 2,3 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 31,0 7,4 23,3 Seite 4 von 5 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN e FreistaatSACHSEN In Prozent LG 1.2 LG 2.1 LG 2.2 Polizeidirektion Chemnitz 10,4% 6,9% 1,4% Polizeidirektion Dresden 10,3% 7,0% 5,7% Polizeidirektion Görlitz 11,4% 9,2% 4,8% Polizeidirektion Leipzig 11,0% 8,4% 2,1% , Polizeidirektion Zwickau 9,1% 5,5% 3,8% Land9skriminalamt 7,3% 7,0% 6,4% PräsiAium der Bereitschaftspolizei 6,1% 5,0% 13,2% PoliZeive altungsamt 9,6% 4,8% 0,6% Hochsch/ ie der Sächsischen Polizei (FH) 8,5% 2,0% 6,4% Mit freuridlichen Grüßen Markus Ulbi Seite 5 von 5 2017-04-12T10:18:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes