STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8872 Thema: Schließung von Einrichtungen zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigenGeflüchteten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Mit Schreiben vom 13. Februar 2017 informierte das SMS die Beigeordneten/Dezernenten der Geschäftsbereiche Jugend/Soziales im Freistaat Sachsen über die beabsichtige Untersagung des Betriebes von 14 Objekten, in denen Kinder und Jugendliche untergebracht werden. Für diese 14 Objekte liege weder eine Betriebserlaubnis noch eine Duldung durch die Betriebserlaubnisbehörde vor. Bis 31. März 2017 wurde eine letzte Frist gesetzt, die Mindestanforderungen entsprechend dem Erlass des SMS zur Ausgestaltung des Betriebserlaubnisverfahrens nach § 45 SGB VIII vom 25.9.2015 nachzuweisen. Weiterhin würden Anträge auf Verlängerung von Duldungen vorliegen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche 14 Einrichtungen sind konkret betroffen? {bitte Landkreis/ kreisfreie Stadt, Träger, Kapazität und Belegung angeben) Frage 2: Welche der Einrichtungen haben infolge des Schreibens vom 13.2.2017 Unterlagen eingereicht, die zumindest die Duldung oder aber eine ordentliche Betriebserlaubnis ermöglichen? Frage 3: Von welchen Einrichtungen liegen Anträge auf Verlängerungen von Duldungen vor? {bitte Landkreis/kreisfreie Stadt, Träger, Kapazität und Belegung angeben) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Gegenüber dem Stand, der dem in Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage zitierten Schreiben vom 13. Februar 2017 zu Grunde lag, haben sich zwischen- Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 45-0141 .51-17/306 Dresden, ·lt· Apri12017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucher· schutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen .de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ zeitlich Änderungen ergeben, weil für eine Reihe von Einrichtungen Betriebserlaubnisse erteilt oder Duldungen ausgesprochen wurden oder Objekte nicht mehr zur erlaubnispflichtigen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen genutzt werden . Mit Stand vom 31. März 2017 gab es insgesamt noch zwölf Objekte, die ohne Betriebserlaubnis betrieben werden. Diese Zahl umfasst sechs Objekte, für die das Landesjugendamt als Betriebserlaubnisbehörde eine Duldung ausdrücklich erteilt hat, weil das Vorliegen der Mindestvoraussetzungen nachgewiesen wurde, sowie sechs Objekte , für die weder eine Duldung noch eine Betriebserlaubnis vorliegen. Für zwei Einrichtungen ohne Betriebserlaubnis wurden Unterlagen eingereicht, so dass eine Duldung bzw. eine Verlängerung der Duldung alsbald, in einem Fall nach der noch ausstehenden örtlichen Prüfung, ausgesprochen werden kann (Nummer 3 und 6 der Anlage 1 ). ln zwei Fällen wurde erst auf das Schreiben vom 13. Februar 2017 unter Vorlage von Unterlagen die Duldung beantragt (Nummer 6 und 11 der Anlage 1 ). Ob die eingereichten Unterlagen tatsächlich ausreichen, um eine Betriebserlaubnis zu erteilen oder eine Duldung auszusprechen, wird allerdings in jedem Fall erst mit derErteilungder Erlaubnis bzw. dem Ausspruch der Duldung festgestellt. Im Einzelnen können die erbetenen Angaben der Anlage 1 entnommen werden. Die Sachverhalte unterliegen jedoch ständigen Änderungen, z.B. wenn Unterbringungsorte wechseln, für Einrichtungen Betriebserlaubnisse oder Duldungen erteilt oder geändert oder Antragsunterlagen ergänzt oder korrigiert werden. Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mögliche Unterbringungs- Engpässe durch die mögliche Schließung von Einrichtungen? Der Staatsregierung liegen bislang keine belastbaren Informationen zu Unterbringungsengpässen bei möglichen Schließungen vor. Frage 5: ln welcher Höhe wurden anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und kreisangehörigen Städte und Gemeinden Ausgaben für die Schaffung von Betreuungsplätzen für umA im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (FRL Investitionen) erstattet? (bitte einzeln für die Jahre 2016 und 2017 aufschlüsseln) Die erbetenen Angaben können der Anlage 2 entnommen werden. Mit freundlichen Gr .. ßen Anlagen Freistaat SACHSEN Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Kleine Anfrage L T -Drs. 6/8872 Antwort zu Frage 1 bis 3 Landkreis bzw. Kreisfreie Stadt Träger Görlitz Chancenwerkstatt Oberlausitz gUG Erzgebirgskreis HERR-BERGE Senioren, Familienund Behindertenzentrum der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden in Westsachsen e.V. Erzgebirgskreis Diakonisches Werk Aue/Schwarzenberg e.V. Erzgebirgskreis Diakonisches WerkAnnaberg e.V. Erzgebirgskreis Diakonisches Werk Stallberg e.V Erzgebirgskreis DRK Aue-Schwarzenberg gGmbH Nordsachsen LRA Nordsachsen Sächsische Schweiz/ ASB OV Neustadt e.V. Osterzgebirge Sächsische Schweiz/ Stiftung Leben und Arbeit Osterzgebirge Sächsische Schweiz/ Kinderdorf Schneckenmühle e.V. Osterzgebirge Sächsische Schweiz/ Diakonie Dippoldiswalde e.V. Osterzgebirge 12 Vogtlandkreis Fördergesellschaft für berufl. Bildung Plauen-Vogtland e.V. Kapazität 20 Plätze 10 Plätze 30 Plätze 24 Plätze 38 Plätze 36 Plätze 25 Plätze 10 Plätze 10 Plätze 14 Plätze 9 Plätze 24 Plätze vom Landesjugend- Belegung amt ausgesprochene Duldung 20 Plätze X (bis 30.06.2017, Ziel: Betriebserlaubnis ab 01 .07.2017) 10 Plätze X {bis Erteilung Betriebser 1aubnis, ca. Herbst 2017) 33 Plätze X 21 Plätze X 36 Plätze 35 Plätze 25 Plätze X 8 Plätze 8 Plätze 10 Plätze 9 Plätze 17 Plätze X (Schließung 30.06.2017) Betrieb ohne ausdrückliehe Duldung oder Betriebserlaubnis X X X X (Wegfall 01 .05.2017) X X Anlage 1 Stand: 31 . März 2017 Unterlagen vollständig, Verlängerung der dass Duldung oder BE erteilt werden könnte Duldung beantragt (Frage 2) (Frage 3) X X X X {Termin örtliche Prüfung steht noch aus) Kleine Anfrage L T -Drs. 6/8872 (Antwort zu Frage 5) Landkreis bzw. I Zuwendungsempranger Kreisfreie Stadt I - 2016 (Stand: 31. Dezember 2016) . - LK Bautzen Landkreis Bautzen (7 Einzelvorhaben) LK Erzgebirgskreis Landkreis Erzgebirgskreis (6 Einzelvorhaben) LK Görlitz Psychosozialer Trägerverein Sachsen e. V. LK Leipzig Deutsches Rotes Kreuz humanitäre Nothilfe im MuldentalgGmbH LK Leipzig Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e.V. LK Leipzig Gemeinde Lossatal LK Leipzig Deutsches Rotes Kreuz humanitäre Nothilfe im Muldental gGmbH LK Leipzig Bildungs- und Sozialwerk Muldental e.V. LK Meißen Landkreis Meißen (6 Einzelvorhaben) LK Mittelsachsen Landkreis Mittelsachsen (4 Einzelvorhaben) LK Nordsachsen Landkreis Nordsachsen (7 Einzelvorhaben) LK Sächs. Schweiz- Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Osterzgebirge (4 Einzelvorhaben) LK Vogtlandkreis Fördergesellschaft für berufliche Bildung Plauen-Vogtland e.V. LK Vogtlandkreis SBW Vogtlandkreis gGmbH LK Vogtlandkreis Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Auerbach/Vogtland e.V. LK Vogtlandkreis Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Auerbach/Vogtland e.V. LK Vogtlandkreis Kinderarche Sachsen e.V. LK Zwickau Gemeinde Hartmannsdorf LK Zwickau Zwickauer Kinderhaus-Verein e.V. LKZwickau AWO Kreisverband Zwickau e.V. LK Zwickau IWS Integrationswerk gemeinnützige GmbH Westsachsen LKZwickau Verein zur Förderung von Ausbildung, Beschäftigung, Beratung LKZwickau Gemeinde Hartmannsdorf LKZwickau Selbsthilfe 91 e.V. LKZwickau Stadtmission Zwickau e.V. LK Zwickau Stadtmission Zwickau e.V. LKZwickau Arbeiter-Samariter-Bund KV Zwickau e.V. Stadt Chemnitz Kreisfreie Stadt Chemnitz (7 Einzelvorhaben) LHS Dresden Sächsisches Umschulungs- und Fortbildungswerk Dresden e.V. LHS Dresden Diakonisches Werk- Stadtmission Dresden e.V. LHS Dresden empatis -Jugendhilfe GmbH LHS Dresden empatis- Jugendhilfe GmbH LHS Dresden Diakonisches Werk-Stadtmission Dresden e.V. LHS Dresden OUTLAW gemeinnützige Ges. für Kinder- und Jugendhilfe mbH LHS Dresden Malwina e.V. Alternatives Sozialprojekt LHS Dresden Treberhilfe Dreden e.V. Stadt Leipzig Kreisfreie Stadt Leipzig (8 Einzelvorhaben) gesamt: 2017 (Stand: 23. März 2017) LK Erzgebirgskreis Erzgebirgskreis (7 Einzelvorhaben) LK Meißen Landkreis Meißen (6 Einzelvorhaben) LKZwickau Gemeinde Hartmannsdorf LK Zwickau Gemeinde Hartmannsdorf LHS Dresden Cultus gGmbH der Landeshauptstadt Dresden gesamt: * Erhöhungsbewilligung einschließlich Bewilligung eines weiteren Einzelvorhabens ** Erhöhungsbewilligung Anlage 2 bewilligt (€) I 2.321.660 1.280.978 94.712 1.000.000 840.152 621.609 111.398 98.642 2.765.804 2.963.066 4.275.260 3.039.460 1.000.000 876.679 420.000 214.200 21.049 269.183 239.127 173.499 146.935 139.896 132.257 113.624 64.868 59.989 39.446 1.384.837 710.001 616.967 517.523 119.422 117.680 40.580 10.534 4.679 5.612.877 32.458.593 557.791 * 130.000** 54.301 ** 29.871 ** 717.920 1.489.883 2017-04-12T10:20:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes