STAATSM1NISTERIUM DES INNERN 37-mme Freistaat.471•-3SAC1-SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8891 Thema: zunehmender Wohnungsmangel durch Zweckentfremdung in den sächsischen Ballungsräumen Dresden und Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt „Private Unterkünfte sind auch in Sachsen eine immer beliebtere Alternative für Touristen. Attraktive und oft günstige private Übernachtungsmöglichkeiten werden online durch z.B. AirBnB, Wimdu.com und 9flats.com vermittelt und können bequem über das jeweilige Internetportal gebucht werden. Verschiedene Bundesländer haben mittlerweile mithilfe von Zweckentfremdungsverboten in Gebieten, in denen die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum besonders gefährdet ist, das monatelange Leerstehenlassen von Wohnraum ohne hinreichende Vermietungsbemühungen, die Nichtinstandhaltung von Wohnraum sowie dessen Zweckentfremdung für andere Zwecke (z.B. zur gewerblichen Ferienvermietung) genehmigungspflichtig gemacht und versuchen so, die Umnutzung von Wohnraum zu verhindern bzw. zu begrenzen ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-1053/23/9 "7 Dresden,/ April 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Staatsregierung über das Ausmaß der Zweckentfremdung von Wohnraum in den sächsischen Ballungsräumen, v.a. in Dresden und Leipzig auch im Hinblick auf den dort zunehmenden Wohnungsmangel ? (bitte für die Städte einzeln aufführen mit konkreten Zahlen und nach Art der Zweckentfremdung unterteilen) Zweckentfremdungen von Wohnungen werden im Freistaat Sachsen nicht statistisch erfasst. Aufgrund der hohen Leerstandsquote im Freistaat Sachsen war die Zweckentfremdung von Wohnraum bisher kein Problem. Nach Kenntnis der Staatsregierung ist die Zweckentfremdung aktuell nur in den zwei größten Städten Sachsens, Dresden und Leipzig, ein Thema, welches von den Tourismusverbänden und Hotellerie- und Beherbergungsverbänden derzeit aus Sorge vor der privaten Konkurrenz diskutiert wird. Von den beiden Städten Dresden und Leipzig wird das Ausmaß der Zweckentfremdung von Wohnungen ebenfalls nicht statistisch erfasst. Daher kann keine Aussage über das Ausmaß der Zweckentfremdung getroffen werden. In der touristisch relevanten Stadt Görlitz, wo es Leerstände von Wohnraum gibt, wird die Zweckentfremdung als Chance für den Erhalt des Wohnraumes gesehen. In den ländlichen Gebieten, wie Erzgebirge, Vogtland und Sächsische Schweiz, ist die Zweckentfremdung derzeit kein Thema. Frage 2: Von wie vielen Ferienwohnungen geht die Staatsregierung gegenwärtig in den sächsischen Großstädten Dresden und Leipzig aus und auf welcher Grundlage basieren diese Zahlen? (bitte stadtteilgenau) Aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2011 ergibt sich, dass im Jahr 2011 im gesamten Freistaat Sachsen von den vorhandenen 2.325.844 Wohnungen 9.601 als Ferienwohnung genutzt wurden. Prozentual auf den gesamten Wohnungsbestand gesehen lag die Anzahl der Ferienwohnungen somit bei 0,41 Prozent. Nach dem Zensus 2011 gab es in der Stadt Dresden 1.206 Ferienwohnungen, in der Stadt Leipzig 347 Ferienwohnungen. Eine stadtteilgenaue Darstellung ist nicht möglich. Frage 3: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über private Unterkünfte im Freistaat, die nicht offiziell als Ferienunterkünfte angemeldet sind, aber trotzdem über Plattformen wie z.B. Airbnb als Fremdenzimmer, Ferienwohnungen etc. vermietet werden und hat es in den letzten Jahren oder Monaten seitens der Staatsregierung konkrete Überprüfungen der Ferienwohnungsportale wie Airbnb, Wimdu, 9flats usw. im Hinblick auf Angebotsentwicklungen in Sachsen gegeben und wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen? Wenn nein, warum nicht? Die Staatsregierung verfügt über keine Kenntnisse hinsichtlich privater Unterkünfte, die nicht offiziell als Ferienunterkünfte angemeldet sind, aber trotzdem über Ferienwohnungs -Plattformen vermietet werden. Konkrete Überprüfungen der Ferienwohnungsportale seitens der Staatsregierung und der Gemeinden wurden nicht durchgeführt. Bislang sind keine Probleme mit Ferienwohnungen aufgetreten. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie unterscheiden sich solche privaten Unterkünfte von Unterkünften in der Hotellerie und im Tourismusbereich hinsichtlich des Brandschutzes und Baurechts ? Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Gästebetten unterliegen den besonderen brandschutz- und baurechtlichen Bestimmungen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Sächsische Beherbergungsstättenbaurichtlinie — SächsBeBauR). Ausgenommen von dieser Regelung sind Ferienwohnungen. Beherbergungsstätten mit weniger als zwölf Gästebetten, Ferienwohnungen sowie private Unterkünfte unterliegen dagegen keinen besonderen Vorschriften, sondern müssen grundsätzlich die allgemeinen Anforderungen der Sächsischen Bauordnung erfüllen . Frage 5: Gibt es die Absicht, dem Wohnungsmangel in Dresden und Leipzig und eventuell anderen Städten durch die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für Wohnraumzweckentfremdungsverbote entgegenzuwirken? / Sofern' eine Gemeinde ein Zweckentfremdungsverbot als Lösung ihres Wohnungsmangels Vorschlagen sollte, wird die Staatsregierung die Einführung eines solchen Verbotes/ prüfen. / ( t,_.‘Mit freu dlichen Grüßen ( I • • Markus Ulbig Seite 3 von 3 2017-04-13T13:13:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes